Aufruf zur Großdemonstration am 5.12.23

Kategorien: MitgliederinformationVeröffentlicht: 21.11.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

die Arbeitgeber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben in der zweiten Verhandlungsrunde zur Einkommensrunde 2023 gezeigt, dass sie nicht bereit sind, substanziell auf die berechtigten Forderungen des dbb, unseres gewerkschaftlichen Dachverbandes, einzugehen. Die zweite Verhandlungsrunde in Potsdam ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen.

PhV NRW ruft seine Mitglieder zur Großdemonstration auf

Um den Druck zur nächsten – und geplant letzten – Verhandlungsrunde mit der TdL am 7./8. Dezember 2023 zu erhöhen, ruft der Philologenverband Nordrhein-Westfalen seine tarifbeschäftigten Mitglieder zu einer Großdemo am Dienstag, 5. Dezember 2023, auf.

Wann und wo?

Dienstag, 5.12.2023, um 10 Uhr am Hofgarten in Düsseldorf (Jägerhofstraße 6, vor dem Finanzministerium). Für 11 Uhr ist eine Auftaktkundgebung geplant, anschließend geht es gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften vor den Landtag. Gegen 13 Uhr beginnt dort die Abschlusskundgebung.

Demonstrationsmaterialien

Am Ort ab 09.45 Uhr und ab 8.30 Uhr in der Geschäftsstelle des PhV (Graf-Adolf-Straße 84, Düsseldorf) wird es eine Ausgabestelle der PhV-Streikmaterialien geben. Nach der Veranstaltung kann es am Zielort der Demo (Landtag NRW) unter der Rheinbrücke wieder bei uns abgegeben werden.

Streikliste

Sie können sich an der PhV-Ausgabestelle am Jägerhof (vor dem Streik!) oder vorher in der PhV-Geschäftsstelle in die Streikliste eintragen. Streikgeldunterstützung für PhV-Mitglieder wird nur für die Teilnahme an den durch den PhV aufgerufenen Maßnahmen gewährt. Voraussetzung für den Erhalt des Streikgeldes ist der Eintrag in die Streikerfassungsliste und der Nachweis der Einkommenskürzung infolge der Demonstration.

Wichtiger Hinweis für Beamtinnen und Beamte

Beamtinnen und Beamte haben kein Streikrecht, sie sind jedoch aufgerufen, die streikenden Kolleginnen und Kollegen in ihrer Freizeit bei Demonstrationen zu unterstützen. Dies darf vom Dienstherrn nicht verhindert werden. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in kirchlicher Trägerschaft dürfen aufgrund von Sonderbestimmungen im kirchlichen Arbeitsrecht nicht an Demonstrationen teilnehmen.

Machen Sie von Ihrem Streikrecht Gebrauch und unterstützen Sie unsere Forderungen tatkräftig!

Kämpferische Grüße

Ihre
Sabine Mistler

PHILOLOGENVERBAND
Nordrhein-Westfalen