Amtsangemessene Alimentation

Kategorien: AktuellesVeröffentlicht: 16.09.2021

Erhöhung des Familienzuschlags – Musterantrag zur Grundbesoldung für 2021

Der Familienzuschlag ab dem dritten Kind wird in NRW rückwirkend zum 1. Januar 2021 erhöht:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/familienzuschlag-ab-dem-dritten-kind-wird-in-nrw-rueckwirkend-zum-01-januar-2021-erhoeht

Der Landtag NRW hat nun ein Gesetz beschlossen, mit dem die verfassungswidrig zu niedrige Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern angepasst wird. Die Erhöhung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Jahres 2021 für alle Beamtinnen und Beamten, so dass kein Antrag erforderlich ist:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMG17-162.pdf

Nachzahlungsansprüche seit dem Jahr 2011 haben diejenigen, die ihre Ansprüche rechtzeitig jährlich geltend gemacht hatten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des LBV:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/aenderung-beim-kinderanteil-im-familienzuschlag-ab-dem-dritten-kind

BITTE BEACHTEN SIE:

Zur Frage der Amtsangemessenheit der Grundbesoldung liegt bisher kein Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Der Antrag ist daher auch für das Jahr 2021 von allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsemfängerinnen und -empfängern einzureichen. Ein Muster finden Sie auf unserer Internetseite unter: