Der PhV NRW zum Ende des Jahres
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Adventszeit wird es für viele von uns noch einmal richtig stressig – wo diese Tage doch eigentlich im Zeichen der Erwartung und Vorfreude stehen sollten. Umso mehr hoffen wir, dass sie die anstehenden Weihnachtsferien in Ihrem Sinne nutzen können.
Sie sind gefragt: Sind Sie zufrieden in Ihrem Beruf?
Wie angespannt die Lage an unseren Schulen derzeit ist, zeigt unsere Umfrage zur persönlichen Zufriedenheit im Lehrberuf, die wir vor wenigen Tagen freigeschaltet haben – und an der sich bereits mehr als 1.900 Kolleginnen und Kollegen beteiligt haben. Ohne das Ergebnis vorwegzunehmen: Viele Lehrkräfte haben bereits schon einmal darüber nachgedacht, den Beruf aufzugeben oder denken aktuell darüber nach. Sollten Sie sich noch nicht an der Umfrage beteiligt haben, können Sie das noch bis Montag, 6. Januar 2025, machen. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link (den Sie gern an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergeben können):
https://phv-nrw.survey.fm/umfrage-zur-persönlichen-zufriedenheit
Eckpunktepapier für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe
Der PhV hat sich bereits zu diesem Papier mit einer Stellungnahme (Link) verhalten. Darüber hinaus haben wir uns zu noch internen Ideen und Konkretisierungen, wie sie auch im Rahmen der Schulleiterdienstbesprechungen vorgestellt wurden, sehr deutlich geäußert. Grundsätzlich stehen wir einer Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe unter Berücksichtigung neuer Kompetenzen und Prüfungsformate nicht entgegen. Die Anpassungen wären allerdings, gemäß der KMK-Vereinbarung ohne wesentliche Änderungen unserer derzeitigen Abiturvorgaben möglich. NRW möchte offensichtlich eine größere Reform, gerade deshalb sehen wir es als unsere Pflicht an, uns sehr intensiv mit den gedachten Veränderungen zu beschäftigen und uns im weiteren Prozess konstruktiv einzubringen. Konkret sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch viele offene Fragen und Probleme. Bleibt es beim jetzigen Stand, befürchten wir einen fachlichen Qualitätsverlust, zusätzlichen Unterrichtsausfall, organisatorische Schwierigkeiten und eine enorme Mehrbelastung der Lehrkräfte (ohne nennenswerte Kompensation) sowie der Schülerinnen und Schüler.
Viel diskutiert: Handynutzungsverbot in der Schule
Unsere Rechtsabteilung erhält derzeit viele Fragen zum viel diskutierten Nutzungsverbot für Smartphones während der Unterrichtszeit. Wir weisen deshalb darauf hin, dass ein generelles Verbot der Mitnahme eines Smartphones in die Schule nicht möglich ist, da es gegen die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG verstoßen würde. Aber in der Schulordnung oder einer eigenen Handyordnung kann der Umgang mit den Handys bzw. deren Nutzung in der Schule und im Unterricht geregelt werden. In der Ausgabe 05/2024 unserer Mitgliederzeitschrift Bildung aktuell haben wir die rechtlichen Grundlagen erörtert. Sie finden den Beitrag auf unserer Website – und zwar hier.
Neue Richtlinien werden nach PhV-Intervention angepasst
Vor anderthalb Jahren hat das MSB neue Richtlinien für allgemeinbildende Schulen in NRW vorgestellt, in denen die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze geregelt sind. Der PhV war mit dem Entwurf wenig zufrieden und machte in der Verbändebeteiligung viele Verbesserungsvorschläge. Wesentliche davon wurden in die neuen Richtlinien aufgenommen, so wird den Richtlinien nun beispielsweise ein erklärendes und deutlich einordnendes Vorwort vorangestellt. Auch das Thema Fachlichkeit hat es nach unserer Intervention wieder in die Richtlinien geschafft. Ebenso ist es gelungen, die Abkehr von der für uns wichtigen Begrifflichkeit der Schulformen (statt alleinig Schulstufen) wieder rückgängig zu machen. Wir freuen uns über diesen kleinen Erfolg und werden über Details in der ersten Ausgabe der Bildung aktuell im neuen Jahr darüber berichten. Die ausführliche PhV-Stellungnahme zum ursprünglichen Entwurf finden Sie hier.
