PhV NRW fordert Smartphoneverbot wie Bremen es beschlossen hat

Categories: PhV in den MedienPublished On: 16.05.2025

Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen (PhV NRW) begrüßt die Entscheidung des Bundeslandes Bremen, vom 1. Juni 2025 an die Handynutzung an Grundschulen und in der Sekundarstufe I generell zu untersagen.

In der Hansestadt dürfen die Smartphones ab dem kommenden Monat zwar mit in die Schule gebracht werden, wenn die Eltern dies erlauben, die Geräte müssen aber ausgeschaltet in der Tasche bleiben. Ausnahmen soll es in Einzelfällen geben, etwa, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Auch andere Bundesländer wie beispielsweise Hessen haben sich für Verbote entschieden – zumindest, wenn die Geräte privat während der Unterrichtszeit genutzt werden sollen. Auch Bayern hat die private Nutzung untersagt.

Aus Sicht des PhV NRW ist dies ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Konzentration, besseren Lernbedingungen und einem stärkeren sozialen Miteinander an den Schulen. Der Philologenverband fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung daher noch einmal nachdrücklich auf, diesem Beispiel zu folgen und ebenfalls eine landesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit Mobiltelefonen an Schulen einzuführen. Das NRW-Schulministerium überlässt es den Schulen hingegen, individuelle Regelungen zu treffen. Diese sollen bis Herbst verbindlich erarbeitet werden.

Das kritisiert der PhV deutlich: „Es ist nicht richtig, Schulen in dieser Frage allein zu lassen“, sagt die PhV-Vorsitzende Sabine Mistler. „Ein landesweites privates Smartphonenutzungsverbot während der Unterrichtszeit schafft Klarheit und entlastet Schulleitungen, Lehrkräfte und die gesamte Schulgemeinschaft.“ Aus pädagogischer Sicht ist klar, dass eine unreglementierte private Handynutzung im Schulalltag die Lernatmosphäre beeinträchtigt, Schülerinnen und Schüler ablenkt und soziale Probleme verschärft“, erklärt Sabine Mistler.

Die Lehrerin und Verbandsvorsitzende betont, dass es nicht um ein generelles Verbot digitaler Medien gehe, sondern um eine sinnvolle Begrenzung der privaten Handynutzung im Unterricht. Die Bremer Entscheidung zeigt, dass politische Lösungen in dieser Frage möglich sind. „Jetzt ist NRW gefordert. Wenn wir Kinder und Jugendliche vor den negativen Folgen unregulierter Smartphonenutzung schützen wollen, müssen wir ihnen eine Lernumgebung ermöglichen, in der diese ausgeschlossen sind“, so Mistler.

Dass sich auch viele Eltern eine Smartphonenutzungsverbot wünschen, zeigt eine aktuelle Umfrage der KED (Katholische Elternschaft Deutschlands) NRW. Knapp 10.000 Eltern haben sich rund um Ostern daran beteiligt. Rund 74 Prozent der Befragten hat sich für ein Smartphonenutzungsverbot während des Unterrichts ausgesprochen – entweder als vollständiges Verbot oder mit pädagogischen Ausnahmen. An öffentlichen Gymnasien ist die Zahl der Verbotsbefürworter noch größer als an privaten: 90% sind für ein striktes Verbot, an Privatschulen sind es 75%.

Laut Medienberichten will die SPD in der kommenden Woche einen Antrag in den Landtag einbringen, der die Landesregierung auffordert, „einen verlässlichen Orientierungsrahmen“ mit „pädagogisch fundierten Leitlinien“ zu schaffen, um einen Flickenteppich aus unterschiedlichen schulischen Regelungen zu verhindern.

Die Umfrage der KED wird am Mittwoch, 21. Mai 2025, 19 Uhr, in einem Onlineformat vorgestellt. Weitere Infos sind online zu finden.

Der gesamte Beitrat ist am Freitag, 16. Mai 2025, im Online-Portal Bildungsklick erschienen.