Rechtsabteilung & Rechtsschutz

Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz in dienstlichen Belangen.

Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnung des dbb bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, es werden mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt oder kurze Rechtsgutachten erstellt. Im Verfahrensrechtsschutz werden Sie rechtlich in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren vertreten. Dies umfasst sowohl die Vertretung in schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.

Das Gesetz verbietet uns, jeder Lehrerin, jedem Lehrer in NRW Rechtsberatung zu geben. Diese Service-Leistung bleibt den Mitgliedern des Philologenverbandes vorbehalten.

Bitte beachten Sie auch, dass wir keine Übernahme externer Anwaltskosten gewähren können.
Nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf, wenn Sie juristische Beratung benötigen.

Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:30 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 14:30 Uhr

Montag bis Donnerstag: 08:30 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 14:30 Uhr

*Nur für Mitglieder

Kontakt:

Tel.: 0211-177 44 111
Fax: 0211-16 19 73

recht@phv-nw.de