Hinweise zu den ablehnenden Widerspruchsbescheiden zur Amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2022

Kategorien: Aktuelles, MitgliederinformationVeröffentlicht: 25.02.2025

An alle 
Referendarinnen und Referendare, 
Beamtinnen und Beamte, 
Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber an Ersatzschulen, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im PhV NRW 

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit erhalten zahlreiche Mitglieder im PhV NRW einen ablehnenden Bescheid zu dem Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2022.

Vom DBB NRW gibt es zum Antrag auf amtsangemessene Alimentation folgende Informationen:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/landesregierung-fordert-beamte-heraus/

Diesbezüglich wird also leider kein Rechtsschutz durch den DBB gewährt. Sie müssen nun also selber entscheiden, ob Sie hier eigenständig den Klageweg beschreiten möchten (Monatsfrist ab Zustellung des Widerspruchsbescheids).

Bitte beachten Sie: Die Widersprüche für die Jahre 2023 und 2024 sind hiervon nicht betroffen. Wir werden unsere Mitglieder hier auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Avenarius

Justitiar