Hinweise zur Umsetzung der neuen Kernlehrpläne / Kritik am KAoA-Programm

Kategorien: Mitgliederinformation, PressemitteilungVeröffentlicht: 21.10.2019

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend erhalten Sie unsere Mitgliederinformation mit Hinweisen zur Umsetzung der neuen Kernlehrpläne für das Gymnasium sowie auf unsere aktuelle Stellungnahme zum Thema „KAoA“.

Hinweise zur Umsetzung der neuen Kernlehrpläne für das Gymnasium: Schulen haben Zeit bis Februar 2020

Zur Umsetzung der neuen Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I finden derzeit an vielen Gymnasien Pädagogische Tage statt. Für die meisten Fächer gab es bereits Implementationsveranstaltungen von Seiten der Fachaufsicht. Im Rahmen dieser Veranstaltungen kursierten zuletzt in den Schulen unterschiedliche Aussagen dazu, bis wann die schulinternen Lehrpläne verbindlich anzufertigen sind.

Der Philologen-Verband möchte Sie aus diesem Anlass darauf hinweisen, dass die Schulen bei der endgültigen Ausarbeitung der schulinternen Lehrpläne noch etwas Zeit haben. Die Unterstützungsmaterialien sind aktuell noch nicht für alle Fächer komplett ausgearbeitet worden. Nach Auskunft der QUA-Lis NRW in Soest werden die Beispiele für die schulinternen Lehrpläne voraussichtlich erst bis Anfang Februar 2020 vollständig vorliegen. Nutzen sie also im Sinne der Arbeitsentlastung die Möglichkeit, sich dieser Unterstützungsgebote bedienen zu können.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass in den schulinternen Lehrplänen keine konkretisierten Unterrichtsvorhaben aufgenommen werden müssen, anders als es bisher für die Oberstufe verlangt worden war. Dies wurde uns von der QUA-LiS noch einmal ausdrücklich bestätigt. In der Einleitung zu den Beispielcurricula heißt es entsprechend: „Eine Sequenzierung aller Unterrichtsvorhaben des Faches ist enthalten und für alle Lehrpersonen einschließlich der vorgenommenen Schwerpunktsetzungen verbindlich. Konkretisierungen dieser Unterrichtsvorhaben besitzen gemäß dem pädagogischen Gestaltungsspielraum empfehlenden Charakter. Sie sind daher nicht Bestandteil des schulinternen Lehrplans.“

Wir verweisen außerdem noch einmal auf den Lehrplannavigator NRW. Sie finden dort sowohl die neuen Kernlehrpläne als auch umfassende Unterstützungsmaterialien, zum Beispiel für schulinterne Lehrpläne oder für konkrete Unterrichtsvorhaben, welche genutzt und übernommen werden dürfen. Hier geht es zum Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-ii/index.html

KAoA weiterhin auf dem Prüfstand

In unserer gemeinsamen Stellungnahme des Aktionsbündnisses Schule unter Federführung des Philologen-Verbands NW „Kritikpunkte am KAoA-Programm mit besonderem Schwerpunkt auf die Schulform Gymnasium“ vom 10. Oktober 2019, fassen wir zusammen, warum das KAoA-Programm in seiner jetzigen Form für das Gymnasium nicht sinnvoll, leistbar und zielführend ist.

Unter folgendem Link finden Sie unsere Stellungnahme, die detailliert den fehlenden Schulformbezug sowie die zu stark ausgeprägte Bürokratisierung darstellt: https://www.phv-nw.de/aktuelles/aktuell/aktionsbuendnis-schule-kritikpunkte-am-kaoa-programm-mit-besonderem-schwerpunkt