Fachbezogene Hinweise zum Fach Latein

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 01.03.2023

Fachbezogene Hinweise zum
Fach Latein

des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)

im Rahmen der Novellierung von Kernlehrplänen für die
gymnasiale Oberstufe an Gymnasium, Gesamtschule
und Weiterbildungskolleg/Abendgymnasium

in den Jahren 2023/2024

I. Allgemeiner Teil

Der PhV NRW begrüßt ausdrücklich, dass wiederum die Möglichkeit eröffnet wird, den Lehrplankommissionen zu Beginn ihrer Arbeit für die noch verbleibenden Fächer fachbezogene Hinweise in Hinblick auf Notwendigkeiten der Ergänzung, der konkretisierenden Ausschärfung und/oder der Kürzung in Bezug auf die derzeit gültigen Kernlehrpläne der Oberstufe zu geben.

Den dafür vorgesehene Zeitrahmen von nur etwa drei Wochen halten wir für nicht angemessen. Er stellt für uns eine große Herausforderung dar, um eine angemessene Rückmeldung geben zu können. Wir bitten zukünftig um eine längere Frist.

Nach einer größeren Umstrukturierung durch die letzte Novellierung im Jahr 2013 stellt sich in den einzelnen Fächern grundsätzlich die Frage nach der Notwendigkeit von Veränderungen. Diese liegt sicherlich zum einen in der Anschlussfähigkeit zur Sek. I durch die neuen KLP im Jahr 2019. Zum anderen bleiben Diskussionspunkte, die bereits im Rahmen der KLP von 2013 geäußert wurden und sich auf grundlegende Fragen wie der sinnvollen Einbindung des MKR NRW, der stärkeren Konkretisierung von Inhalten und dem Vermeiden einer inhaltlichen Überfrachtung beziehen.

Bei der Novellierung der KLP aller Fächer müssen die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang von KI (DeepL, ChatGPT etc.) hinsichtlich ihrer Konsequenzen für Unterricht und Leistungsbewertung geprüft werden. Gegebenenfalls sind eine Erweiterung des MKR NRW sowie Änderungen bestimmter Aufgaben- und Prüfungsformate notwendig. Die KLP sollten dazu konkrete Beispiele und Hilfen geben. Chancengleichheit und Eigenständigkeit der individuellen Leistung sind weiterhin wichtige Kriterien bei der Bearbeitung von Lern- und Prüfungsaufgaben. Insofern brauchen wir klare Handlungsempfehlungen, wann die Nutzung bestimmter digitaler Medien und Werkzeuge sinnvoll ist und wann sie eingeschränkt werden sollte. Bestimmte Aufgaben- und Prüfungsformate, wie Teile der häuslichen Arbeit, die besondere Lernleistung und die Facharbeit müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Das wissenschaftspropädeutische Lernen bekommt einen neuen Stellenwert, da den Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht werden muss, dass bestimmte Formen der KI keine Quellen angeben und auch Falschaussagen enthalten, die sich nur schwer überprüfen lassen.


II. Fachspezifischer Teil

Grundsätzlich besteht im Fach Latein kein großer Änderungsbedarf. Die Anschlussfähigkeit an den Sek. I KLP ist dadurch gegeben, dass der Beginn der zweiten Fremdsprache von der Jgst. 6 in die Jgst. 7 und der Beginn der dritten Fremdsprachen von der Jgst. 8 in die Jgst. 9 verschoben wurde.

Wesentliche Eckpunkte, wie die Vereinbarung der KMK zum Latinum (i. d. F. vom 22.09.2005) müssen fester Bestandteil für die Vergabe des Latinums am Ende der EF für Latein als zweite Fremdsprache bleiben:

„Mit der Zuerkennung des Latinums wird die Fähigkeit bestätigt, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Verständnis ist durch eine sachlich richtige Übersetzung in angemessenem Deutsch, ggf. zusätzlich durch eine vertiefende Interpretation nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.“

Ebenso stellen die EPA eine zentrale Grundlage für die Vorbereitung auf das Abitur dar. Folgende Vorgaben müssen also für die Klausurformate in der Oberstufe grundlegend bleiben (EPA S. 13 und 15, i. d. F. v. 10.2.2005):

