PhV NRW zum Handlungskonzept Unterrichtsversorgung

Kategorien: MitgliederinformationVeröffentlicht: 16.12.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

wie Sie wissen, hat Schulministerin Dorothee Feller am Mittwoch im Schulausschuss ihr Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung vorgestellt. Der PhV NRW hat darauf am gleichen Tag mit einer Pressemitteilung reagiert. In Hintergrundgesprächen hat unser Verband bereits im Vorfeld versucht, Einfluss auf das Konzept zu nehmen. In einigen Punkten ist uns das gelungen. Bei anderen müssen wir abwarten, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen wird. Im Folgenden dokumentieren wir die Haltungen des PhV NRW zu den wichtigsten Punkten im Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung.

Zu den dienstlichen Maßnahmen
Vorgriffsstunden: Es ist maßgeblich unserem Einsatz zu verdanken, dass das MSB zunächst keine Vorgriffsstunde angeordnet hat. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass dies so bleibt, denn aus unserer Sicht ist eine Mehrbelastung durch zusätzliche Stunden nicht mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar. Sabine Mistler: „Dies widerspräche der im Koalitionsvertrag getroffenen Zusage einer dringend notwendigen Entlastung der Lehrkräfte diametral.“
Abordnungen: Abordnungen gegen den Willen einer Lehrkraft hält der Philologenverband für problematisch. Sie müssen vorrangig freiwillig und immer als Einzelfallentscheidung gesehen werden. Außerdem müssen grundsätzlich die persönliche Situation und schulische Notwendigkeiten überprüft und mitgedacht werden. Wenn es dazu im Einzelfall Fragen gibt, wenden Sie sich bitte unbedingt an die zuständigen Vertreter des Philologenverbandes in den Bezirkspersonalräten.
Teilzeit: Der PhV NRW hält es für problematisch, dass die voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung von Lehrkräften künftig strenger reglementiert werden soll. In aller Regel gibt es sehr gute Gründe für den Wunsch, weniger arbeiten zu wollen. Viele Kolleginnen und Kollegen unter Ihnen nehmen finanzielle Einbußen in Kauf, um sich vor Überbelastung zu schützen. Bitte beachten Sie: Die Ablehnung von Anträgen auf Teilzeit ist mitbestimmungspflichtig, daher ist der Kontakt mit dem Personalrat wichtig. Abzulehnen ist aus Sicht des PhV auch das Hinausschieben der Anträge auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand (Antragsruhestand) bis zum Ende des laufenden Schuljahres.
Rückkehrer/innen: Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer familienpolitischen Beurlaubung oder Elternzeit müssen auch weiterhin wohnortnah eingesetzt werden. Der Radius von 50 Kilometern ist aus PhV-Sicht mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kaum vertretbar. Die neue Regelung könnte sich daher für die Belange des Ministeriums sogar kontraproduktiv auswirken, da viele Elternteile sich gezwungen sehen werden, länger in der Beurlaubung zu bleiben.

Zu Wertschätzung und Entlastung von Lehrkräften
Verwaltungsunterstützung: Verwaltungsunterstützung ist aus unserer Sicht sinnvoll. Klar ist aber, dass diese Stellen nicht zu Lasten des Lehrerbedarfs gehen dürfen. Damit die Unterstützung wirkt, müssen Assistenzen und andere nichtpädagogische Stellen als zusätzliche Ressourcen ins System kommen.
Reduzierung von Klassenarbeiten: Die geplante Reduzierung der Mindestzahl der Klassenarbeiten ist ein Schritt in die richtige Richtung; hier bedarf es jedoch weiterer Entlastung, insbesondere mit Blick auf zeitökonomischere Formate von Klassenarbeiten und Klausuren. Wichtig ist, dass alternative Formate nicht für Mehrarbeit sorgen und nicht zulasten der Unterrichtsqualität gehen dürfen. Dem Vorschlag des PhV, die ZP10 Schülerinnen und Schülern freiwillig zu ermöglichen, um ihre Schullaufbahn mit dem Mittleren Bildungsabschluss abzuschließen, wurde vom MSB nicht entsprochen.
AO-SF-Verfahren: Der PhV NRW begrüßt ausdrücklich die geplante Verschlankung und Vereinfachung der AO-SF-Verfahren. In der Hoffnung, dass diese somit bereits an der Grundschule durchgeführt werden.

Zu den Maßnahmen zur Lehrereinstellung und -ausbildung
Bis auf die geplante Erweiterung des freiwilligen selbstständigen Unterrichts der Lehramtsanwärter, die wir ablehnen, erscheinen die vorstellten Maßnahmen durchaus sinnvoll. Die Bedenken zum selbstständigen Unterricht haben wir in Stellungnahmen dokumentiert.

Insgesamt kommen die Belange der Schulform Gymnasium in dem Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung wenig zum Tragen. Die grundsätzliche Überhangsituation ist unbestritten, aber es gibt auch regionale und vor allem fachspezifische Bedarfssituationen, die zu beachten sind. Der Philologenverband NRW ist die einzige Interessenvertretung, die sich für die Belange von Lehrkräften an Schulen mit gymnasialer Oberstufe einsetzt. Das werden wir auch weiterhin tun – versprochen!

Herzliche Grüße
Ihre
Sabine Mistler
PHILOLOGENVERBAND
Nordrhein-Westfalen