Der PhV wünscht einen guten Start ins neue Schuljahr

Kategorien: MitgliederinformationVeröffentlicht: 14.08.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sechs Wochen Sommerferien liegen fast hinter uns, für die meisten von Ihnen hat die Schule aber schon wieder begonnen, Unterrichtsplanung, Konferenzen, Besprechungen … In der kommenden Woche sind wir dann wieder alle mitten im Geschehen. Was das neue Schuljahr bringen wird, müssen wir sehen. Der Einstieg hängt auch davon ab, was Schulministerin Dorothee Feller morgen bei ihrer Pressekonferenz berichten wird. Im vorigen Jahr hatte sie Lehrkräfte und Schulleitungen mit der Nachricht überrascht, in den Klassen 7 und 8 auch eine Klassenarbeit verzichten zu können. Wir sind sehr gespannt, was dieses Jahr kommt.

Verwaltungsgericht zieht bei Kaskadenabordnungen die Notbremse

Kurz vor Ende der Sommerferien hat das Verwaltungsgericht Münster mit einem Urteil in Sachen Abordnungen für Aufmerksamkeit gesorgt. Es hat einem Eilantrag von zwei Lehrkräften stattgegeben, die gegen ihre Kaskadenabordnung an andere Schulformen geklagt hatten. Die Kammer moniert in ihrem Urteil, dass nicht alle Lehrkräfte im Auswahlverfahren berücksichtigt worden sind, die für eine Abordnung grundsätzlich infrage kommen. Wörtlich stellt das Gericht fest: „Die Abordnungsverfügung der Bezirksregierung [Münster] ist nicht frei von Ermessensfehlern.“ 

Der PhV bedauert sehr, dass dass erst ein Gericht bemüht werden musste, um die Auswahlentscheidung als rechtlich nicht angemessen herauszustellen. Wir machen uns seit langer Zeit dafür stark, dass Abordnungen möglichst auf freiwilliger Basis laufen sollten. Wir weisen aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass Entscheidungen für eine Abordnung nicht auf Schulebene getroffen werden, sondern in die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierungen fallen. Wir fordern in jedem Fall eine Einzelprüfung mit transparentem, kriteriengestütztem Verfahren, damit Kolleginnen und Kollegen keine Gerichte bemühen müssen, um ein rechtssicheres Vorgehen zu gewährleisten. Wir gehen nach dem Urteil in Münster davon aus, dass von nun an grundsätzlich Verfahrensklarheit geschaffen ist und speziell für Münster eine Befriedung herbeigeführt werden wird.  

Nutzung eigener Konten für schulische Belange problematisch

Bei der Verwaltung von treuhänderischen Geldern (beispielsweise für Klassenfahrten) nutzen Lehrkräfte nicht selten ihre privaten Konten. Dies ist rechtlich problematisch, da diese Gelder uneingeschränkt dem Zugriff etwaiger Gläubiger des Kontoinhabers ausgesetzt sind und nicht mehr differenziert werden kann, welches Vermögen privat und welches schulisch ist. Eine Lehrkraft kann nicht dienstlich angewiesen werden, ihr eigenes privates Konto für schulische Zwecke zu benutzen.

Seit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz darf das Schulgirokonto für die Verwaltung solcher treuhänderischen Gelder genutzt werden, siehe. § 95 Abs. 3 SchulG NRW: „Schulträger können zur Erleichterung der Mittelbewirtschaftung durch die Schulen Schulgirokonten einrichten. Diesen Konten können auch zusätzliche eigene Einnahmen der Schulen zugeführt werden. Mit Zustimmung des Schulträgers können diese Konten auch für die Verwaltung von treuhänderischen Geldern genutzt werden.“ Der Schulträger hat auch die Möglichkeit, für treuhänderische Gelder ein eigenständiges Schulgirokonto einzurichten.

Broschüre zum Disziplinarrecht neu aufgelegt

Der dbb NRW hat seine Broschüre zum Disziplinarrecht neu aufgelegt und zum Download bereitgestellt. Der Flyer liefert für Beamtinnen und Beamte  kurz und knapp Hintergründe und Anwendungsbeispiele zu der Materie. Die nützlichen Infos finden Sie auch unter diesem Link auf der PhV-Website.    

Willkommen zurück – in Ihrer Akademie für berufliche Bildung

Um die in den Ferien aufgetankten Ressourcen optimal zu nutzen und die Motivation hochzuhalten, bietet die PhV-Akademie im August eine Reihe wertvoller Fortbildungen an. Lassen Sie sich inspirieren und mit starten Sie mit neuen Ideen in den Unterricht.

14.08.: „Perspektive A15“ – Das Beratungsgespräch (Präsenz)

16.08.: „Möglichkeiten und Funktionen des iPads zum Schuljahresstart einsetzen und nutzen“ (Online)

24.08.: „Wie KI die Informationsrecherche für den Unterricht verändert“ (Präsenz)

24.08.: „Konstruktiver Umgang mit Konflikten: Streiten will gelernt sein!“ (Präsenz)

28.08.: Eine Fortbildung zu den Grundlagen und Funktionsweisen von ChatGPT & Co.“ (Online)

28.08.: „Was tun bei Mobbing, Suizidandrohungen und das Mitführen von Waffen? Krisen erkennen und sofort handeln!“ (Präsenz)

31.08.: „Classroom Management (CRM)“ (Präsenz)

Besuchen Sie unsere Webseite www.phv-akademie.de und sichern Sie sich noch schnell einen der freien Plätze.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr.

Herzliche Grüße

Ihre Sabine Mistler