Stellungnahme zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(phv NRW)
zum
Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I
(Einleitung der Verbändebeteiligung
gem. § 77 SchulG)
Sehr geehrter Herr Bals,
vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme in obiger Angelegenheit (Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I).
Der Philologenverband NRW begrüßt die Änderungsverordnung zur Vermeidung von deutlichen Verzögerungen der Anmeldeverfahren ausdrücklich.
Die Neufassung des § 1 Abs. 1 der APO-SI, mit der der verbindlichen Anmeldung eines Kindes an einer weiterführenden Schule mit dem durch die Grundschule ausgehändigten Anmeldeschein ein Rechtsrahmen gegeben wird, war dringend notwendig. Diese Setzung hilft auch an unseren Schulformen, Belastungen im organisatorischen Bereich zu senken – ggf. auch gerade bei Schulleitungen, wenn Beratungsgespräche entfallen sowie bei den Erprobungsstufenkoordinatoren, wenn das Nachverteilen von Plätzen und Umverteilen von Schülerinnen und Schülern auf das notwendige Maß reduziert wird.
Zu Artikel 1
§ 1 (1a)
Es ist zu begrüßen, dass Anmeldungen an mehr als einer Schule nicht zulässig sind, auch der Zusatz, dass jeweils ein Zweit- oder Drittwunsch angegeben werden kann. Für die Ballungsräume wäre zu überlegen, ob vielleicht optional ein Viertwunsch mit aufgenommen werden könnte.
(1b)
Der PhV NRW hat sich bereits im Rahmen der Verbändebeteiligung zur letzten APO-SI zu den verbindlichen Beratungsgesprächen verhalten. Dies ist auf unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch hätten wir uns vorgestellt, den Grundschulgutachten darüber hinaus noch eine insgesamt größere Aussagkraft zuzuschreiben.
Im Sinne der Beibehaltung des Schulfriedens und des Bekenntnisses zum vielfältigen Schulsystem, bringen wir hier an dieser Stelle unsere erneute Forderung nach einer landesweiten Aufhebung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens vor, um allen Schulformen der Sek I/II die Möglichkeit zu eröffnen, Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Grundschulempfehlung an einer weiterführenden Schule ihres Wunsches aufnehmen zu können. Darüber hinaus wäre es aus unserer Sicht auch folgerichtig, den Kriterienkatalog zur Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers an einer weiterführenden Schule bzw. Schulform um eine Priorisierung des empfohlenen Bildungsgangs zu erweitern.
Mit freundlichen Grüßen
– gez. Sabine Mistler –