Fachbezogene Hinweise zum Fach Musik

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 01.03.2023

Fachbezogene Hinweise zum
Fach Musik

des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)

im Rahmen der Novellierung von Kernlehrplänen für die
gymnasiale Oberstufe an Gymnasium, Gesamtschule
und Weiterbildungskolleg/Abendgymnasium

in den Jahren 2023/2024

I. Allgemeiner Teil

Der PhV NRW begrüßt ausdrücklich, dass wiederum die Möglichkeit eröffnet wird, den Lehrplankommissionen zu Beginn ihrer Arbeit für die noch verbleibenden Fächer fachbezogene Hinweise in Hinblick auf Notwendigkeiten der Ergänzung, der konkretisierenden Ausschärfung und/oder der Kürzung in Bezug auf die derzeit gültigen Kernlehrpläne der Oberstufe zu geben.

Den dafür vorgesehene Zeitrahmen von nur etwa drei Wochen halten wir für nicht angemessen. Er stellt für uns eine große Herausforderung dar, um eine angemessene Rückmeldung geben zu können. Wir bitten zukünftig um eine längere Frist.

Nach einer größeren Umstrukturierung durch die letzte Novellierung im Jahr 2013 stellt sich in den einzelnen Fächern grundsätzlich die Frage nach der Notwendigkeit von Veränderungen. Diese liegt sicherlich zum einen in der Anschlussfähigkeit zur Sek. I durch die neuen KLP im Jahr 2019. Zum anderen bleiben Diskussionspunkte, die bereits im Rahmen der KLP von 2013 geäußert wurden und sich auf grundlegende Fragen wie der sinnvollen Einbindung des MKR NRW, der stärkeren Konkretisierung von Inhalten und dem Vermeiden einer inhaltlichen Überfrachtung beziehen.

Bei der Novellierung der KLP aller Fächer müssen die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang von KI (DeepL, ChatGPT etc.) hinsichtlich ihrer Konsequenzen für Unterricht und Leistungsbewertung geprüft werden. Gegebenenfalls sind eine Erweiterung des MKR NRW sowie Änderungen bestimmter Aufgaben- und Prüfungsformate notwendig. Die KLP sollten dazu konkrete Beispiele und Hilfen geben. Chancengleichheit und Eigenständigkeit der individuellen Leistung sind weiterhin wichtige Kriterien bei der Bearbeitung von Lern- und Prüfungsaufgaben. Insofern brauchen wir klare Handlungsempfehlungen, wann die Nutzung bestimmter digitaler Medien und Werkzeuge sinnvoll ist und wann sie eingeschränkt werden sollte. Bestimmte Aufgaben- und Prüfungsformate, wie Teile der häuslichen Arbeit, die besondere Lernleistung und die Facharbeit müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Das wissenschaftspropädeutische Lernen bekommt einen neuen Stellenwert, da den Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht werden muss, dass bestimmte Formen der KI keine Quellen angeben und auch Falschaussagen enthalten, die sich nur schwer überprüfen lassen.


II. Fachspezifischer Teil

Im Hinblick auf die Novellierung des KLP Musik Sek. II im Fach Musik sollten folgende Impulse aus fachlicher Sicht mit in die Entscheidungsprozesse einfließen:

Kompetenzerwartungen

Notwendig erscheint ein Ausschärfen insbesondere der auf Analyse zielenden Kompetenzerwartungen im Hinblick auf konkrete Erwartungen in den Abituraufgaben, sowie eine Ausdifferenzierung z.B. der Begrifflichkeiten „Höreindruck wiedergeben“. Ebenso sollten Begriffe wie „Gestaltungsmerkmale“ und „Gestaltungsmittel“ konkretisiert werden, um Schülerinnen und Schülern besseren Zugang zu den Aufgabenformaten und damit Zutrauen in die Wahl des Faches Musik auch im Abitur und insbesondere als drittes Prüfungsfach zu ermöglichen.

Insbesondere die Vorgaben im Kompetenzbereich „Produktion“ würden von einer Ausschärfung in Bezug auf die späteren Erwartungen im Abiturbereich profitieren. Die sehr offenen Kompetenzformulierungen machen häufig nicht deutlich, welchen Umfangs und Formats beispielsweise die „Gestaltungskonzepte“ sein sollen, so dass eine Diskrepanz zwischen Erwartungshaltung der Lehrerinnen und Lehrern und den – häufig sehr stark eingegrenzten – Erwartungen der Abiturklausuren entsteht.

Eine Ergänzung der Kompetenzerwartungen um zugeordnete „Ordnungssysteme musikalischer Strukturen“, ähnlich wie im KLP der Sek. I mit der letzten Novellierung erfolgt, könnte auch in der Oberstufe hilfreich sein, um sowohl Kolleginnen und Kollegen als auch Schülerinnen und Schülern klarere Vorstellungen zu vermitteln, auf welchem musiktheoretischen Niveau im jeweiligen Bereich gearbeitet werden sollte.

Inhaltsvorgaben

Die Inhaltsvorgaben im aktuellen KLP Musik Sek. II sind maximal offen formuliert, beispielsweise „Paradigmenwechsel im Umgang mit Musik“. Hier wäre eine gewisse Eingrenzung, ähnlich wie es auch in den Ausschärfungen für die Klassenstufen 5-6 und 7-10 in der Unter- und Mittelstufe gelungen ist, wünschenswert, zumal die jeweilige Abiturobligatorik dieses für einige der Inhaltsfelder ja liefert. Eine bessere und zielgerichtete Vorbereitung auf das Abitur und damit möglicherweise höhere Anwahlzahlen des Faches im Abitur könnten hieraus resultieren.

Ein novellierter KLP könnte weiterhin versuchen, problemorientierten Unterricht nach Dressler im Fach Musik in der Oberstufe zu stärken, indem z.B. toposorientierte Reihen wie „Musik und Winter“ oder „Musik und Liebe“ als Ausgangspunkte problemorientierten und wissenschafts-propädeutischen Musikunterrichts in den Inhaltsfelder verortet werden.

Weiteres

Die Bezüge zum MKR werden im KLP Sek. II nur unscharf und in der Regel mit dem Zusatz „auch unter Verwendung digitaler Werkzeuge und Medien“ dargelegt. Hier wären Konkretisierungen wünschenswert, die sowohl in den Kompetenz- als auch in den Inhaltsfeldern deutlich machen, auf welche Art und Weise digitale Tools den Lehr-/Lernprozess unterstützen oder ihn – bei entsprechenden inhaltlichen Anknüpfungen – sogar erst ermöglichen.

gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –