Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 19.12.2022

STELLUNGNAHME

des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(phv NRW)

Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen
über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur

– Verbändebeteiligung gem. § 77 SchulG NRW –

Sehr geehrter Herr Bais,

vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Aus Sicht des Philologenverbands NRW ist es erforderlich, dass der entspre­chende Erlass über die Arbeitszeiten für einen Jahrgang vor Beginn der Qualifikationsphase vorlie­gen muss, um die Schüler angemessen auf das Abitur vorbereiten zu kön­nen.

Zudem muss im Vorlauf der Qualifikationsphase das Fassen von neuen Fachkonferenzbeschlüssen zu den Klausurzeiten in der Qualifikationsphase im Rahmen der bestehenden Bandbreiten mit Blick auf die im Erlass ausge­wiesenen Abiturprüfungszeiten möglich sein. Der Erlass müsste daher aus unserer Sicht spätestens Ostern in der Einführungsphase veröffentlicht wer­den.

Wir erachten es als sehr ungünstig, dass in einer Ausbildungs- und Prü­fungsordnung, die Prüfungszeiten der den Bildungsgang kennzeichnenden Abschlussprüfung nicht konkret ausgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende PhV NRW –