Fachbezogene Hinweise zum Fach Praktische Philosophie (Sek. I)

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 01.03.2023

Fachbezogene Hinweise zum
Fach Praktische Philosophie (Sek. I)

des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)

im Rahmen der Novellierung von Kernlehrplänen
in den Jahren 2023/2024

I. Allgemeiner Teil

Der PhV NRW begrüßt ausdrücklich, dass wiederum die Möglichkeit eröffnet wird, den Lehrplankommissionen zu Beginn ihrer Arbeit für die noch verbleibenden Fächer fachbezogene Hinweise in Hinblick auf Notwendigkeiten der Ergänzung, der konkretisierenden Ausschärfung und/oder der Kürzung in Bezug auf die derzeit gültigen Kernlehrpläne zu geben.

Den dafür vorgesehene Zeitrahmen von nur etwa drei Wochen halten wir für nicht angemessen. Er stellt für uns eine große Herausforderung dar, um eine angemessene Rückmeldung geben zu können. Wir bitten für die Zukunft eindringlich um eine längere Frist.

Bei der Novellierung der KLP aller Fächer müssen die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang von KI (DeepL, ChatGPT etc.) hinsichtlich ihrer Konsequenzen für Unterricht und Leistungsbewertung geprüft werden. Gegebenenfalls sind eine Erweiterung des MKR NRW sowie Änderungen bestimmter Aufgaben- und Prüfungsformate notwendig. Die KLP sollten dazu konkrete Beispiele und Hilfen geben. Chancengleichheit und Eigenständigkeit der individuellen Leistung sind weiterhin wichtige Kriterien bei der Bearbeitung von Lern- und Prüfungsaufgaben. Insofern brauchen wir klare Handlungsempfehlungen, wann die Nutzung bestimmter digitaler Medien und Werkzeuge sinnvoll ist und wann sie eingeschränkt werden sollte. Bestimmte Aufgaben- und Prüfungsformate, wie Teile der häuslichen Arbeit, die besondere Lernleistung und die Facharbeit müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Das wissenschaftspropädeutische Lernen bekommt einen neuen Stellenwert, da den Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht werden muss, dass bestimmte Formen der KI keine Quellen angeben und auch Falschaussagen enthalten, die sich nur schwer überprüfen lassen.


II. Fachspezifischer Teil

Das Fach Praktische Philosophie ist das einzige Fach in der Sekundarstufe I, für das am Gymnasium noch kein aktueller Lehrplan für G9 vorliegt. Dadurch fehlt dem jetzigen Jahrgang 9 im nächsten Schuljahr in der Jgst. 10 eine entsprechende Lehrplangrundlage. Dies wird auch der zunehmenden Bedeutung des Faches in der Sek. I nicht gerecht. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Fach Praktische Philosophie wie auch mit dem Fach Philosophie in der Oberstufe steigt nach unserer Beobachtung kontinuierlich.

Grundlage der bisherigen schulinternen Lehrpläne ist der schulformübergreifende KLP von 2008, der nicht mehr der aktuellen Struktur der KLP entspricht.

Die Gymnasien orientieren sich weitgehend an dem Lehrplanteil für die Haupt-, Real- und Gesamtschulen, der die Jahrgänge 5/6, 7/8 und 9/10 abdeckt, und an den Veröffentlichungen der Verlage, die teilweise erst jetzt Bücher für die entsprechenden Jahrgänge anbieten.

Bei der Novellierung des Lehrplans halten wir folgende grundlegende Aspekte für wichtig:

Insgesamt wird sich die neue Struktur sicherlich nach der bewährten Struktur der meisten anderen KLP in der Sek. I von Zielen des Faches/übergreifender fachlicher Kompetenz, Kompetenzbereichen, Inhaltsfeldern und Kompetenzerwartungen richten.

Bei der Konzeptionierung der Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder sollte man sich auch an dem KLP für die Oberstufe orientieren, der nun ebenfalls überarbeitet wird. Ein Austausch zwischen diesen beiden Lehrplankommissionen wäre sehr wichtig, auch wenn in der Sek. I die Teilgebiete der theoretischen Philosophie nicht vorkommen.

Der Kompetenzbereich der Methodenkompetenz sollte in der Sek. I wie auch in der Oberstufe erhalten bleiben.

Die im aktuellen KLP PP in den jeweiligen Doppeljahrgängen unter den sieben Fragekreisen formulierten inhaltlichen Schwerpunkte sollten im Wesentlichen wieder aufgegriffen werden. Sie haben sich bewährt.

Allerdings wäre eine Gestaltung im Sinne eines Spiralcurriculums sinnvoll, um bestimmte Themen auf höherem Niveau wieder aufgreifen und vertiefen zu können.

Ganz wichtig ist, dass es für die Schulform Gymnasium einen eigenen, schulformspezifischen KLP geben wird, in dem unter dem Aspekt der vertieften allgemeinen Bildung das entsprechende Anforderungsniveau gewährleistet ist.

gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –