Unsere Haltung zur neuen OVP
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die „neue OVP“ ist seit Mai 2023 in Kraft. Wir haben während der Verbändebeteiligung eine ausführliche Stellungnahme (hier zum Nachlesen) eingereicht, und konnten uns mit unseren Anregungen in wichtigen Punkten durchsetzen.
Gerade mal zwei Jahre, nachdem die neue OVP in Kraft getreten ist, wird im MSB und insbesondere in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) bereits über eine erneute Reform der OVP diskutiert. In die aktuelle Diskussion bringt sich der PhV NRW mit den folgenden Kernforderungen ein:
Zielgerichtete Ausbildung im 21. Jahrhundert
Die Entwicklungen rund um Digitalität und insbesondere KI werden langfristig einen großen Einfluss auf das Lehren und Lernen an den Schulen haben. An den ZfsL werden flächendeckend Digital Making Places (DMP) eingerichtet, also offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien, Know-how und somit einen Zugang zu einer Vielzahl an Möglichkeiten im Kontext von Lern-/Lehrprozessen bieten.
Um angehende Lehrkräfte auf die Anforderungen im 21. Jahrhundert vorzubereiten, bedarf es konkreter, landesweit einheitlicher Vorgaben zum Einsatz von DMP wie auch zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Maßgeblich ist dabei ein fachgerechter und sachangemessener Einsatz von KI mit Auflagen (etwa Transparenz über die Art der Nutzung, Ausweisen der Prompts, Reflexion der Prozesse und der Ergebnisse, …). Für die DMP fehlt es noch an einer fach- und sachgerechten Einführung zum zielgerichteten Einsatz der im Rahmen des Digitalpaktes angeschafften Geräte.
Ein weiterer Schwerpunkt des reformierten Vorbereitungsdienstes ist die Personalisierte Professionalisierung, bei der durch personenorientierte Beratung mit Coachingelementen, kollegialer Fallberatung, Social Video Learning, Co-Planning, Team Teaching und weiteren Elementen ein stärkerer Fokus auf Ausbildung, Beratung und Reflexion gelegt wird.
Entlastungen und Ressourcen
Um eine Ausbildung in der Gestalt zu ermöglichen, benötigen alle an der Ausbildung Beteiligten angemessene Entlastungen. Eine zielgerichtete Ausbildung benötigt Zeit. Zu einer fach- und sachgerechten Einführung der Digital Making Places gehört auch, dass Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder Fort- und Weiterbildung in ihre Dienstzeiten integrieren können. Eine Reform der OVP mit dem Fokus auf eine Verbesserung der Ausbildungs- und Betreuungssituation darf nicht dem Primat der Kostenneutralität untergeordnet werden. Wer bessere Ausbildungsbedingungen will, muss auch in bessere Ausbildungsbedingungen investieren. Das funktioniert nur über angemessene Entlastungen und Freiräume für Ausbildung, Beratung und Reflexion.
Beibehaltung der schriftlichen Unterrichtsplanung
Im Zeitalter von KI scheinen die ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwürfe obsolet zu werden. Die Darlegung der Unterrichtsplanung in schriftlicher Form ist aus der Sicht des PhV NRW sowohl für die Vorbereitung und Planung als auch für diejenigen, die den Unterricht beobachten und bewerten essentiell. Die Verschriftlichung ermöglicht argumentative Klarheit und sprachliche Präzisierung der Planung (Themenformulierung, Lernzielformulierung, Ausformulieren des didaktischen Schwerpunkts, etc.). Dies ist erforderlich vor dem Hintergrund des Anspruchs einer vertieften Reflexionsfähigkeit des eigenen Professionalisierungsprozesses, insbesondere bei den Nachbesprechungen. Auch in Bezug auf die Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern ist eine Abschaffung schriftlicher Unterrichtsentwürfe aus der Sicht des PhV NRW absolut nicht zielführend.
Examenstag
Ein elementarer Baustein des Examenstages, der aus Sicht des PhV NRW nicht infrage gestellt werden darf, ist die Auswahl einer bekannten Seminarvertreterin bzw. eines bekannten Seminarvertreters. Diese sind eine verlässliche Größe im Examen in der Prüfungssituation und für das Sicherheitsempfinden der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter unerlässlich.
Aus unserer Sicht bietet eine reine Fremdkommission keine bessere Vergleichbarkeit oder größere Gewähr für gesicherte fachspezifische und einheitliche Standards der Beurteilung, weil Beurteilungen von Prüfungen unabhängig von der Zusammensetzung der Prüfungskommission immer intersubjektiv und nicht rein objektiv sind.
Ebenso hat es sich bewährt, dass die Examensprüfung an einem Prüfungstag stattfindet und daher nicht auf zwei Prüfungstage verteilt werden sollte, um die Belastung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, den Verwaltungsaufwand, und die Ressourcen der Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder im Blick zu halten und damit eine Erhöhung der Kosten (Erhöhung der zu gewährenden Anrechnungsstunden für Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder, Fahrtkosten, Verwaltungskosten) zu vermeiden. Die Ausweitung des eines Prüfungstages auf mehrere Tage darf also nicht zur Disposition gestellt werden.
Der PhV setzt sich auch weiterhin für gute Ausbildungsbedingungen im Referendariat und verlässliche berufliche Perspektiven für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ein, damit junge Menschen sich zukünftig noch entschließen, Lehrkräfte werden zu wollen.
Herzliche Grüße
Ihre Sabine Mistler
PHILOLOGENVERBAND
Nordrhein-Westfalen
Diese Mail wurde gemeinsam mit dem Referat Lehrerausbildung und den Jungen Philologen erarbeitet.
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