Aktionsbündnis Schule: Kritikpunkte am KAoA-Programm mit besonderem Schwerpunkt auf die Schulform Gymnasium

Kategorien: AktuellesVeröffentlicht: 10.10.2019

Allgemeine Kritikpunkte am KAoA-Programm:

  • Das KAoA-Programm unterstützt in der Sek. I Berufswahlentscheidungen hauptsächlich derjenigen, die am Ende der Jgst. 10 eine echte Laufbahnentscheidung zu treffen haben. Das ist am Gymnasium i. d. R. nicht der Fall, der Abgang von Schülerinnen und Schülern (SuS) am Gymnasium nach der Sek I beläuft sich im unteren einstelligen Prozentbereich. Somit sind implementierte Standardelemente für das Gymnasium kritisch zu betrachten (Details: weiter unten).
  • Viele Elemente, die im weitesten Sinne als pädagogisch mehr oder weniger geeignet angesehen werden könnten, sind bürokratisch aufgebläht und dienen offensichtlich zumeist der Kontrolle der Durchführung der einzelnen Elemente: Anschlussvereinbarungen und Eckdatenerfassung in den Jgst. 9 und Q1. Sie sollten überdacht werden. Es muss mehr Autonomie und weniger Kontrolle in die Schulen (beim Verhältnis von Kernlehrplänen zu schulinternen Curricula ist das bereits so umgesetzt).
  • Die Informationsflut in Richtung SuS und die Dokumentationsflut in Richtung öffentliche Stellen lähmen die Arbeitskraft der Lehrerinnen und Lehrer und helfen in ihrer Masse weder den Kindern noch den Eltern weiter. Dazu gehört auch der Berufswahlpass, dessen verschlossene Aufbewahrung für fünf (G8) bzw. demnächst wieder sechs (G9) Jahrgänge die Schulen oft vor eine logistische Herausforderung stellt. (Anm.: Der Berufswahlpass sollte grundsätzlich beim jeweiligen Schüler verbleiben. Eine Aufbewahrung in der Schule ist nicht vorgesehen.)
  • Die Finanzierbarkeit einiger Standardelemente aus Fördertöpfen (Stichwort: Potenzialanalyse in der Jgst. 8) darf nicht Vorrang vor einer inhaltlichen Passung zur Schulform haben (Details: s. unten).
  • Eine kritische Evaluation der KAoA-Elemente, insbesondere für die Schulform Gymnasium, hat nicht öffentlich stattgefunden. Wie kann es sein, dass die Fortschreibung für die Sek.II ohne eine breiter angelegte Diskussion geschehen ist.

Besondere Aspekte des KAoA-Programms in Bezug auf den Einsatz der Standardelemente in der

Sek. I:

  • Der Einsatz der BO-Elemente erfolgt in der Jgst. 8 viel zu früh. Insbesondere die Potenzialanalyse (PA) ist für die Schulform Gymnasium zu diesem Zeitpunkt nicht passend. Sie besitzt keinerlei Bildungsgangspezifik und ist in allen Schulformen NRW-weit gleich ausgestaltet. Von Seiten der Eltern der SuS wird sie sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf den Zeitaufwand für die Beteiligten kritisch betrachtet.Dies belegen zahlreich geführte Einzelgespräche. (siehe auch: kleine Erhebung am Silverberg- Gymnasium Bedburg im Jahr 2016; Mitgliederumfrage LE Gymnasien im Frühjahr 2019)Forderung 1: Abschaffung der PA, ersatzweise Verlegung ab Klasse 9 oder in die Sek. II sowie die Durchführung der PA unter Berücksichtigung der Bildungsgangspezifik des Gymnasiums mit qualifizierten Trägern, die nicht nur ein kommerzielles Interesse verfolgen (Beispiel: Hochbegabtenzentrum der jeweiligen Gebietskörperschaft)

SEK II:

Die zeitlich intensive Beratung durch Lehrkräfte wie z.B. Klassenleitungen, macht am Gymnasium kaum Sinn, wird aber gleichwohl verlangt. Rechenbeispiel: 30 SuS in einer Klasse eines vierzügigen Gymnasiums, zwei Beratungsgespräche p.a. à 10 Minuten = zehn Zeitstunden Beratung pro KlasseUnd das nur in einem Jahrgang. Auch hier stimmt die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Effizienz nicht.

Forderung 2: Wenn in der Sek. I überhaupt nötig, dann sollten professionell hinzugezogene Kräfte wie die Jugendberufsberaterinnen und – berater der Bundesagentur für Arbeit zum Einsatz kommen als individuelle Einzelberatung (z.B. für Laufbahnwechsler oder Berufseinsteiger, die während des Bildungsganges das Gymnasium verlassen).

