Positive Anpassungen am “KAoA-Programm”

Kategorien: Mitgliederinformation, PressemitteilungVeröffentlicht: 16.01.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend erhalten Sie unsere Mitgliederinformation mit Hinweisen zum „KAoA-Programm“ (Bezug zur Schulleitungsmail: msb1910_2901 KAoA-Schulinformationen zum Schuljahresbeginn 2019/20).

Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv gemeinsam mit der Westfälisch-Lippischen und der Rheinischen Direktorenvereinigung für notwendige Anpassungen und Flexibilisierungen der Standardelemente des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) an Gesamtschulen und Gymnasien eingesetzt.

Obwohl die Federführung für das KAoA-Programm im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGs) liegt, konnten wir dennoch über das Ministerium für Schule und Bildung einige positive Veränderungen bewirken. Gerne informieren wir Sie über die Veränderungen im KAoA-Programm im Nachfolgenden:

Potenzialanalyse
Die Schulen haben die Möglichkeit, die Potenzialanalyse (PA) zukünftig ab 2023/2024 über einen Schulkonferenzbeschluss in die Stufe 8.2. bzw. Stufe 9.1 zu verschieben. Das ist ein erster Schritt, der allerdings von unserer Seite nicht als zufriedenstellend betrachtet werden kann: Wir halten es für erforderlich, im Zuge des Ausbaus des neuen G9 die Potenzialanalyse auch in der Stufe 9.2. bzw. 10.1 durchzuführen. Das ist im Hinblick auf den angestrebten Bildungsabschluss der großen Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler absolut sachlogisch. Denn wenn die Potenzialanalyse Berufswahlentscheidungen wirksam unterstützen soll, muss sie bildungsgangspezifisch ausgerichtet und näher an einer beruflichen Laufbahnentscheidung gelegen sein.

Berufsfelderkundungstage

Man kann nun die drei Berufsfelderkundungstage (BET) strecken und so zum Beispiel den Boys‘- und Girls‘ Day miteinbeziehen, der an vielen Schulen ohnehin bereits durchgeführt wird.

Betriebspraktikum / Praxiselemente in Betrieben, Hochschulen und Institutionen

Die Aufteilung des Mindeststandards von drei Wochen Praktikumsphase in der Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gesamtschulen kann von der Schule entschieden werden nach dem Verhältnis 2 zu 1, eine Woche Praktikum in der Sekundarstufe I und zwei in der Sekundarstufe II oder umgekehrt. In der Sekundarstufe I müssen die Schülerinnen und Schüler ein Praktikum von mindestens einer Woche absolvieren. Bei einer Praxisphase von zwei Wochen in der Oberstufe muss mindestens eine Woche in einem Betrieb stattfinden, eine zweite kann zum Beispiel an einer Hochschule absolviert werden.

Die Praxiselemente haben einen Mindestumfang von fünf Tagen, die allerdings nicht zusammenhängend absolviert werden müssen. Sie können sich über den Zeitraum von EF bis Q2 erstrecken, wobei davon auszugehen ist, dass in der Regel die Standardelemente bis zum Ende der Q1 unter Einbeziehen reflektierter Anschlussvereinbarungen / EckO erfolgen. Einzelne Ausnahmen oder Abweichungen aus schulorganisatorischen Gründen bleiben jedoch unberührt. Für die Oberstufe kann man aus den Ausführungen ableiten, dass die Schulen alles, was sich bewährt hat, fortsetzen können. Dies bedeutet auch, dass die gewachsenen Kooperationen mit außerschulischen Partnern unangetastet bestehen bleiben können.

Beratung

Die Stärkung individueller Beratung der Schülerinnen und Schüler durch die Arbeitsagentur wird begrüßt. Sie muss das Kernelement fachlich fundierter Berufs- und Studienberatung an Gymnasien werden. Daneben ist positiv hervorzuheben, dass bereits institutionalisierte Beratungselemente, zum Beispiel durch Eltern und andere Fachkundige, weitergeführt werden können und so das Beratungsangebot insgesamt wirkungsvoll ergänzen.

Dokumentationspflicht und EckO-Rückmeldungen

Ab diesem Schuljahr sollen die Rückmeldungen nur noch für Schülerinnen und Schüler verbindlich sein, die die Schule nach der Sekundarstufe I verlassen.  Die Berufswahlpassverantwortung soll in die Hände der Schülerinnen und Schüler gelegt werden. Die Aufbewahrungspflicht auf Seiten der Schule entfällt damit.

Ihr

Philologen-Verband NW