„Die Prüfungsaufgabe im Fach Latein besteht aus zwei Teilen, einer Übersetzungsaufgabe und einer Interpretationsaufgabe. Das Verhältnis von Übersetzungs- zu Interpretationsaufgabe ist in der Regel zwei zu eins, mindestens aber eins zu eins. Entsprechend ist der jeweilige Anteil der Arbeitszeit zu bemessen. Grundlage der Übersetzungsaufgabe sind im Unterricht nicht behandelte Originaltexte, deren Schwierigkeitsgrad den Anforderungen eines Leistungs- bzw. eines Grundkursfaches entsprechen muss. Der Umfang des zu übersetzenden Textes beträgt in der Regel 60 Wörter je Zeitstunde. Den Schülerinnen und Schülern steht für die Übersetzungsaufgabe ein zweisprachiges Wörterbuch zur Verfügung. Die Interpretationsaufgabe soll bevorzugt Lernziele erfassen, die in der Übersetzungsaufgabe nicht überprüft worden sind. Einerseits kann sie aus Fragen oder Arbeitsaufträgen bestehen, die sich je nach Anspruchsniveau und Komplexität in verschiedene Typen von Einzelaufgaben einteilen und den verschiedenen Anforderungsbereichen zuordnen lassen. Diese Fragen oder Arbeitsaufträge sollten nicht beziehungslos nebeneinanderstehen. Andererseits kann die Interpretationsaufgabe auch eine komplexe Aufgabe sein, die mit oder ohne Beobachtungsanregungen die verschiedenen Kompetenzen und Anforderungsniveaus berücksichtigt. Durch die Bearbeitung der Interpretationsaufgabe soll ein vertieftes Textverständnis nachgewiesen werden.

Die Note „ausreichend“ (05 Notenpunkte) darf nur dann erteilt werden, wenn der vorgelegte Text in seinem Gesamtsinn noch verstanden ist. Davon kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Übersetzung auf je hundert Wörter des lateinischen Textes in der Summe mehr als zehn (ganze) Fehler aufweist. Oberhalb und unterhalb der Note „ausreichend“ sollen die Anteile der erwarteten Gesamtleistung den einzelnen Notenstufen jeweils ungefähr linear zugeordnet werden, um sicher zu gehen, dass mit der Bewertung die gesamte Breite der Skala ausgeschöpft werden kann. Die Note „gut“ (11 Notenpunkte) kann in der Regel dann erteilt werden, wenn die Übersetzung auf je hundert Wörter des lateinischen Textes in der Summe nicht mehr als fünf (ganze) Fehler aufweist.“

Dementsprechend sollten die Formulierungen im aktuellen KLP (S. 47) zu Umfang des Textes, zum Nachweis eines „inhaltlich-sprachlichen Textverständnisses“ und zum Fehlerrichtwert im Sinne einer Negativkorrektur der Übersetzung (10%-Regel) übernommen werden.

Ein gravierender Konstruktionsfehler des aktuellen KLP für die Oberstufe in der Fortführung der dritten Fremdsprache muss allerdings nun im Rahmen der Novellierung unbedingt behoben werden:

Der aktuelle KLP für die Oberstufe unterscheidet nur zwischen fortgeführter Fremdsprache und neu einsetzender Fremdsprache, differenziert aber bei der fortgeführten Fremdsprache nicht zwischen fortgeführt als zweite oder dritte Fremdsprache! Die Kompetenzerwartungen am Ende der Sek. I sind zwischen zweiter und dritter Fremdsprache im KLP für die Sek. I aber sehr unterschiedlich. Der dritten Fremdsprache fehlt ein Jahr mit Lektüre mittelschwerer Originaltexte, sowie ein erweiterter Grundwortschatz! Die später einsetzende Fremdsprache kann zwar wie ausgewiesen die drei Jahre des Spracherwerbs in der zweiten Fremdsprache innerhalb von zwei Jahren erfüllen, aber nicht das Jahr der Lektüre mittelschwerer Originaltexte. Die Texte in der EF haben nach aktuellem Lehrplan (S. 58) das Niveau anspruchsvollerer Originaltexte. Es ist also im neuen KLP für die Oberstufe eine Differenzierung bei der fortgeführten Fremdsprache zwischen fortgeführt ab Klasse 7 (zweite Fremdsprache) oder im WPII Bereich ab Klasse 9 (dritte Fremdsprache) zu unterscheiden. Eine Zusammenlegung dieser beiden Lehrgänge wäre aus unserer Sicht ab der Q1 möglich. Für die EF bräuchte man hier eine entsprechend eigene Lehrplangrundlage.

