Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Philologen-Verbandes zum Entwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe 1 (APO-S 1) (Vorlage 17/1846)

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 02.05.2019

Der Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen (PhV NW) äußert sich in Ergänzung zu seiner Stellungnahme am 09. Januar 2019 im Rahmen der Verbändebeteiligung wie folgt zur vierten Veränderungsordnung der APO-S I

Grundsätzliches:

Kritisch sieht der Philologen-Verband die weitere Verzögerung im Umsteuerungsprozess auf G9. Die Schulen benötigen dringend Planungssicherheit, um den neuen Bildungsgang inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten sowie in den schulischen Mitwirkungsgremien abzustimmen und so das Gelingen des neuen G9 zu gewährleisten.

Grundsätzlich zeigt sich der PhV NW mit den erreichten Korrekturen und Verbesserungen des Entwurfs nicht unzufrieden.

Im Einzelnen:

Zu §7 Abs. 5

Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Stellungnahme vom 09.01.19. Dort for­derten wir, dass der Zwang zur Erstellung von Förderplänen zusätzlich zu den von Lehrkräften zu verfassende Lern- und Förderempfehlungen aufgehoben wird, weil es sich nach unserer Auffassung um eine unnötige Form der Bürokratisierung und

Verrechtlichung handelt, die letztlich nur eine zusätzliche, mit großem Abstimmungs- und Zeitbedarf verbundene, formalisierte Zusammenstellung dessen bedeutet, was bereits in den Lern- und Förderempfeh­lungen zum Ausdruck kommt.

Erfreut stellten wir vor diesem Hintergrund fest, dass diesem Anliegen des PhV NW mit der Veröffentlichung der geplanten Änderung der APO-S I i.d.F. vom 20.03.2019 Rechnung getragen wird, um den Schulen mehr pädagogische Freiheit zu gewähren und so die Lehrkräfte mit einem ersten Schritt der Entbürokratisierung zu entlasten.

Wir gehen davon aus, dass auch die noch zu verfassenden Verwaltungsvorschriften zur APO-SI wie bisher keine weitergehenden Verpflichtungen zur Dokumentation ausweisen werden. In diesem Sinne stellt der Wegfall der Verpflichtung zur Anfertigung von Förderplänen einen langen notwendigen Schritt in Richtung Entlastung der Kolleginnen und Kollegen dar. Die Erforderlichkeit der Überarbeitung von Förderkonzepten sowie eine damit verbundene Mehrbelastung lässt sich aus Sicht des PhV NW nicht aus dem vorliegenden Entwurf ableiten.

Die Kolleginnen und Kollegen treffen ihre Notenentscheidungen mit einem hohen pädagogischen Verantwortungsbewusstsein und unter sorgfältiger Abwägung auch der rechtlich relevanten Gesichtspunkte. Sie stehen ihren Schülerinnen und Schü­lern sowie deren Eltern beratend zur Seite und richten ihren Unterricht zielgerichtet auf die begabungsgerechte Förderung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendli­chen aus. Sie bedürfen deshalb keiner einengenden zentralen staatlichen Vorgaben.

Schulen, die im Instrument der Förderpläne und Förderplan-Gespräche bisher ein sinnvolles Instrument zur Unterstützung und Beratung gesehen haben, gibt die Neufassung der APO-S I gleichwohl die Möglichkeit, an bewährten Konzepten fest­zuhalten.

Der PhV NW begrüßt den Entwurf der APO-S I deshalb an dieser Stelle ausdrück­lich.

Zu §17 Abs. 3

Der PhV NW stellt weiterhin erfreut fest, dass auch unserem Korrekturvorschlag hierzu gefolgt wird, der nun die Formulierung trägt „…und das Fach Informatik oder eine Fachkombination mit Informatik an.“ – Viele für Schülerinnen und Schüler attraktive, bewährte und sinnvolle Fächerkombinationen mit Informatik können somit an den Gymnasien im Rahmen des Wahlpflichtbereich II weitergeführt werden.

Zu Anhang Nr. 34 (Anlage 3a, Stundentafel: 9-jährigem Gymnasium)

Der PhV NW stellt außerdem positiv fest, dass der Forderung nach einer Flexibilisierungsmöglichkeit der Stundentafel nachgekommen wird. Die Möglichkeit, nach Schulkonferenzbeschluss bis zu zwei Wochenstunden aus der Mittelstufe in die Erprobungsstufe verschieben zu kön­nen, kommt der im Koalitionsvertrag versprochenen Möglichkeit nach, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium weitestgehend als Halbtagsangebot umzusetzen, falls dies in den Schulen vor Ort gewollt oder erforderlich ist.

Der von uns eingeforderten und im Koalitionsvertrag versprochenen Stärkung der Entscheidungsmöglichkeiten der Schulen aufgrund ihres jeweiligen Bildungsauftrags bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern kommt der vorliegende Änderungsentwurf leider nicht nach.

Der PhV NW begrüßt im Übrigen, dass mit der Festlegung der Wochenstunden im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften nun Eindeutigkeit geschaffen wurde, ge­genüber der missverständlichen ursprünglichen Fassung zur Verwendung der zwei Stunden für den Bereich der ökonomischen Bildung.

Man hätte unseres Erachtens im Bereich der Naturwissenschaften durchaus ähnlich handeln können.

Düsseldorf, den 02.05.2019

gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –