Mitgliederinformation zur 23. Schulmail | 15. Schulrechtsänderungsgesetz
- PhV-Pressemitteilung zur 23. Schulmail
- Inkrafttreten des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere heutige Pressemitteilung zur 23. Schulmail informiert Sie über die erfolgreich umgesetzten Forderungen des PhV NW:
- Keine weiteren übereilten Schulöffnungen an den Gymnasien und Gesamtschulen
- Weiterführende Schulen können ihre Konzepte bis zu den Ferien fortsetzen
- Der Fokus kann auf die Planung von Schule und Unterricht nach den Sommerferien gelegt werden
Des Weiteren ist mit Inkrafttreten des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes die rechtliche Grundlage für den Rücktritt von Mitgliedern des Lehrerrates geschaffen:
Nach der bisherigen Rechtslage war eine Mandatsniederlegung durch ein einzelnes Mitglied des Lehrerrats nicht möglich. Das OVG NRW hatte mit Beschluss vom 16.08.2016 entschieden, dass entsprechende Erklärungen unwirksam sind, so dass das Mandat bestehen bleibt (Az. 19 A 2484/15).
Im 15. Schulrechtsänderungsgesetz wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass die einzelne Lehrkraft selbst entscheiden kann, wie lange sie ein freiwillig übernommenes Mandat wahrnehmen möchte. Der § 69 SchulG hat einen neuen Absatz 7 erhalten:
“(7) Legt ein Mitglied das Mandat nieder, endet die Mitgliedschaft. Wird durch Mandatsniederlegung die Mindestanzahl nach Absatz 1 Satz 2 oder 3 unterschritten und kann diese nicht durch den Eintritt eines Ersatzmitglieds gemäß § 64 Absatz 2 Satz 3 ausgeglichen werden, wählt die Lehrerkonferenz unverzüglich einen neuen Lehrerrat für den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode (Nachwahl). Der Lehrerrat nimmt seine Aufgaben weiterhin wahr, bis der neu gewählte Lehrerrat zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten ist.“
Ihr Philologen-Verband NW