Politische Führung verlangt Mut zu Entscheidungen

Kategorien: PhV in den MedienVeröffentlicht: 14.07.2025

Im Bremen bleiben die Smartphones von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen und in der Sekundarstufe seit kurzem aus! Das Bundesland im Norden hat die private Nutzung der Geräte vom 1. Juni 2025 an verboten, Ausnahmen soll es in Einzelfällen geben, etwa, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Auch andere Bundesländer wie Hessen und Bayern haben sich für landesweite Verbote entschieden. Nur in Nordrhein-Westfalen soll nicht möglich sein, was woanders geräuscharm über die Bühne geht.

Aus Sicht des PhV NRW ist ein privates Smartphonenutzungsverbot ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Konzentration, besseren Lernbedingungen und einem stärkeren sozialen Miteinander an den Schulen. Unser Verband hat die nordrhein-westfälische Landesregierung daher nachdrücklich aufgefordert, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und ebenfalls eine landesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit Mobiltelefonen an Schulen einzuführen.

Das NRW-Schulministerium überlässt es den Schulen hingegen, individuelle Regelungen zu treffen – und lässt Eltern, Lehrkräfte und die Schülerschaft damit unserer Ansicht nach im Regen stehen. Denn für uns ist klar: Ein landesweites privates Smartphonenutzungsverbot während der Unterrichtszeit würde Klarheit schaffen und Schulleitungen, Lehrkräfte und die gesamte Schulgemeinschaft entlasten.

Ein Beteiligungsprozess als Mogelpackung

Zumal der partizipative Prozess, den das Ministerium zur Entwicklung von schulindividuellen Handyregeln vorschlägt, sich bei Lichte betrachtet als eine kleine Mogelpackung entpuppt. Denn in der exemplarischen Handyordnung, die das MSB den Schulen mit auf den Weg gegeben hat, heißt es wörtlich in Absatz 2.1: „Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt.“

Wenn das, also ein knallhartes Verbot, das erklärte Ziel der Handlungsempfehlung ist, kann von Mitgestaltung oder Mitwirkung (vulgo Partizipation) kaum noch die Rede sein. Viel eher scheint es so, als würde sich hier das Ministerium wegducken und eine unpopuläre Entscheidung – Handy aus! – an Schulen delegieren. Dass Kinder, Jugendliche, deren Eltern und Lehrkräfte sich nicht wirklich ernstgenommen fühlen, dürfte klar sein.

Umso wichtiger ist das sehr eindeutige Ergebnis der KED-Umfrage zu diesem Thema. Es zeigt uns, dass wir mit unserer Haltung und unseren Forderungen richtig liegen und damit nicht allein sind. Wir sind viele, sehr viele! Und wir blicken differenziert auf die Dinge, wie die KED-Befragung belegt: Werden Smartphone und Co. pädagogisch sinnvoll für den Unterricht benutzt, spricht nichts gegen die Verwendung. Das sehen die meisten Eltern so, die meisten Lehrkräfte auch – und in den meisten Bundesländern dürfte diese Regelung bald Schule machen.

Der Gastbeitrag der PhV-Vorsitzenden Sabine Mistler ist in der Sonderausgabe 2025 (Handys in der Schule) des KED Kuriers erschienen.

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