Am Dienstag kommen Details zum Unterrichtsausfall in NRW
Voraussichtlich nächsten Dienstag sollen die schulscharfen Details zu allen Schulen und Schulformen aus der Statistik zum Unterrichtsausfall öffentlich gemacht werden, nach dem das Schulministerium in dieser Woche erste Zahlen per Pressemitteilung verkündet hat. In diesem Zusammenhang unterstützt der PhV die Aussage von Schulministerin Dorothee Feller, verantwortungsvoll mit den erhobenen Daten umzugehen. „Wenn an einer Schule vermehrt krankheitsbedingt Unterricht ausfällt, so lässt dies ausdrücklich keine Rückschlüsse auf die Qualität der schulischen Arbeit zu”, schreibt die Ministerin. Das sehen wir genauso. Was wir vermissen, ist eine Aussage dazu, dass der Unterrichtsausfall in dieser desolaten Lehrerversorgungssituation nur deshalb nicht noch viel größer ist, weil Lehrkräfte weit über ihre Grenzen gehen und Unmengen von Mehrarbeit schieben (zum Großteil unbezahlt), damit das System nicht kollabiert. Wenn das so weiter geht, dann werden die Krankenstatistiken und auch die Berufsaustritte in den nächsten Jahren noch viel mehr in die Höhe schnellen.
Unsere Geschäftsstelle und Rechtsabteilung machen Ferien
Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle von Freitag, 20. Dezember 2024, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, nicht besetzt ist. Die Rechtsabteilung bleibt von Freitag 20. Dezember 2024, bis Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen. Bei dringenden fristgebundenen Angelegenheiten wie Widerspruchs- und Klageverfahren senden Sie bitte per Mail einen formlosen „Antrag auf Rechtsschutz“ an die Adresse recht@phv-nrw.de. Schilden Sie den Sachverhalt und fügen Sie alle diesbezüglichen schriftlichen Unterlagen im PDF-Format bei. Bitte füllen Sie auch die „Einwilligungserklärung” aus und senden Sie diese mit:
https://phv-nrw.de/wp-content/uploads/2021/07/einwilligung.pdf
Wir leiten Ihre Unterlagen dann an das Dienstleistungszentrum West des Deutschen Beamtenbundes nach Bonn weiter, wo ein Anwalt Ihre Angelegenheit bearbeiten wird.
Der neue Seminar-Jahresplaner 2025 ist da – unsere Tür steht für Sie offen
Mit über 90 hochwertigen Präsenz- und Online-Fortbildungen starten wir gemeinsam in ein neues Fortbildungsjahr. Freuen Sie sich auf vertieftes Wissen und praxisnahe Unterstützung für Ihren Unterrichts- und Schulalltag. Unser Programm wurde erneut durch Ihre wertvollen Anregungen bereichert – dafür danken wir Ihnen herzlich! Ob innovative Unterrichtskonzepte, Strategien zur Gesunderhaltung, Ansätze zur effektiveren Schulorganisation oder Seminare zur Unterstützung Ihrer beruflichen Weiterentwicklung: Unsere Veranstaltungen stehen für Qualität, Inspiration und konkrete Umsetzungshilfen. Lassen Sie sich begeistern, und öffnen Sie die Tür zu neuen Perspektiven!
Jetzt den Seminarplaner entdecken: www.phv-akademie.de
Seminare in Zusammenarbeit mit der DBB-Akademie
Auch 2025 bieten wir in Kooperation mit der DBB-Akademie wieder praxisorientierte Fortbildungen an. Besonders im Fokus: unsere dreiteilige Reihe zur Schulleiterqualifizierung – individuell buchbar und thematisch abgestimmt auf Führung, Praxis und Eignungsverfahren. Für alle, die ihre Karriere voranbringen wollen, gibt es das Seminar „Perspektive A15“ und ein intensives Bewerbungstraining für Lehramtsanwärter. Pensionäre und Lehrkräfte an Ersatzschulen profitieren ebenfalls von speziell zugeschnittenen Angeboten. Die zweitägigen Seminare werden an unterschiedlichen Tagungsstätten durchgeführt. Als Veranstaltungsorte dienen Hotels mit moderner technischer Ausstattung, die den Anforderungen für professionelle Schulungen und Seminare gerecht werden.
Wir laden Sie ein, unsere Homepage zu besuchen und sich über unser vielfältiges Angebot zu informieren. Zum Überblick: www.phv-nrw.de/leistungen-service/fortbildungen-und-seminare/
Steuerbescheinigungen für das Jahr 2024 kommen per E-Mail
Der Versand der Steuerbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt für das Jahr 2024 erfolgt voraussichtlich ab Ende Januar 2025 per E-Mail.
… und zum Schluss
wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben ein schönes drittes Adventswochenende.
In diesem Sinne grüßt sie herzlich
Ihre Sabine Mistler
PHILOLOGENVERBAND
Nordrhein-Westfalen
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