Stellungnahme zur Kernlehrplanentwicklung für das Fach Französisch

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 04.03.2022

STELLUNGNAHME

des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)

zur Kernlehrplanentwicklung für das Fach Französisch
in der gymnasialen Oberstufe

– Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG –

 

I. Allgemeiner Teil

Der PhV NW nimmt im Rahmen der Kernlehrplanentwicklung der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch nach Aufforderung durch das MSB jeweils Stellung. In einem ersten allgemeinen Teil machen wir zunächst grundsätzliche Anmerkungen zu übergeordneten Aspekten:

  1. Die neuen Kernlehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch in der Gymnasialen Oberstufe sollen im Sommer 2023 in Kraft gesetzt werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass wir vorab die Möglichkeit erhalten, Vorschläge für Ergänzungen, Ausschärfungen und mögliche Reduktionen zu machen. Notwendig bleibt die vorgesehen reguläre Verbändebeteiligung auf Grundlage der dann von den Lehrplankommissionen vorgelegten Entwürfe, auf die wir uns konkret beziehen können.
  2. Eine ganz wichtige allgemeine Forderung ist auch auf dem Hintergrund der schon vorgelegten Entwürfe für die Fächer Biologie, Chemie und Physik, dass das Verhältnis von 25% Freiraum und 75% Obligatorik unbedingt eingehalten werden muss, um ein vertieftes Arbeiten auch im Sinne der Schülerorientierung weiterhin zu ermöglichen. Eine inhaltliche Überfrachtung ist also zu vermeiden. Ebenso muss in Hinblick auf den Umfang der inhaltlichen Schwerpunkte und Kompetenzerwartungen eine deutliche Unterscheidung von Grund- und Leistungskursen beachtet werden.

II.Fachbezogener Teil: Französisch

Der thematische Fokus sollte (wieder) auf Frankreich, Landeskundethemen bzw. Frankreich in der Welt (mondialisation) liegen und nicht wie momentan auf den französisch sprachigen Ländern Belgien und dem Senegal, um eine deutlich stärkere Schülerorientierung zu schaffen.

Des Weiteren sind die Varietäten bei den Themen Senegal (!) und Belgien schwer zu verstehen, was vor dem Hintergrund der Überprüfung des Hörverstehens ab dem Abitur 2025 sehr ungünstig ist.

Im Gegensatz zu früher sind keine literarischen Werke mehr vorgegeben. Dieser Freiraum ist für die Kolleginnen und Kollegen entlastend und ermöglicht es, zumindest in einem kleinen Bereich eigene Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Für diejenigen, die sich mit dieser Freiheit schwertun, wäre es hilfreich, jährlich zu aktualisierende bzw. zu erweiternde Hinweise auf mögliche Lektüren mit Literaturhinweisen oder auch auf mögliche Filme zu veröffentlichen.

Die funktional-kommunikative Kompetenz “Hörverstehen” erlangt durch die Adaptionen des Zentralabiturs (ab 2025) eine neue Bedeutung und muss somit bereits in der Einführungsphase vertieft geschult werden. Vor allem Aufgabenkonzeptionen müssen sukzessive an die Anforderungen des Zentralabiturs angepasst werden. Hier wären konkrete Beispiele und Konstruktionshinweise für die Lehrkräfte sinnvoll.

Eine klare Kommunikationsorientierung als Vorgabe sollte Bestand haben, sowie die Klausurregelung mit je zwei Kompetenzen und der Ersatzmöglichkeit der mündlichen Leistungsüberprüfung (vgl. Parallelentwicklung der modernen Fremdsprachen).

Obschon die veränderten Klausurformate durchaus positiv zu bewerten sind, stellen sie in der Praxis aufgrund der vorgesehenen Klausurlängen eine Herausforderung dar. Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Texten im Klausurteil A steht insbesondere in der Einführungsphase und der Q1 viel zu wenig Zeit zur Verfügung, was bei den Schülerinnen und Schülern den Druck unnötig erhöht. Darunter leidet die Qualität der Ergebnisse massiv (z. B. Performanzfehler), denn für ein sorgfältiges Korrekturlesen, zu dem die Schülerinnen und Schüler befähigt und hingeführt werden sollen, fehlt die Zeit. Dies ist besonders eklatant bei der Überprüfung des Hör- bzw. Hör-/Sehverstehens, da die Schülerinnen und Schüler bei diesen Formaten ihre Zeit nicht selbst einteilen können.

Auch in Hinblick auf die unterrichtliche Vorbereitung auf die Klausurformate ergeben sich zeitliche Probleme, da die Schülerinnen und Schüler nunmehr nicht mehr auf drei (wie es jahrelang der Fall war), sondern in der Regel auf vier Aufgabenformate vorbereitet werden müssen. Dieses ist vor allem ein Problem in der Einführungsphase und in den Grundkursen der Qualifikationsphase, wo die Kurse nur dreistündig unterrichtet werden. Aber auch im Leistungskurs bindet dies viele Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen.

Grundsätzlich ist die Überprüfung anderer Kompetenzen neben dem Schreiben sinnvoll und zeitgemäß. Die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sollten jedoch entlastet werden, indem Klausurformate flexibler gehandhabt werden, dürfen, insbesondere in den Jahrgangsstufen EF und Q1. Denkbar w re z. B. eine Kürzung des Klausurteil A, indem nur zwei Aufgaben in Klausurteil A mit Klausurteil B kombiniert werden, so dass die Gesamtzahl der Aufgaben bei drei läge. Eine Vorgabe k nnte lauten, dass im Verlaufe eines Halbjahres jeder der drei Aufgabentypen in Klausurteil A in einer Klausur auftauchen muss, nicht aber zwangsläufig in jeder Klausur. Dabei muss allerdings gewährleistet sein, dass insbesondere im Leistungskurs der Anforderungsbereich III nicht zu kurz kommt und spätestens ab der Q2 fester Bestandteil der Klausuren ist. Im Abitur selbst ist die Zeit für die Bearbeitung der Aufgaben ausreichend hier kann das aktuell gewählte Format von drei Aufgaben in Teil A plus Klausurteil B zur Anwendung kommen.

In Bezug auf den Medienkompetenzrahmen und die Rahmenvorgaben Verbraucherbildung (objectifs du développement durable) sind konkrete Ausweisungen wünschenswert.
Bei der Struktur des KPL sollte auf Verständlichkeit und Konkretisierung geachtet werden, die durch Beispiele, Aufgabenhinweise und Beispielklausuren (vor allem im Bereich “Hörverstehen”) erreicht werden könnte.

Düsseldorf, den 03. März 2022

gez. Sabine Mistler
Vorsitzende des PhV NRW

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