Das übergreifende Ziel des Faches Latein bleibt mit der Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur „historischen Kommunikation“ weiterhin zutreffend beschrieben.

Die drei Kompetenzbereiche im Fach Latein, die sinnvollerweise mit dem KLP Sek I identisch sind, sollten so bleiben. Aspekte der Methodenkompetenz sollten sich ähnlich wie im KLP Sek. I in den Kompetenzerwartungen wiederfinden.

Die drei Inhaltsfelder des KLP Sek. I im Fach Latein können so sicherlich in der Sek. II nicht fortgeführt werden. Sie sind schon im aktuellen KLP Sek. I nicht zielführend, da sie lediglich die Kompetenzbereiche Text-, Sprach- und Kulturkompetenz spiegeln (Textgestaltung, Sprachsystem und Antike Welt).

Die sechs Inhaltsfelder des aktuellen KLP in der Oberstufe im Fach Latein hingegen sind durchaus sinnvoll gewählt und sollten daher in der Novellierung beibehalten werden, ggf. mit geringen Umformulierungen, die auch fachwissenschaftlichen Ansprüchen genügen.

Bezogen auf den Grundkurs in Q1/2 sollten man die fünf obligatorischen Inhaltsfelder unbedingt auf vier reduzieren, also die Doppelung mit der EF beim Inhaltsfeld „Rede und Rhetorik“ beseitigen.

Notwendig bleibt weiterhin eine Konkretisierung der Inhaltsfelder durch inhaltliche Schwerpunkte, wie sie zurzeit ganz gut gelungen ist.

Grundlegende Aussagen zum Fach Latein, wie auf S. 12 des aktuellen KLP beschrieben, sollten weiterhin richtungweisend sein. Das Erschließen, Übersetzen und Interpretieren lateinischer Originaltexte stehen im Mittelpunkt des Lateinunterrichts. Der Kompetenzaufbau erfolgt im Sinne der historischen Kommunikation in thematischen und problemorientierten Unterrichtsvorhaben. Diese werden an Texten jeweils eines zentralen Autors entfaltet. Poesie und Prosa sind jeweils angemessen zu berücksichtigen. (vgl. S. 21, 24, 29)

Wünschenswert wäre die Nennung von Beispielautoren und -texten im KLP als Orientierung für die Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich des Anspruchsniveaus.

Bei der Novellierung sollten auch innovative Elemente Berücksichtigung finden, um den Lateinunterricht der Oberstufe interessanter zu machen. Ein Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Einbeziehung von Elementen der Mehrsprachigkeit im Hinblick auf die romanischen Sprachen.

Ziel der Novellierung des KLP sollte es auch sein, Latein als durchgängiges Oberstufenfach attraktiver zu machen, damit es nicht nach der EF abgewählt wird. Unterstützt wird eine größere Attraktivität auch durch passende Vorgaben von Autoren und Texten für das Zentralabitur.

Offenheit und ein gewisser Spielraum bei der Unterrichtsgestaltung auch im Hinblick auf Inhaltsfelder und Texte sind ganz wichtig. Grundlage für die Vorgaben der Obligatorik sollte hier eine realistische Planung sein, die auch Unterrichtsausfälle berücksichtigt.

Auch in Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der KI muss der Lateinunterricht weiterhin Wert legen auf des Erstellen von Text als schöpferischer Akt des Menschen im Sinne der humanen Funktion von Sprache. Medienkompetenz wird auch im Lateinunterricht immer wichtiger. Fachspezifisch kann der Lateinunterricht hier auch Unterschiede zum maschinellen Erstellen von Texten aufzeigen (vgl. z.B. ChatGPT). Neben der Benutzung digitaler Medien und Werkzeuge müssen auch analoge Techniken, wie z.B. die Nutzung eines analogen Wörterbuchs Bestandteil des Lateinunterrichts bleiben.

gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –