Wichtige Informationen zur Inflationsausgleichsprämie

Kategorien: MitgliederinformationVeröffentlicht: 27.01.2025

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat mit dem Land NRW darüber verhandelt, die Verfahren im Zusammenhang mit der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in der Elternzeit an Beamte und Beamtinnen ruhend zu stellen, bis das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht für die Tarifbeschäftigen entschieden ist. Das Land NRW hat eine Ruhendstellung leider abgelehnt.

Sie haben nun die Möglichkeit, gegen die die Ablehnung Ihres Antrages auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie Widerspruch einzulegen. Erfahrungsgemäß wird dieser Widerspruch jedoch abgelehnt werden.

In diesem Fall bliebe dann nur noch eine Klage gegen die Ablehnungsentscheidung vor dem Verwaltungsgericht.

Der DBB wird in diesem Verfahren allerdings keinen Rechtsschutz gewähren. Daher müssten Sie die Kosten leider tragen oder im Fall einer bestehenden privaten Rechtsschutzversicherung versuchen, diese darüber abzuwickeln.

Herzliche Grüße

Jutta Elten
Rechtsreferentin

PHILOLOGENVERBAND
Nordrhein-Westfalen