Neue Informationen zu den Lehramtsprüfungen (“Zweite Staatsprüfung”)

Kategorien: AktuellesVeröffentlicht: 03.04.2020

Abschluss des Vorbereitungsdienstes zum 30. April 2020

In den Fällen, in denen noch keine Prüfung durchgeführt werden konnte, wurde ein neuer Prüfungsplan erstellt, der vorsieht, diese Prüfungen im Zeitraum 20.04. bis 28.04.2020 durchzuführen. Dies soll den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern einen ordnungsgemäßen Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes zum 30.04.2020 und entsprechende Einstellungen in den Schuldienst ermöglichen.
Sofern es ab 20. April nicht möglich sein sollte, dass Prüfungskommissionen zusammentreten und die Staatsprüfung durchgeführt werden kann, müsste diese auf den nächstmöglichen Zeitpunkt nach Aufnahme des Unterrichtsbetriebs verschoben werden.
Der Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter würde sich dann – unter Beibehaltung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf und unter fortlaufender Gewährung der zustehenden Ausbildungsbezüge – bis dahin verlängern (§7 Abs.2 LABG).
Die KMK hat sich verständigt, die modifizierte Staatsprüfung mit Formaten, die die tatsächliche Unterrichtsleistung nicht unmittelbar abprüfen, in den Ländern zuzulassen. Die Mobilität zwischen den Bundesländern muss erhalten bleiben. Das MSB prüft derzeit für NRW diese Möglichkeit.
Ergänzend sei angemerkt: Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist auf achtzehn Monate festgelegt; Kandidatinnen und Kandidaten, die bis zur Aussetzung des Unterrichtsbetriebes erfolgreich ihre Staatsprüfung abgelegt haben, scheiden somit zum 30.04.2020 aus dem Vorbereitungsdienst aus (Einzelfälle mit individuell festgelegtem Termin können davon abweichen). Einstellungen in den Schuldienst zum 01. Mai sind möglich.

Eine Teilnahme am Listenverfahren der Staatsprüfung ist analog zu dem vorgezogenen Listenverfahren möglich.

Aktuelles zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2020

Der Einstellungstermin 01.05.2020 für den Start in den Vorbereitungsdienst ist gesichert. Ziel ist es, möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber ohne Verzug in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Aufgrund der besonderen Situation wurde in einem ersten Schritt die Frist zur Vorlage verschiedener Unterlagen auf den 24.04.2020 verlängert. Für Bewerberinnen und Bewerber, die durch die Schließung der Universitätsverwaltungen kein Masterzeugnis mehr erhalten können, aber alle Prüfungen erfolgreich absolviert haben, wurde mit den Universitäten eine digitale Übermittlung vereinbart. Für weitere Unterlagen und Nachweise, die in der besonderen Situation keine zwingende Voraussetzung für die Einstellung darstellen, wurden mit den zuständigen Bezirksregierungen entsprechende Nachreichoptionen vereinbart; hierzu werden Betroffene im Einzelfall informiert.
Da Vereidigungen und Einstellungen vor dem Hintergrund der Corona-Lage nicht wie bisher praktiziert in Großveranstaltungen stattfinden können, wurden die ZfsL gebeten, ab sofort Termine mit Bewerberinnen und Bewerbern zu vereinbaren, die alle notwendigen Nachweise erbracht haben. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten Wirkungsurkunden zum 01.05.2020. Weitere Vereidigungstermine werden bis Ende April in den ZfsL in enger Absprache mit den Bezirksregierungen durchgeführt.
Für Studierende im Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 01.05.2020, die aufgrund des ausgesetzten Hochschulbetriebs noch nicht alle Prüfungsleistungen haben erbringen können und ggf. ihren Masterabschluss nicht rechtzeitig zum Einstellungstermin 01.05.2020 nachweisen können, ist bei Bedarf eine zeitnah zum Juni 2020 zu erfolgende Einstellung in den Vorbereitungsdienst geplant. Danach ist der nächst erreichbare Start des Vorbereitungsdienstes der 01.11.2020. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt grundsätzlich achtzehn Monate und bleibt hiervon unberührt.
Grundsätzlich kann in den Fällen, in denen absehbar ist, dass zum 01.05.2020 folgende Unterlagen fehlen werden, eine Einstellung bereits jetzt erfolgen: Erste-Hilfe-Nachweis, kirchliche Lehrerlaubnisse (Missio, Vocatio, Idschaza), Nachweis der Rettungsschwimmfähigkeit, Nachweis des ausreichenden Masernschutzes. Die entsprechenden LAA sind allerdings zu informieren, dass ein unterrichtlicher Einsatz in betroffenen Fächern – insbesondere im Schwimmunterricht – nicht stattfinden kann, bis die Nachweise vorgelegt werden. Die Ausbildungsschulen werden hierüber von den ZfsL entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Ergänzender Hinweis zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS: Für Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren, die aufgrund der Verlegung von Auswahlgesprächen erst nach dem 01.05.2020 aber bis Juni 2020 (Festlegung ob zum 01.06. oder zum 15.06 wird in Abhängigkeit zum Termin der Wiederaufnahme des Schulbetriebes und des Hochschulbetriebes noch erfolgen) eingestellt werden können, ist eine Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, der am 01.05.2020 und im Juni beginnt, vorgesehen. Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vertrag erst nach dem weiteren Aufnahmetermin im Juni gefertigt wird, können zum 01.11.2020 mit dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst beginnen. Die Dauer des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes (24 Monate) bleibt hiervon unberührt.

Informationsschreiben aus dem MSB (Stand 3. April 2020)