Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Keine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch Tarifeinheitsgesetz

Kategorien: AktuellesVeröffentlicht: 06.07.2022

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ohne mündliche Verhandlung zu der Entscheidung gekommen, dass das Tarifeinheitsgesetz nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemäß Artikel 11 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstößt. Die Entscheidung des EGMR war nicht einstimmig, zwei der insgesamt sieben Richterinnen und Richter nahmen eine Grundrechtsverletzung an.

Das Urteil ist aus Sicht des dbb – Beamtenbund und Tarifunion enttäuschend und der dbb hätte sich eine klare Bestätigung der Rechtsauffassung, dass das Tarifeinheitsgesetz gegen die EMRK verstößt, gewünscht. Wir müssen jetzt alle unser Werben um Mitglieder weiter massiv verstärken und ausweiten. Durch das Einschalten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat der dbb die letzte Möglichkeit wahrgenommen, um gegen das Tarifeinheitsgesetz gerichtlich vorzugehen. Nicht nur der dbb hat diesen Rechtsweg beschritten, auch die GDL und der Marburger Bund haben eine Individualbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz in Straßburg eingereicht.

Trotz der negativen Entscheidung des EGMR setzt sich der dbb auch in Zukunft für eine pluralistische Gewerkschaftslandschaft und für freiwillige Tarifpartnerschaft ein. Die gesetzlich verordnete Tarifeinheit wird weiterhin strikt abgelehnt. Es besteht jetzt mehr denn je die Aufgabe, Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu nehmen und möglichst auf eine ersatzlose Streichung des Gesetzes hinzuwirken.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Englisch) sowie die Pressemitteilung (Englisch) dazu finden Sie hier und hier.

Sobald uns die deutsche Version des Urteils vorliegt, werden wir sie nachreichen.