Mitgliederinformation zu Aussagen des Schulministeriums NRW zum Schuljahresstart

Kategorien: Aktuelles, MitgliederinformationVeröffentlicht: 05.08.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

mit den Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung zu den Vorgaben für einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten vom 3. August 2020 wurden viele Eckpfeiler für das neue Schuljahr gesetzt – endlich. 

Im Folgenden nehmen wir zu den einzelnen Maßnahmen im Besonderen Stellung:

Zu Infektionsschutz, Hygiene und Testungen (Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen)
In den Gesprächen mit dem Ministerium für Schule und Bildung hat sich der Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen (PhV NW) stets für umfassende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen ausgesprochen. 

Die nun eingeführte Maskenpflicht des Schulministeriums NRW bis vorerst Ende August, mit kurzfristiger Evaluation, bewerten wir aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens als konsequent und nachvollziehbar. Das Ministerium für Schule und Bildung trifft diese Entscheidung auf Basis der Empfehlungen durch ein Expertengremium des Robert-Koch-Instituts. Nach wie vor stehen für unseren Verband begleitende und verpflichtende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen auch nach den Ferien im Vordergrund. Dafür setzen wir uns vehement ein.  

Die Herausforderungen beim umfänglichen Tragen von Masken sind enorm groß. Bitte beachten Sie deshalb in jedem Fall die in der Schulmail beschriebenen möglichen Freiräume. 

Die Regelungen zu einer Rückverfolgungsmöglichkeit durch feste Sitzplätze und Dokumentation sind vor allem im Differenzierungsbereich und in der Oberstufe wichtig, wenn am Regelunterricht festgehalten wird. Sie erfordern allerdings einen zusätzlichen Aufwand. Ob die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes ausreichend und praktikabel sind, werden die ersten Unterrichtswochen zeigen. Wir werden die Umsetzung weiterhin kritisch begleiten.

Der PhV NW begrüßt die ausgeweiteten Testungsmöglichkeiten ausdrücklich. Ein achtsames Verhalten in Bezug auf Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen darf dadurch jedoch nicht eingeschränkt sein. Das dazugehörige Formular finden Sie hier. Die Erkenntnisse sollten, gerade in der derzeitigen Situation mit ansteigenden Infektionszahlen, sehr genau beobachtet und ggf. zu einer Ausweitung der Testungen führen. 

Zu Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es eindeutige Aussagen und Handlungsanweisungen für die Schulen geben muss, damit ein transparentes Vorgehen zum Schutze aller an Schule Beteiligten möglich ist. Ob die Vorgaben des MSB hier ausreichend sind, werden wir in den nächsten Wochen sehen. Gern können Sie uns auch Ihre Erfahrungen schildern. 

Zu Ressourcen und Einsatz der Lehrkräfte
Die aus unserer Sicht erfolgreichste Maßnahme ergibt sich über die nunmehr 3.000 Stellen, die im Vorgriff auf den zu erwartenden Bedarf über den kompletten Ausbau von G9 im Jahre 2026/27 erforderlich werden. Diese Stellen gehen gestaffelt an die Schulen. Zunächst werden es im kommenden Schuljahr 800 unbefristete Stellen (also Planstellen) sein. Befristet sollen die an den Gymnasien eingestellten Lehrkräfte dann im Rahmen einer Abordnung an anderen Schulformen „aushelfen“. In Anbetracht der noch größeren Bedarfe an Grundschulen und Sek-I-Schulformen können wir diese Einschränkung mittragen. Die Alternative wäre ein Verzicht darauf, neue feste Stellen in den nächsten Jahren zu schaffen. 

Wir betrachten diese Maßnahme als einen besonderen Erfolg des PhV NW, denn diese konkrete Forderung ist nur von uns gestellt und massiv vertreten worden. 

Die zusätzlichen befristeten sachgrundlosen Beschäftigungsmöglichkeiten sind ebenfalls begrüßenswert. Sie werden eine kleinere Personengruppe ansprechen, da Bewerberinnen und Bewerber zuvor noch nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land NRW gestanden haben dürfen. Es gibt für diese Verträge eine Befristung auf zwei Jahre und somit ist dies in der Regel eine Beschäftigungschance für junge Lehrkräfte, die gerade ihr zweites Staatsexamen absolviert haben. 

Die Aufforderung zur vorübergehenden Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur zusätzlichen freiwilligen Mehrarbeit für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter haben alle Verbände und Gewerkschaften scharf kritisiert, konnten sich hier allerdings nicht durchsetzen. Wir empfehlen Ihnen die Rücksprache mit dem Lehrerrat oder Ihrem Personalrat, falls an Ihren Schulen in diesem Kontext Probleme auftreten sollten.

Zu Einsatz von Personal
Die verlängerte Attestpflicht unter Fortbestand der Möglichkeit der Risikoeinschätzung bis zu den Herbstferien ist begrüßenswert. Wir befürworten es, dass die Angehörigen der Risikogruppen weiterhin besonderen Schutz genießen und die Befreiung vom Präsenzunterricht in Anspruch nehmen können, wenn sie ein Attest zur Einschätzung der Gefährdung einreichen. Die Pflicht zur Vorlage eines neuen Attests für diejenigen, die bereits im abgelaufenen Schuljahr eines einreichen mussten, kritisieren wir. 

