Mitbestimmung in Zeiten von COVID-19

Kategorien: AktuellesVeröffentlicht: 01.04.2020

Das MSB und die Bezirksregierungen stehen bei allen Maßnahmen und Fragen im Zusammenhang mit den Folgen von COVID-19 im Schulbereich in engem Kontakt und Austausch mit den Haupt- und Bezirkspersonalräten. Viele unserer Fragen und Einwände sind zum Wohle der Beschäftigen sowohl in den Schulmails als auch in den FAQs auf der Sonderseite des MSB berücksichtigt worden. Für die notwendigen Prozesse der Mitbestimmung sind zudem praktikable Lösungen gefunden worden.

Auf die folgenden Punkte zur Mitbestimmung möchten wir besonders hinweisen:

Notbetreuung
Mit der 8. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB) wird die Möglichkeit der (Not-)Betreuung in Schulen auf Wochenenden und die Osterferien erweitert und auf alle Beschäftigten, die Anspruch auf Notbetreuung haben, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin. Ein solcher Eingriff in die Arbeitszeit der Lehrkräfte ist bisher einmalig.
Vor der Veröffentlichung dieser Schulmail wurden die Hauptpersonalratsvorsitzenden aller Schulformen im Rahmen einer mündlichen Vorabinformation über Dringlichkeit und Grundzüge der Maßnahme unterrichtet.

Sie konnten dabei folgende wichtige Regelungen erreichen:

Die Beteiligung der Lehrerräte ist gesichert, sie sind von der Schulleitung zu informieren und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dabei geht es vor allem darum, einen gerechten und transparenten Einsatz im Sinne aller Lehrkräfte im Blick zu haben.
Die Vorrangigkeit des Einsatzes von Freiwilligen sollte Grundprinzip der Besetzung der Notbetreuung sein.
Lehrkräfte über sechzig Jahre und älter, sog. Risikopersonen und Schwangere sowie Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch in Mutterschutz befinden, dürfen nicht zur Betreuung herangezogen werden.
Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer im Einsatz bei der Betreuung an den Schulen den größtmöglichen Schutz vor einer Infektion mit COVID-19 erhalten. Dazu zählen die Sicherstellung der Versorgung mit Hygienemitteln und die Begrenzung der Anzahl der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen in ausreichend großen Räumen. Lehrerinnen und Lehrer in der Betreuung dürfen keinem erhöhten Risiko ausgesetzt werden.
Aktuell befindet sich die Maßnahme in der Mitbestimmung. Der Schutz aller sich in der Notbetreuung befindlichen Personen verlangt die besondere Aufmerksamkeit der Personalvertretung.

Anwesenheitspflicht von Lehrkräften in der Corona-Krise

Viele Fragen kamen und kommen rund um die Präsenz von Lehrkräften in Schule außerhalb der Notbetreuung auf. Auf Drängen des HPR wurde seitens des MSB klargestellt: Für Lehrkräfte, die nicht in der Notbetreuung eingesetzt sind, ist die Präsenz in der Schule zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (z.B. Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen) auf das unabdingbar zwingende Mindestmaß zu begrenzen.

Der Hauptpersonalrat für Gymnasien und WBKs besteht zurzeit aus 15 Lehrerinnen und Lehrern.
ür den PhV NW sitzen folgende Mitglieder in dem Gremium:

Ingo Köhne
Sabine Mistler
Susanne Lerch
Susanne Waltemate
Thomas Ahr
Patrick Albrecht
Andreas Bartsch
Jutta Bohmann
Meik Bruns