Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Lehramtszugangsverordnung (Lehramtszugangsverordnung – LZV)

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 11.01.2021

§ 1 Abs. 2 und 5
Der PhV NW begrüßt die Zuordnung der Kompetenzen für den fachspezifischen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken zu den fachdidaktischen und nicht fachwissenschaftlichen Leistungen und unterstützt ausdrücklich den in der Begründung zu Abs. 5 dargelegten Ausschluss der Reduktion fachwissenschaftlicher Studienanteile.

§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 6 Abs. 3
Der PhV NW weist darauf hin, dass es auf Grund der geltenden Kernlehrpläne unerlässlich ist, dass Lehrkräfte, die in NRW die Fächer Wirtschaft-Politik (SI) sowie Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft (SII) unterrichten, über fundierte Kenntnisse aller drei Teildisziplinen (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft) verfügen.

Wir sehen die Umbenennung des bisherigen Fachs „Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft)“ in § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2 sowie § 6 Absatz 3 in „Wirtschaft-Politik“ daher kritisch.

Wenngleich das Anliegen bei der Angleichung der Benennung des Faches in SI und SII prinzipiell nachvollziehbar ist, entsteht aber der Eindruck, dass mit der Neuausrichtung die Teildisziplin „Soziologie“ gegenüber den anderen beiden Teildisziplinen an Bedeutung verliert oder ersatzlos wegfallen kann. Dies stünde aber im Gegensatz zum Charakter des Unterrichtsfachs, zu dem gerade die Integration aller Teildisziplinen gehört. Im Übrigen wird die vorgeschlagene Neubezeichnung in „Wirtschaft-Politik“ dem wissenschaftspropädeutischen Anspruch des Faches gemäß APO-GOSt nicht vollständig gerecht, weil die Bezugnahme auf die akademischen Bezeichnungen der Teildisziplinen nicht erkennbar wird.

Als Alternative könnte sich der PhV NW z.B. eine Benennung als „Politik-, Sozialund Wirtschaftswissenschaften“ vorstellen, die den Inhalt des Fachs und seinen Bezug zur akademischen Wissenschaft deutlich macht.

Nachvollziehbar und angesichts des erhöhten und zu erwartenden Bedarfs folgerichtig ist es aus Sicht des PhV NW, dass das Fach Informatik in den Kanon der verpflichtend zu belegenden Fächer aufgenommen wird.

Die Konkretisierung bzgl. Religionslehre ist für uns ebenfalls nachvollziehbar.

Die vorgesehene Ausnahmeregelung für den Ersatz des zweiten Faches durch eine sonderpädagogische Fachrichtung lehnt der PhV NW wegen der in der Begründung dargelegten fehlenden Verwendungsbreite solcher Lehrkräfte ab.

§ 10
Die Aufnahme des Digitalisierungsaspekts in die übergreifenden Kompetenzen ist nachvollziehbar, wobei wir Wert auf die Feststellung legen, dass Informations- und Kommunikationstechniken lediglich eine dienende Funktion für die Vermittlung der im Zentrum stehenden fachlichen Arbeit haben.

Der Austausch des Begriffs der „Koedukation“ durch „geschlechtersensible Bildung“ ist sachgerecht.

§ 11
Der PhV NW steht der Veränderung der Anforderungen im Bereich der alten Sprachen für die Fächer Evangelische und Katholische Religionslehre sowie Geschichte mit Skepsis gegenüber.

Wir bedauern zum einen die damit verbundene weitere Schwächung der altsprachlichen Fächer. Zum andern sind durch die vorgeschlagenen Neuregelungen Qualitätseinbußen zu befürchten:

Die Formulierung „im Niveau von“, die einen anerkannten und von der KMK definierten Qualitätsstandard in Form des Latinums, Graecums oder Hebraicums ersetzt, bedeutet letztlich eine Relativierung der Anforderungen; die Übertragung der Zuständigkeit auf die Hochschulen unter (2) 3 ist der Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowie der Qualitätssicherung ebenso wenig zuträglich.

Im Übrigen ist es angesichts des wissenschaftspropädeutischen Anspruchs des Gymnasiums schwer vermittelbar, dass Lehrkräfte, die in der Oberstufe das Fach Geschichte unterrichten, in Zukunft nicht mehr in der Lage sein könnten, zentrale Quellen der europäischen Geschichte im Original zu lesen. Entsprechendes gilt für Religionslehrerinnen und -lehrer im Hinblick auf biblische Texte oder grundlegende theologische Schriften.

Düsseldorf, den 06.01.2021

gez. Sabine Mistler
Vorsitzende des Philologen-Verbandes Nordrhein-Westfalen