Fachbezogene Hinweise zum Fach Italienisch

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 01.03.2023

Fachbezogene Hinweise zum
Fach Italienisch

des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)

im Rahmen der Novellierung von Kernlehrplänen für die
gymnasiale Oberstufe an Gymnasium, Gesamtschule
und Weiterbildungskolleg/Abendgymnasium

in den Jahren 2023/2024

I. Allgemeiner Teil

Der PhV NRW begrüßt ausdrücklich, dass wiederum die Möglichkeit eröffnet wird, den Lehrplankommissionen zu Beginn ihrer Arbeit für die noch verbleibenden Fächer fachbezogene Hinweise in Hinblick auf Notwendigkeiten der Ergänzung, der konkretisierenden Ausschärfung und/oder der Kürzung in Bezug auf die derzeit gültigen Kernlehrpläne der Oberstufe zu geben.

Den dafür vorgesehene Zeitrahmen von nur etwa drei Wochen halten wir für nicht angemessen. Er stellt für uns eine große Herausforderung dar, um eine angemessene Rückmeldung geben zu können. Wir bitten zukünftig um eine längere Frist.

Nach einer größeren Umstrukturierung durch die letzte Novellierung im Jahr 2013 stellt sich in den einzelnen Fächern grundsätzlich die Frage nach der Notwendigkeit von Veränderungen. Diese liegt sicherlich zum einen in der Anschlussfähigkeit zur Sek. I durch die neuen KLP im Jahr 2019. Zum anderen bleiben Diskussionspunkte, die bereits im Rahmen der KLP von 2013 geäußert wurden und sich auf grundlegende Fragen wie der sinnvollen Einbindung des MKR NRW, der stärkeren Konkretisierung von Inhalten und dem Vermeiden einer inhaltlichen Überfrachtung beziehen.

Bei der Novellierung der KLP aller Fächer müssen die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang von KI (DeepL, ChatGPT etc.) hinsichtlich ihrer Konsequenzen für Unterricht und Leistungsbewertung geprüft werden. Gegebenenfalls sind eine Erweiterung des MKR NRW sowie Änderungen bestimmter Aufgaben- und Prüfungsformate notwendig. Die KLP sollten dazu konkrete Beispiele und Hilfen geben. Chancengleichheit und Eigenständigkeit der individuellen Leistung sind weiterhin wichtige Kriterien bei der Bearbeitung von Lern- und Prüfungsaufgaben. Insofern brauchen wir klare Handlungsempfehlungen, wann die Nutzung bestimmter digitaler Medien und Werkzeuge sinnvoll ist und wann sie eingeschränkt werden sollte. Bestimmte Aufgaben- und Prüfungsformate, wie Teile der häuslichen Arbeit, die besondere Lernleistung und die Facharbeit müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Das wissenschaftspropädeutische Lernen bekommt einen neuen Stellenwert, da den Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht werden muss, dass bestimmte Formen der KI keine Quellen angeben und auch Falschaussagen enthalten, die sich nur schwer überprüfen lassen.

II. Fachspezifischer Teil

Wir beschränken uns in unserer Stellungnahme auf den Lehrgang Italienisch neu einsetzend.

Die vorliegenden Hinweise für den neuen Kernlehrplan im Fach Italienisch beziehen sich überwiegend auf notwendige Reduzierungen und stärkere Konkretisierungen von Inhalten des Kernlehrplans aus dem Jahr 2013, um eine inhaltliche Überfrachtung des neuen Kernlehrplans zu vermeiden.

Kompetenzbereiche des Faches Italienisch: Text- und Medienkompetenz
Dieser Kompetenzbereich müsste weiterhin sehr weit gefasst werden, da die schulische und auch die private mediale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler nach wie vor leider nicht einheitlich ist.


Kompetenzerwartungen am Ende der Einführungsphase im Fach Italienisch:

Sprechen: An Gesprächen teilnehmen
Hier sollte die Ergänzung erfolgen:
„Sie können Gespräche bekannter Alltagssituationen eröffnen, fortführen und beenden…“.

