Anträge auf Elternzeit für ab dem 01.05.25 geborene Kinder künftig per E-Mail möglich
Um bürokratische Hürden abzubauen und den Zugang zu Elterngeld transparenter zu gestalten, wurde die Beantragung von Elterngeld für ab dem 01.05.25 geborene Kinder im Rahmen des sog. vierten Bürokratieentlastungsgesetzes von Ende 2024 in der Form angepasst:
Die wichtigsten Änderungen für Eltern, deren Kinder ab 01. Mai 2025 geboren wurden bzw. werden:
- Elternzeit-Anträge können künftig in Textform (z.B. per E-Mail) statt schriftlich gestellt werden.
- Einführung eines automatisierten Datenabrufs bei Standesämtern zur Prüfung von Kindsdaten (auf die Beifügung der Originalen Geburtsurkunde „Zur Beantragung von Elterngeld“ kann dann verzichtet werden).
- Anpassungen bei der Elterngeldberechnung für im Ausland lebende Antragsteller zur Vermeidung von Doppelbelastungen.
https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/elterngeld-gesetzesaenderungen-2025
Umsetzung in der Praxis
Arbeitnehmer können ihre Anträge auf Elternzeit oder Teilzeit in Elternzeit per E-Mail an ihren Arbeitgeber senden. Hierbei sollten sie darauf achten, eine Empfangsbestätigung anzufordern oder zu erhalten, um den Eingang des Antrags nachweisen zu können.
Online-Antrag Elterngeld
Elterngeld kann ebenso online beantragt werden. Hierzu müssen sie sich mit einem BundID-Konto (zentrales Nutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen) anmelden. Wenn Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie sich hier schnell und einfach ein Konto anlegen.