Der Rechtsausschuss befasst sich mit Fragen des Beamten- und Besoldungsrechts sowie des Personalvertretungsrechts und des Schulrechts und untersucht die Relevanz aktueller Rechtsprechung zu diesen Themen für die Personalarbeit. Darüber hinaus leistet er Zuarbeit für Stellungnahmen des Verbandes zu Gesetzentwürfen, Erlassen u. Ä..
Für Mitgliederanfragen ist die Rechtsabteilung des Verbandes zuständig.