  • Stichwort DatenschutzLehrkräfte und StuBOs dürfen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht auf die Ergebnisse der PA zugreifen geschweige denn davon erfahren. Beratung ist in diesen Fällen unmöglich. Gleichzeitig dürfen in den Testungsinstituten beschäftigte Honorarkräfte, häufig ohne geeignete Qualifikation, auf diese Daten zugreifen und ‚beraten‘. Die Qualität dieser Beratungen‘ ist nicht selten, schlecht bis nichtssagend (wie viele StuBO-Erfahrungen zeigen). Einer vertraglich gebundenen Honorarkraft wird in puncto Datenschutz vermeintlich mehr vertraut (Anm.: auch für die Teilnahme an der PA bedarf es der Zustimmung der Eltern, sonst fällt PA aus) als einer in der Regel verbeamteten Lehrkraft des Landes NRW oder einem im öffentliche Dienst beschäftigten speziellen Berufsberater der Bundesagentur.Forderung 3: Abschaffung des undifferenzierten Beratungszwanges hin zu Einzelfallbetreuung i. d. R. durch die StuBOs und externe Berater, z.B. der Bundesagentur.
  • Die Berufsfelderkundungstage (BFE) sind schulformunspezifisch für alle Sek.I- Schulen des Landes im zweiten Halbjahr der 8. Klasse angesetzt. Wegen fehlender Verzahnung mit der Laufbahnwirklichkeit der allermeisten Schülerinnen und Schüler in einem gymnasialen Bildungsgang werden diese BFEs maximal als ‚Museumstage‘ wahrgenommen und können nicht vertieft werden.Forderung 4: Abschaffung der BFEs, ersatzweise Verlagerung in die 9. Klasse, wenn man sich innerlich einem möglichen Berufspraktikum in der EF zuwendet und eine Auswahlhilfe benötigt. Das Praktikum sollte an den Interessen der SuS ausgerichtet sein. Auch der Girls und Boys Day kann z.B. mit einbezogen werden, der geschlechterspezifische Fragestellungen einbezieht.

Besondere Aspekte in Bezug auf den Einsatz der Standardelemente in der Sek. II:

  • „Primat des Fachunterrichts“: Die Ausweitung der Standardelemente auf Kosten des Unterrichts für ein zu leistendes Abitur ist kritisch zu sehen. Das gilt sowohl für angesetzte Praxistage als auch für die verpflichtend durchzuführenden sogenannten Workshops.
    Rechenbeispiel: Die Praxistage dauern jeweils einen Tag. Bei drei Tagen mit durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden sind das 18 Stunden Fachunterricht, die als Vorbereitung auf die Abiturprüfung fehlen.
    Die Workshops wiederum fordern ein hohes Maß an Individualisierung, was selbst in Kleingruppen nicht erreichbar ist. Wenn man eine Jahrgangsstufe in fünf Gruppen zu drei Terminen in Workshops einteilt, sind das 30 Stunden. Andererseits leiden sie daher unter einer Verallgemeinerung und Pauschalisierung, die die Effektivität stark beeinträchtigt und somit nicht mehr im Verhältnis zum Aufwand und zum fachspezifischen Unterrichtsausfall steht.Forderung 5: Reduzierung der verpflichtenden Elemente auf ein Mindestmaß.
  • „Primat der Individualisierung“: Gewachsene schulspezifische Strukturen der Studien- und Berufsorientierung insbesondere in der Sek. II dürfen nicht durch eine Zentralisierung aufs Spiel gesetzt werden. Dazu zählen z.B. gewachsene Kooperationen mit außerschulischen Partnern oder Praktikumsstellen, regelmäßige Besuche von Hochschulinformationsveranstaltungen sowie Beratungen durch geschulte Beratung der Jobagentur.Forderung 6: Den Schulen muss so viel Autonomie wie möglich zugestanden werden, ähnlich wie bei der Ausgestaltung der schulinternen Lehrpläne. Im Moment wird zu viel kontrolliert und vorgeschrieben.

Quintessenz:

Der Weg, der insbesondere in der Sek. II beschritten werden sollte, lautet:

  • Weniger kleinschrittige Vorschriften durch ein KAoA-Programm, sondern die Schaffung starker regionaler, standortbezogener sowie aus der Schulkultur zu beziehender Gestaltungsspielraum – dem Bildungsgang am Gymnasium angemessen.
  • Weniger „must-haves“, mehr Freiwilligkeit. Verbindlich könnten sein: Schülerbetriebspraktikum, Beratung durch Fachkräfte (z.B. Bundesagentur für Arbeit) sowie Studienorientierungsveranstaltungen (z.B. an den FHs oder Universitäten) verbunden mit Ausbildungsberufen und Dualen Studiengängen, Nutzung des Study Finders. Fast alles andere sollte maximal in Rahmenvereinbarungen einmünden, die individuell ausgestaltbar sein sollten.
  • Professionalisierung der Studien- und Berufsberatung durch Kooperationen mit lokalen Zentren der Jobagentur, der Hochschulen und Akademien in schulischer „Nähe“.
  • Abschaffung der sogenannten „Anschlussvereinbarungen“: Sie sind nicht zielführend für den gymnasialen Bildungsgang.
  • Die Potenzialanalyse sollte später einsetzen und dann deutlich stärker dem Bildungsgang angemessen sein.
  • Berufsfelderkundungen könnten besser im zweiten Halbjahr der Jgst. 9 ansetzen, auch im Hinblick auf ein längeres Praktikum in der EF, nicht in der Jgst. 8.

Fazit:

KAoA ist für die Schulform Gymnasium in der aktuellen Form nicht sinnvoll, zielführend und leistbar weil:

  • nicht zielgruppengerecht und individuell genug
  • bürokratisch überformt
  • zu hoher Ausfall von Fachunterricht, insbesondere in der Sek II
  • logistisch eine kostspielige Herausforderung
  • in der Beratung durch die Schule zu zeitaufwändig und nicht professionell genug
  • zu Vernachlässigung der gewachsenen Strukturen und Angeboten in den Schulen führt