Reaktionen auf A13 für alle / Neuer Familienzuschlag

Kategorien: MitgliederinformationVeröffentlicht: 21.11.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

die Reaktionen auf die Besoldungsanhebung auf A13 für alle Lehrämter fallen unter unseren Mitgliedern unterschiedlich aus. Einerseits haben viele von Ihnen Verständnis für die Angleichung, andererseits hören wir Kritik: Die höheren fachlichen Anforderungen und die größere arbeitszeitliche Beanspruchung in der Sek II müssten sich auch in der Besoldung widerspiegeln. Unser Verband schließt daher nicht aus, die Frage nach der amtsangemessenen Alimentation gegebenenfalls im Wege von Musterklagen zu prüfen.

Die Positionen des PhV NRW zu A13 für alle
• Wir halten die Entscheidung für richtig, dass die Besoldungsanhebung nicht, wie ursprünglich geplant, in der Besoldungsgruppe A13Z erfolgt. Somit bleibt die Laufbahngruppe 2.2 (vormals höherer Dienst) Sek-II-Lehrkräften vorbehalten.
• Der PhV fordert, die Strukturzulage für Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien und Gesamtschulen spürbar anzuheben sowie
• die bislang nicht ausgeschöpften Beförderungsmöglichkeiten nach A14 und A15 zu besetzen und bei A15 von 21 Prozent auf 35 Prozent anzuheben.

Der Philologenverband ist somit die einzige Interessenvertretung, die sich gegen eine unterschiedslose Besoldung aller Lehrkräfte ausspricht und für eine bessere Bezahlung der in der Sekundarstufe II tätigen Kolleginnen und Kollegen eintritt. Darüber hinaus fordern wir spürbare Verbesserungen der Arbeitsbedingungen: Die Pflichtstundenzahl an Gymnasien und Gesamtschulen muss auf 23 Unterrichtsstunden abgesenkt werden, und besonderen Belastungen muss durch eine deutliche Erhöhung der Anrechnungsstunden Rechnung getragen werden. Hierfür bedarf es dringend eines zweiten Entlastungstopfes für besonders korrekturbelastete Kolleginnen und Kollegen.

Die Stellungnahme unseres Verbandes zum Gesetzentwurf zur Lehrerbesoldung finden Sie hier auf unserer Website.

Informationen zur Neustrukturierung des Familienzuschlags
Ab dem 1. Dezember 2022 wird der Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 neustrukturiert und über die Besoldungsanpassung hinaus erhöht. Die Höhe des Familienzuschlages der Stufen bemisst sich künftig zusätzlich nach der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Änderung erfolgt laut Landesamt für Besoldung und Versorgung von Amts wegen, es ist nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen. Weitere Informationen zu den Änderungen hat das Landesamt für Besoldung hier.

Krankschreibung per Telefon bis Ende März 2023 möglich
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich weiterhin telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat die Corona-Sonderregelung bis zum 31. März 2023 verlängert. Eine telefonische Krankschreibung (AU) gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmalig um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.

Herzliche Grüße
Ihre
Sabine Mistler

PHILOLOGENVERBAND
Nordrhein-Westfalen