Schul- und Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten und zum Schuljahresstart 2020/21

Kategorien: Aktuelles, MitgliederinformationVeröffentlicht: 24.06.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestern hat das Ministerium eine ausführliche Schulmail zum Schul- und Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten und zum Schuljahresstart 2020/21 veröffentlicht.
Wir stellen fest, dass an verschiedenen Stellen wichtige Forderungen und Anregungen des PhV NW aufgenommen wurden.

  1. Die zusätzlichen Ferienprogramme werden ohne verpflichtende Beteiligung der Lehrkräfte, auch nicht der Schulleitungen durchgeführt.
  2. Es wird zusätzliches Personal zur Sicherstellung des Regelbetriebs geben, das als eine Unterstützung des Schul- und Unterrichtsbetriebs wirken kann, denn es werden auch nach den Ferien nicht alle Kolleginnen und Kollegen in Regelunterricht sein.
  3. Der vom PhV NW seit langem geforderte in Verbindung mit der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an den Gymnasien sog. Einstellungskorridor wird endlich realisiert. Damit können im Vorgriff auf 4.000 notwendige Lehrerstellen im Jahre 2025/26 vorab Lehrkräfte eingestellt werden. Diese eingestellten Lehrkräfte sollen zunächst im Rahmen von Teilabordnungen an anderen Schulformen aushelfen.
  4. Zur geforderten rechtlichen und methodisch-didaktischen Absicherung des Lernens auf Distanz soll es nun konkrete Rahmenbedingungen und angepasste Verordnungen geben, die befristet beispielsweise auch eine grundsätzliche Bewertung von Schülerleistungen ermöglichen. Jetzt benötigen die Schulen endlich eine ausreichende Bereitstellung von digitalen Endgeräten.
  5. Der Forderung nach einem fairen und bundesweit anerkannten Zentralabitur soll Rechnung getragen werden. Dazu wird es eine fachspezifisch angemessene Aufbereitung und Ausweitung der Anzahl der Abituraufgaben geben, die jeweils von den Lehrkräften ausgewählt werden können.
  6. Der PhV NW setzt sich seit langem für eine Neuausrichtung bzw. Abschaffung der Qualitätsanalyse (QA) in NRW ein. Es fehlen vornehmlich schulform- und fachspezifische Differenzierungen, dementsprechend fehlt vor allem an den Gymnasien die Akzeptanz. Der Kosten-Nutzen-Faktor wird nicht als angemessen empfunden.
    Im Zuge der Aufarbeitung der corona-bedingten fachlichen Defizite begrüßen wir daher für die Gymnasien und die Gesamtschulen die Verlängerung der Aussetzung der QA für das Schuljahr 2020/21. Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Entlastung der Kollegien und zur Konzentration auf die Kernaufgabe: Unterricht.

 

Weitere Aspekte:

Infektionsschutz und eine gesicherte Klärung von Corona-Fällen im schulischen Umfeld

Der PhV NW fordert, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler umfassend vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Das MSB verweist in der Schulmail auf das Bestreben eines einheitlichen Vorgehens bei Auftreten von CORONA-Fällen. Das ist für uns eine Grundvoraussetzung für ein sicheres Handeln auf der Schulebene.

Der PhV NW kann nachvollziehen, dass eine Fortschreibung der Hygienevorgaben und der Infektionsschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens sowie der Empfehlungen der RKI erfolgen muss. Aber das bedeutet für uns auch, dass es weiterhin besondere Regelungen für Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko geben muss.

 

Belastungsgrenzen ernst nehmen

Wir sind selbstverständlich einverstanden mit personellen Unterstützungsmaßnahmen nach den Ferien. Die Möglichkeit der Erweiterung des zusätzlichen Unterrichts für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter von drei auf bis zu sechs Stunden halten wir dennoch für nicht akzeptabel, sie möglicherweise unter Druck gestellt werden können und wir sind der Auffassung, dass die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eine ohnehin schon sehr herausfordernde Ausbildungssituation bewältigen müssen.

 

Das vom Schulministerium angeführte Instrument der Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl ist sehr kritisch zu sehen. Diese Möglichkeit sollte ohnehin gerade in diesen für alle Lehrkräfte sehr beanspruchenden Zeiten nur mit großer Fürsorge und Umsicht und in absolut dringenden Ausnahmefällen genutzt werden.

Wir weisen ergänzend zur Schulmail darauf hin, dass eine Pflichtstundenerhöhung von mehr als zwei Stunden der Zustimmung der Lehrkraft bedarf, wenn sie mehr als zwei Wochen andauern soll (ADO, §13.2).

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Philologen-Verband NW

 

Als PDF: Schul- und Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten und zum Schuljahresstart 2020/21