Verfügen über sprachliche Mittel
Hier sollte eine inhaltliche Reduktion erfolgen:
„Sie können elementare grammatische Strukturen zur Realisierung ihrer Kommunikationsabsicht funktional verwenden, u.a. drei Konjugationen, kommunikativ relevante verbi irregolari, unpersönliche Verben, Konkordanzen, passato prossimo der kommunikativ relevanten Verben, imperativo, Relativsatz, stare+gerundio, grundlegende Verwendung von Pronomina im Satz-/ Textzusammenhang.“
„Sie können erste Kenntnisse grundlegender Regelmäßigkeiten bzgl. der italienischen Orthografie und Zeichensetzung nutzen“.

Interkulturelles Verstehen und Handeln
Hier sollte eine Abschwächung erfolgen:
„Sie können einige Gemeinsamkeiten zwischen ihrem Lebensalltag und dem der Menschen in einer italienischsprachigen Bezugskultur erkennen und beschreiben…“

Sprachlernkompetenz
Schülerinnen und Schüler sind am Ende der Einführungsphase nicht/ kaum in der Lage, die Erläuterungen in einem einsprachigen Wörterbuch zu verstehen.
Ferner verfügen die Schulen aus Kostengründen überhaupt nicht mehr über ausreichende Exemplare eines einsprachigen Wörterbuchs. Sie stehen jedoch während der mündlichen Kommunikationsprüfungen und der Abiturprüfungen selbstverständlich zur Verfügung.


Kompetenzerwartungen am Ende der Qualifikationsphase

 Hörverstehen und Hörsehverstehen
Hier sollte eine Ergänzung vorgenommen werden:
„Sie können in unmittelbar erlebter und inhaltlich bekannter direkter Kommunikation die Sprechenden in ihren Gesamtaussagen, Hauptaussagen und Einzelinformationen entnehmen…“

Leseverstehen
Hier sollte eine inhaltliche Abschwächung ergänzt werden:
„Sie können Sach- und Gebrauchstexten, didaktisch reduzierten literarischen Texten sowie mehrfach kodierten Texten Hauptaussagen, leicht zugängliche inhaltliche Details und thematische Aspekte entnehmen und diese in den Kontext der Gesamtaussage einordnen..“

Verfügen über sprachliche Mittel
Hier sollte eine inhaltliche Reduktion vorgenommen werden:
„Sie können ein gefestigtes Repertoire grundlegender grammatischer Strukturen zur Realisierung ihrer Kommunikationsabsicht funktional verwenden, u.a. Adverbialsätze und Satzverkürzungen, Passivkonstruktionen, weitgehend sichere Verwendung der Zeiten und Modi (passato remoto nur rezeptiv), reale und irreale Bedingungssätze, Relativsätze, sta+gerundio…“

 Interkulturelle kommunikative Kompetenz
Hier sollte eine Abschwächung erfolgen:
„Die Schülerinnen und Schüler können weitgehend in interkulturellen Kommunikationssituationen sowohl in direkten persönlichen Situationen als auch im Umgang mit sprachlich angemessenen italienischsprachigen Texten und Medien handeln. Sie können weitgehend kulturell geprägte Sachverhalte, Situationen und Haltungen verstehen und kulturelle Konventionen und Unterschiede in ihrem interkulturellen Handeln berücksichtigen.“
Bei dem soziokulturellen Orientierungswissen sollten wegen der nur basalen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler stets nur „Aspekte der…“ angegeben werden.
„Aspekte der Alltagswelt und der Berufswelt“, „Aspekte der Lebens- und Erfahrungswelt junger Erwachsener“, Aspekte der gegenwärtigen politischen und sozialen Diskussion“, „Aspekte historischer und kultureller Entwicklungen“, „Aspekte globaler Herausforderungen und Zukunftsentwürfe“.

 Sprachlernkompetenz
Hier heißt es: „Sie können (auch außerunterrichtliche) Gelegenheiten für fremdsprachliches Lernen nutzen, um den eigenen Spracherwerb zu intensivieren…“.
Selbstverständlich könnten sie dieses tun, in Ermangelung der Möglichkeiten, reale Sprechsituationen mit Italienern einzugehen (abhängig von der finanziellen Situation, um Italienreisen zu realisieren), sollte allerdings eher die Möglichkeit der Nutzung moderner Medien zur Intensivierung des Spracherwerbs Erwähnung finden.

Sprachbewusstheit
Es ist äußerst fraglich, ob Schülerinnen und Schüler, auch am Ende der Qualifikationsphase, die Varietäten des Sprachgebrauchs benennen können.

gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –