Stellungnahme zum Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 11.01.2021

§ 1 Abs. 3 und § 8 Abs. 4
Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Sprachbildung bzw. Vermittlung von Bildungssprache im Unterricht begrüßt der PhV NW die notwendige Festlegung des Niveaus der deutschen Sprachkenntnisse für die Anerkennung von Lehramtsbefähigungen sowie deren Betonung im Kontext des Anpassungslehrgangs.

§ 8 (4)
Aus Sicht des PhV NW muss die Formulierung „Für eine erfolgreiche Teilnahme an einem Anpassungslehrgang empfiehlt es sich daher, über Kenntnisse der deutschen Sprache auf einem Niveau zu verfügen, die den in § 1 Absatz 3 Satz 2 aufgeführten Nachweisen entsprechen.“ geändert werden in: „Für eine erfolgreiche Teilnahme an einem Anpassungslehrgang ist die Voraussetzung, über Kenntnisse der deutschen Sprache auf einem Niveau zu verfügen, die den in § 1 Absatz 3 Satz 2 aufgeführten Nachweisen entsprechen.“

§ 19 Abs. 3 und 4
Die Benotung des Anpassungslehrgangs und die nun eingeräumte Möglichkeit des Nichtbestehens stellen sicher, dass der Lehrgang kein Automatismus für den langfristigen Einsatz als Lehrkraft ist und Qualitätsansprüche an Lehrkräfte gewahrt bleiben. Die Berücksichtigung der Kompetenzen in der deutschen Sprache bei der Gesamtbewertung ist insbesondere mit Blick auf den schulischen Einsatz sinnvoll. Allerdings ist es nach Auffassung des PhV NW erforderlich, dass im letzten Satz von Abs. 3 das Wort „soll“ durch „muss“ ersetzt wird, sodass der Satz lauten würde:

„Die Gesamtbewertung muss auch berücksichtigen, ob die Kompetenzen in der deutschen Sprache für den Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten ausreichen.“

§ 11 Abs. 1 und 2
Die Änderungen führen den in § 10 begonnenen Ansatz der Qualitätssicherung konsequent weiter. Der in der Begründung ausgeführte Schwerpunkt auf den deutschen Sprachkenntnissen wird im neuen Verordnungstext zu § 11 Abs. 1 jedoch nicht deutlich. Ein Einschub wie „insbesondere mit Blick auf die Kompetenzen in der deutschen Sprache“ würde dem Genüge tun.

Düsseldorf, den 06.01.2021

gez. Sabine Mistler
Vorsitzende des Philologen-Verbandes Nordrhein-Westfalen