Für Schwangere und stillende Lehrerinnen gelten seit dem 31. Juli 2020 wieder die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten und Mutterschutzgesetz. Der Erlass vom 22. Mai 2020, nach dem Schwangere oder stillende Lehrerinnen ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes auf Wunsch vom Präsenzunterricht befreit werden konnten, entfällt.

Zu Unterricht auf Distanz – Pädagogisch-didaktische Hinweise zum Unterricht auf Distanz
Mit der im Prozess der Verbändebeteiligung befindlichen Verordnung soll eine von den Verbänden im Rahmen der Pandemiezeit verbindliche Bewertbarkeit der Leistungen der Schülerinnen und Schülern geschaffen werden. Diese kann dann bei einem notwendig werdenden Unterricht auf Distanz zu einer rechtlich verankerten Notengebung führen. Das bedeutet, dass für den Zeitraum der Pandemie auch schwache Leistungen von Schülerinnen und Schülern entsprechend Eingang in die Notenvergabe finden können. 

Der PhV NW hat sich aufgrund vieler Rückmeldungen aus Ihren Reihen dafür eingesetzt, die Verbindlichkeit der Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern, und damit ihre Unterrichtsmotivation, zu stärken.

Für den PhV NW war es erforderlich, dass neben dem rechtlichen auch ein differenzierter pädagogisch-didaktischer Rahmen von Seiten des Schulministeriums NRW vorgegeben wird, damit die Lehrkräfte eine klare Richtlinie für die Planungen des Unterrichtens auf Distanz haben, an denen sie sich orientieren können. Konkrete Hilfestellungen wurden ebenfalls von uns eingefordert. Die entsprechende Handreichung finden Sie unter folgendem hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/….

Zu digitale Endgeräte und Logineo NRW
Einen wichtigen Teilschritt zur notwendigen Digitalisierung der Schulen stellt die neue Förderrichtlinie vom 29. Juli 2020 dar. Das Land hat die Voraussetzungen geschaffen, dass die Lehrkräfte endlich mit den benötigten Endgeräten ausgestattet werden können. Die Gelder müssen jetzt schnell von den Schulträgern abgerufen werden. Trotzdem brauchen die Lehrkräfte an den Schulen weitere Unterstützung. Das beginnt bei rechtlichen Fragen zur Nutzung der Endgeräte über angemessenen Fortbildungen und endet bei der Administration und Wartung der einzelnen Geräte.

Was lange währt, wird vielleicht gut. In diesem Sinne bietet das Land NRW mit der Schulplattform LOGINEA NRW und dem Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS zwei Softwarelösungen für die Schulen an. Nachdem die Schulen lange Zeit beim Thema Digitalisierung allein gelassen wurden, wird die neue Plattform sich nun, ebenso wie das geplante Videokonferenztool und der Messenger, im Schulalltag beweisen müssen. Wir bleiben auch hier weiterhin kritisch konstruktiv im Gespräch.

Pressemitteilung PhV NW vom 30.06.2020: „PhV NW unterstützt Landesinitiative zur besseren digitalen Ausstattung der Schulen“
https://www.phv-nw.de/presse/pressemitteilung/phv-nw-unterstuetzt-landes…

Pressemitteilung PhV NW vom 24.06.2020: „Landesregierung folgt Rat der Schulpraktiker.“
https://www.phv-nw.de/presse/pressemitteilungen/landesregierung-folgt-ra…

Zu Schul- und Unterrichtsbetrieb, Prüfungen und Abschlüsse
Der PhV NW hat sich für zentrale Prüfungen des nächsten Abiturjahrgangs eingesetzt und auch fachspezifisch konkrete Forderungen im Zusammenhang mit den Abiturvorschlägen gestellt. Diese wurden vom Schulministerium NRW aufgenommen. Es wird erweiterte Aufgabenwahlmöglichkeiten geben, die über die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer auswählbar sind. Die neuntägige Verschiebung der Abiturprüfungstermine soll vornehmlich den Schülerinnen und Schülern dienen, die dann nach den Osterferien zusätzliche Unterrichtstage zur Vorbereitung der Abiturprüfungen haben. Uns ist bewusst, dass damit die Korrekturzeit eingeschränkt ist. Die Verschiebung war nicht verhandelbar, da sie als Entgegenkommen für Eltern und Schülerinnen und Schüler im Kontext möglicher Versäumnisse durch den Lockdown gesehen wird. Als kleinen Ausgleich wird es erneut keine externen Zweitkorrekturen geben, die Abweichungsprüfungen wurden regulär abgeschafft und die Kolleginnen und Kollegen sind in der Regel nicht verpflichtet, Aufgabenvorschläge zu erstellen und einzureichen. Die Älteren unter unseren Mitgliedern werden sich an den hohen Aufwand erinnern, den die Erstellung der Klausuraufgaben vor Einführung des Zentralabiturs alljährlich zu Weihnachten mit sich brachte.

Ihr Philologen-Verband NW