Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(phv NRW)
Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen
über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur
– Verbändebeteiligung gem. § 77 SchulG NRW –
Sehr geehrter Herr Bais,
vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Aus Sicht des Philologenverbands NRW ist es erforderlich, dass der entsprechende Erlass über die Arbeitszeiten für einen Jahrgang vor Beginn der Qualifikationsphase vorliegen muss, um die Schüler angemessen auf das Abitur vorbereiten zu können.
Zudem muss im Vorlauf der Qualifikationsphase das Fassen von neuen Fachkonferenzbeschlüssen zu den Klausurzeiten in der Qualifikationsphase im Rahmen der bestehenden Bandbreiten mit Blick auf die im Erlass ausgewiesenen Abiturprüfungszeiten möglich sein. Der Erlass müsste daher aus unserer Sicht spätestens Ostern in der Einführungsphase veröffentlicht werden.
Wir erachten es als sehr ungünstig, dass in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die Prüfungszeiten der den Bildungsgang kennzeichnenden Abschlussprüfung nicht konkret ausgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende PhV NRW –