Der PhV im Landtag: Anhörung und Stellungnahmen

Kategorien: MitgliederinformationVeröffentlicht: 03.03.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

am Dienstag, 7. März 2023, äußern sich in einer gemeinsamen Anhörung zweier Fachausschüsse Expertinnen und Experten zu Anträgen der FDP-Fraktion sowie dem im Dezember vorgestellten Konzept der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung. Die PhV-NRW-Vorsitzende Sabine Mistler ist als Sachverständige in den Landtag (Foto: Landtag/Bernd Schälte) eingeladen und wird aus Sicht des Philologenverbandes dazu Stellung nehmen. Im Folgenden dokumentieren wir die Haltungen des PhV.

Zum Antrag 18/1102 der FDP-Fraktion (Aufklaffende Lehrkräftelücke jetzt vorausschauend und qualitätssichernd schließen)  

Der PhV stellt fest, dass die zyklischen Über- und Unterhänge von Lehrkräften an unterschiedlichen Schulformen das System in NRW über Jahrzehnte begleiten. Dies geht zulasten der Bildungsaufträge der Schulformen, der Lehrkräfte und nicht zuletzt der Schülerinnen und Schüler. Zu wichtigen Forderungen der FDP:

Anpassungen bei der Einstiegsbesoldung: Die Besoldungsanpassung in den geplanten Schritten hält der PhV für vertretbar. Wir hätten die Stellungnahme zu dieser Anpassung gern im Zusammenhang mit der Gesamtanpassung, inklusive der Vorstellungen zum Erhalt der Abstandsgebote, vorgenommen. Wir erwarten, dass die Herausforderungen für und Ansprüche an die Sek-II-Lehrkräfte nicht aus den Augen verloren werden.

Laufbahngruppen: Wir begrüßen, dass Sek-II-Lehrkräften die Laufbahngruppe 2.2 vorbehalten bleibt.

Stundendeputat/Anrechnungsstunden: Zwecks Auffangens der Belastungen sollte dringend über eine Verringerung des Wochenstundendeputats um 2 Wochenstunden nachgedacht werden und/oder über eine Verdopplung der Anrechnungsstunden.

Beförderungsstellen: Wir erwarten die Ausschöpfung der Beförderungsstellen A14 (65%) und eine Ausschöpfung und Anpassung der A15-Stellen (von 21 auf 35%).

Zur Vorlage 18/604 (Handlungskonzept Unterrichtsversorgung der Landesregierung)

Der PhV NRW hält es für nötig, wichtige Ergänzungen bzw. Modifizierungen bei wesentlichen Unterpunkten vorzunehmen:

Zusätzlicher Unterricht für LAA: Wir halten die Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung des selbstständigen Unterrichts für nicht angemessen im Sinne der Ausbildung der LAAs. Die Abhängigkeitssituation der angehenden Lehrkräfte lässt es kaum erwarten, dass ein LAA eine Anfrage zur Aufstockung ablehnt. Daher hätten wir uns gewünscht, dass nicht von dieser Maßnahme Gebrauch gemacht worden wäre. Es ist erforderlich, dass neben der Schulleitung auch das ZfsL in eine Entscheidung einbezogen wird.

Anhebung der Einstiegsbesoldung: Dieser Aspekt betrifft die S-II-Lehrkräfte nicht, sie wünschen sich daher mehrheitlich eine andere Form der Wertschätzung und spürbare Entlastungen (siehe18/1102).

Neue Werbekampagne: Der PhV hat u.a. nach den Erfahrungen mit der Kampagne der Vorgängerregierung Zweifel daran, dass eine Werbekampagne einen entscheidenden Beitrag zur Gewinnung von Interessenten für den Lehrerberuf leisten kann. Die Belastungs- und Arbeitssituation der Lehrkräfte dürfte eher abschreckend auf den Nachwuchs wirken. Vor allem die Empfehlungen der SWK der KMK und die im Handlungskonzept vorgesehenen dienstlichen Maßnahmen wirken hier kontraproduktiv. Damit eine Werbekampagne überhaupt Wirkung entfalten kann, müssen sich zunächst die Arbeitsbedingungen verbessern und deutliche Entlastungen geschaffen werden.

Abordnungen von Bestandslehrkräften: Der PhV zählt auf die im Erlass beschriebene Priorisierung der Freiwilligkeit und der tatsächlichen Berücksichtigung persönlicher Belange und schulischen Bedarfe. Jede Abordnung muss eine Einzelfallentscheidung sein. Die Abordnung von bis zu zwei Jahren birgt eine Gefahr für die abgebende Schule, da nicht auf kurzfristigen Bedarf reagiert werden kann, der z.B. durch Erkrankungen, Schwangerschaften und Wechsel von Vertretungskräften verursacht werden.

Teilzeitarbeit: Die Einschränkung oder Versagung der voraussetzungslosen Teilzeit für Sek-II-Lehrkräfte wird von diesen mit großer Sorge gesehen. An Schulformen mit gymnasialer Oberstufe nutzen die Lehrkräfte oft eine Entlastung von nur wenigen Wochenstunden, um ihren Ansprüchen gerecht werden zu können und um sich von Korrekturen zu entlasten. Der PhV geht daher von Einzelfallentscheidungen aus.

Antragsruhestand: Auch der Antragsruhestand darf nicht eingeschränkt werden, hier muss unbedingt eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, denn es entsteht durch das Hinauszuschieben zum Ende des Schuljahres eine Gerechtigkeitslücke.

Man kann sowohl bei den Teilzeitanträgen als auch im Falle einer vorzeitigen Zurruhesetzung davon ausgehen, dass die Lehrkräfte gute Gründe dafür haben, wenn sie auf Pension/Rente verzichten. Bei einer rigiden Umsetzung könnte der Krankenstand an den Schulen steigen. Für die angestrebte Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs dürften beide Maßnahmen kontraproduktiv sein.

Die komplette PhV-Stellungnahme zur morgigen Anhörung finden Sie hier. Die Anhörung zu den Anträgen der FDP-Fraktion beginnt morgen um 14 Uhr in Raum E3-A02. Sie wird per Livestream im Internet übertragen: www.landtag.nrw.de. Zur Tagesordnung.

Herzliche Grüße

Ihre
Sabine Mistler

PHILOLOGENVERBAND
Nordrhein-Westfalen