Mehr Klarheit für den Fortgang des Referendariats!
Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie und den damit verbundenen Schließungen der Schulen und Seminare ist ein geregelter Fortgang des Referendariats momentan nicht möglich. Zumindest für die 850 Lehramtsanwärter, die darauf warten Ihre Unterrichtspraktischen Prüfungen (UPP) ablegen zu können, gibt es nun endlich ein einheitliches und sehr sinnvolles Verfahren des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an Schulen in Dortmund.
„Die Verschiebung der unterrichtspraktischen Prüfungen auf Mai war notwendig, kam allerdings viel zu spät!“ so Georg C. Hoffmann Vorsitzender der Jungen Philologen zum Fortgang des Referendariats. „Das Zögern der Landesregierung und das Festhalten am Prüfungskorridor unmittelbar im Anschluss an die Osterferien hat zu großer Verunsicherung bei allen an den Prüfungen beteiligten und zu erheblichem Mehraufwand geführt“, führt Hoffmann ergänzend aus. Die Jungen Philologen begrüßen die vom Landesprüfungsamt festgelegten Modalitäten für die UPP. Dies ermöglicht nun endlich Planungssicherheit und ein einheitliches, sicheres Prüfungsverfahren für alle an den Prüfungen Beteiligten.
Für die Ausbildungsjahrgänge Mai und November 2019 fordern die Jungen Philologen, dass das Verfahren für die UPP bis zum Beginn der Sommerferien auf ausstehende Unterrichtsbesuche übertragen wird. Für die spätere Erstellung der Langzeitgutachten sollte dann eine stärkere Gewichtung der praktisch erfolgten Unterrichtsbesuche stattfinden, um den unterrichtspraktischen Gehalt des Referendariats angemessen zu berücksichtigen. Auf diese Weise können landesweit einheitliche und vergleichbare Standards und planbare Prüfungsbedingungen sichergestellt werden. Sollte ein geregelter Unterrichts- und Seminarbetrieb auch nach den Sommerferien nicht möglich sein, ist eine Verlängerung des Referendariats notwendig, um die wichtigen Qualitätsstandards im Referendariat sicher zu stellen und gute Ausbildungsbedingungen für die Lehramtsanwärter zu ermöglichen, ergänzt Georg C. Hoffmann. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sind hierbei allerdings nicht verhandelbar und müssen stets sichergestellt sein.