Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Philologen-Verbandes zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen und zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 22.04.2020

 

Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Philologen-Verbandes zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen und zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
gemäß § 52 des Schulgesetzes NRW (APO – S I) Vorlage 17/3093
Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 6. Mai 2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Möglichkeit, zu dem o.a. Verordnungsentwurf Stellung nehmen zu können.

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Erteilung des Faches Informatik in den Klassen 5 und 6 oder in der Klasse 6 verpflichtend. Eine Verlagerung der Stunden in andere Jahrgangsstufen ist nicht möglich.
Der PhV NW begrüßt, dass die verpflichtende Einführung des Faches Informatik nicht zu Lasten des Stundendeputats für die Fächer Biologie, Chemie und Physik geht. Durch die Verringerung der zur Verfügung stehenden Ergänzungsstunden (0 – 6 statt bisher 0 – 8) werden den Schulen jedoch wichtige Möglichkeiten der Profilbildung und der Stärkung der individuellen Förderung gemäß § 17 Abs. 4 APO – S I genommen.
In der Gesamtbetrachtung sieht der PhV NW keinen Anlass, von seiner in der Stellungnahme vom 09.01.2020 geäußerten kritischen Haltung zur verpflichtenden Einführung des Faches Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 abzurücken.

Die intendierte Vermittlung von Fähigkeiten im Programmieren kann in diesen Jahrgangsstufen nur mit geringem Komplexitätsgrad erfolge (PhV-NW 2019, S. 3)

Im Ergebnis kann das vom Ministerium benannte Ziel einer Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Lebens- und Arbeitswelt unserer Meinung nach nicht erreicht werden.

Diese Zielsetzung überfordert aus pädagogischer Sicht Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe, zumal dies für viele der einzige Informatikunterricht der weiterführenden Schule ist und dies aufgrund des altersmäßigen Abstraktions- und Reflexionsvermögens, auf unbefriedigendem und mit dem gymnasialen Bildungsziel nicht zu vereinbarendem Niveau. Aus unserer Sicht wäre dem Anspruch des Informatikunterrichts eher in den Jahrgängen 7/8 Rechnung zu tragen, da so auch die Anschlussfähigkeit an den WP-II-Bereich gegeben ist. (PhV-NW 2019, S. 4)

Auch die Meinung, dass spielerisches Erlernen algorithmischer Grundkenntnisse in der Erprobungsstufe nachhaltig geschehen kann, teilen wir nach wie vor nicht.

Unser Fazit ist daher, die informatische und algorithmische Bildung an weiterführenden Schulen mit gymnasialer Oberstufe erst frühestens mit dem Beginn der Klasse 7 einzuführen, da vorher nur ein spielerisches Herantasten an algorithmische Inhalte geschehen kann und kein konstruktiv-kritischer Blick auf informatische Inhalte möglich ist. Die algorithmische Grundbildung kann zunächst in allen Fächern (u.a. auch durch Grammatik- und Konjugationsregeln in Sprachen, etc.) erfolgen und dann in Klasse 7 und oder 8 über eine einfache Programmiersprache sinnvoll fortgesetzt und vertieft werden. Aus unserer Sicht wird so auch den entsprechenden, im Medienkompetenzrahmen ausgewiesenen Kompetenzen angemessen Rechnung getragen. (PhV-NW 2019, S. 4)

Düsseldorf, den 22. April 2020

gez. Sabine Mistler

– Vorsitzende des PhV NW –

 

Literaturverzeichnis

PhV-NW (2019): Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen und zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Philologen-Verbandes zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen und zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gem. § 52 Schulgesetz NRW Einleitung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Schulgesetz NRW Aktenzeichen: 226-2.02.02.02-153087/19. Unter Mitarbeit von Sabine Mistler. Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. Online verfügbar unter https://www.phv-nw.de/presse/stellungnahme/stellungnahme-zum-entwurf-ein…, zuletzt aktualisiert am 09.01.2020, zuletzt geprüft am 21.04.2020.