Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Philologen-Verbandes zur Anhörung im Ausschuss Schule und Bildung „Schulen mit Lehrermangel nicht im Stich lassen – nicht verausgabte Mittel müssen Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen
(Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/5063)
Aus Sicht des Philologen-Verbandes stellt die Rückführung nicht ausgegebener Personalmittel als Minderausgaben in den Haushalt keine neue Vorgehensweise dar.
Eine Verwendung dieser für Unterrichtsmittel, außerschulische Unterrichtsangebote oder die Umsetzung der Digitalisierung behebt ebenso wenig das mit dem Lehrermangel verbundene elementare Problem ausfallenden Unterrichts wie die Investition in multiprofessionelle Teams.
Die derzeitige Landesregierung hat bereits zwei Maßnahmenpakte eingeleitet, um der schon seit Jahren vorauszusehenden Entwicklung des Lehrermangels entgegenzuwirken. Eine dieser Maßnahmen ist die Einstellung von SII-Lehrkräften an Grund- und SI-Schulen mit der Zusicherung eines späteren Laufbahnwechsels. Bislang sind die Angebote nur von wenigen Kolleginnen und Kollegen angenommen worden.
Im Haushalt wurden die Gelder für multiprofessionelle Teams und Inklusionsarbeit aufgestockt. Die Quote der besetzten Stellen an den Grundschulen konnte von 53% im August 2018 auf 68% im Januar 2019 erhöht werden, das entspricht einer Erhöhung um 28%. Darüber hinaus eröffnet das im Antrag erwähnte Programm „Geld statt Stellen“ ausreichend Spielräume.
Die im Haushalt ausgewiesenen Lehrerstellen sind ausschließlich für Personal und nicht für „Sach- oder Unterrichtsmittel“ einzusetzen. Der Lehrermangel ist nicht durch Kapitalisierung von „Lehrerstellen“ zu beheben, da Fachunterricht nicht durch alternative Angebote zu ersetzen ist. Multiprofessionelle Teams sind unerlässlich, können allerdings auch den Unterricht nicht ersetzen. Die Ausstattung für sachliche Mittel muss unserer Kenntnis nach vom Schulträger übernommen werden. Für den PhV NW betrifft die o.a. Forderung ein anderes Haushaltskapitel.
Ein großes Problem für den PhV NW ist die Umwidmung in befristete Stellen für z.B. außerschulisches Personal, dies führt zu befristeten Einstellungen ohne Sachgrund, die bis zu zwei Jahre laufen können. Auf diese Stellen können sich ausschließlich Personen bewerben, die über einen Zeitraum von drei Jahren nicht in einem Beschäftigungsverhältnis in NRW waren, was den Bewerberkreis stark einschränkt. Bei Nichtbeachtung der Dreijahresfrist, droht eine mögliche Entfristung, was eine dauerhafte Besetzung einer Lehrerstelle mit einer Nichtlehrkraft bedeutet und somit den Lehrermangel aufrechterhält und dem Lehrermangel für die jeweilige Schule verstärken würde.
Der PhV NW ist der Auffassung, dass die Lehrerstellenbesetzung ein Binnengeschäft bleiben muss. Insgesamt ist jedoch offenkundig, dass die Attraktivität und die Anerkennung des Lehrerberufs für Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen weiterhin nachhaltig und spürbar verbessert werden müssen, damit alle Schülerinnen und Schüler in NRW eine qualitativ hochwertige und angemessene schulische Bildung erfahren können.
Düsseldorf, den 03.05.2019
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –