Stellungnahme des PhV NRW zum Kernlehrplan Deutsch | 2026
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)
zum Kernlehrplan Deutsch
für die gymnasiale Oberstufe an
Gymnasium und Gesamtschule
(Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG)
I. Allgemeine Hinweise zu allen Fächern
Diese allgemeinen Hinweise betreffen alle Fächer bzw. Fächergruppen. Wir stellen sie daher allen Stellungnahmen zu den einzelnen KLP-Entwürfen voran. Im Anschluss folgen unsere detaillierten, fachspezifischen Anmerkungen und Hinweise zu dem jeweiligen Fach. Insgesamt haben wir zu 21 der insgesamt 38 KLP-Entwürfe Stellungnahmen verfasst.
Dem MSB und den einzelnen Lehrplankommissionen sei ausdrücklich für die sehr sorgfältige und umfangreiche Arbeit gedankt!
Folgende wichtige Aspekte möchten wir allgemein anmerken:
- Wir begrüßen, dass alle notwendigen Dokumente (KLP, APO-GOSt, VVs sowie die Unterstützungsmaterialen) zeitgleich zur Verfügung gestellt wurden. So ist es möglich, in der Zusammenschau alle Dokumente auf Kohärenz hin zu prüfen, zumal die jeweiligen Regelungen in den KLP und in der APO-GOSt in Bezug auf die entscheidenden Neuerungen (gleichwertige komplexe Leistungsnachweise, Projektkurse, Präsentationsprüfung/Besondere Lernleistung im 5. Abiturfach) stark miteinander zusammenhängen.
- Wie bereits im Vorfeld angemerkt, wäre allerdings eine sukzessive Einführung der genannten Neuerungen mit einer entsprechenden Evaluation besser gewesen. Nun bleibt das Risiko bestehen, dass die Reform insgesamt das System Schule überfordert. Die vorgesehene umfassende Reform der Oberstufe ist komplex und in weiten Teilen zu kompliziert. Das geht auch aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die wir erhalten haben. Wir plädieren daher für eine Vereinfachung und Reduzierung, wo es möglich ist. Dazu machen wir konkrete Vorschläge.
- Da zu sieben Fächern bereits neue KLP vorlagen (BI, CH, PH von 2022; M, D, E, F von 2023), haben wir unsere Stellungnahme zu diesen Fächern kurzgefasst und verweisen nochmal auf unsere ursprünglichen Stellungnahmen im Rahmen der damaligen Verbändebeteiligung bzw. Kernlehrplanentwicklung (https://phv-nrw.de/aktuelles/stellungnahmen/). Die Änderungen in diesen Fächern beziehen sich nun hauptsächlich auf die Kapitel 3 und 4. Und auch hier sind diese Änderungen weitgehend allgemeine Vorgaben, die sich in allen KLP-Entwürfen wiederfinden.
- Eine Sonderstellung nimmt das Fach Englisch ein, da es dort auch in den Kapiteln 1 und 2 Änderungen gab und es wegweisend für alle Fremdsprachen ist.
- Wir bewerten es als sehr positiv, dass zeitgleich zu den Entwürfen viele Unterstützungsmaterialien bereitgestellt wurden. Es fehlen noch die Beispiele zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen sowie die Vorlagen für die schuleigenen Lehrpläne.
- Problemfeld gleichwertige komplexe Leistungsnachweise: Im Kapitel 3 der KLP-Entwürfe sind die fachspezifischen Angaben sehr unterschiedlich im Hinblick auf Umfang und Konkretisierung. Sie reichen von nur einer vorgegebenen Möglichkeit ohne Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz wie im Fach Mathematik (nur ein mündliches Format) bis hin zu mehreren mündlichen, praktischen und schriftlichen Formaten inkl. Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz in zahlreichen anderen Fächern. Dies ist auch fachspezifisch nicht nachvollziehbar. Für eine genauere Beurteilung wären zudem Beispiele Die vorgegebene Anzahl der GKL (3 in der EF und in der Q1/2 einmal in allen schriftlichen Grundkursen) sollte reduziert werden (1xEF und 3xQ). Es müsste genauer durchdacht werden, welche Auswirkungen die Regelung in der EF im Bereich der Natur- und Gesellschaftswissenschaften hat, wo in der Regel nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird. Dort kann der GKL dann keine Klausur mehr ersetzen, weil mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden muss, und wäre dann zusätzlich. Der Aufwand bleibt insgesamt hoch wegen der gesonderten, teilweise zusätzlich zur Klausur zu findenden Themen und wegen der Organisation. Dort, wo in den KLP eine schriftliche Option (schriftliche Ausarbeitung) genannt wird, stellt sich die Frage, wie diese vor dem Hintergrund von KI zu bewerten ist, wenn keine Präsentation oder ein Fachgespräch folgen. Außerdem stellt sich die Frage, ob mit dem GKL auch die Anforderung CII in der Tabelle mit den obligatorischen Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung abgedeckt ist. Auch die Koordination und Organisation des GKL bleiben an vielen Stellen unklar. Kann er z.B. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden (inkl. Vertiefungsgespräch)? Könnte eine Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen auch als GKL angerechnet werden (das wäre eine große Erleichterung!) oder ist damit womöglich schon automatisch ein GKL erfüllt? Der GKL sollte auch in den Religionslehren in der EF ermöglicht werden, auch wenn sie keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind. Zum Fach Sport gibt es eine Regelung, die in etwa der bisherigen entspricht.
- Das Kapitel 3 zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung stellt inzwischen sehr hohe und komplexe Anforderungen an obligatorisch zu berücksichtigende Aspekte. Zu den bereits schon sehr hohen Ansprüchen an Diagnose, individueller Förderungen und Hinweisen zu Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler kommen nun die differenzierten Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung sowie der Bereich der KI. Das ist insgesamt nicht mehr praxistauglich und praktikabel. Hier sollte mehr Spielraum geschaffen werden durch fakultative Formulierungen anstelle von obligatorischen!
- Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in den KLP (EF verpflichtend) und in der APO-GOSt (EF fakultativ) widersprechen sich. Eine fakultative Regelung würde den Schulen mehr Spielraum ermöglichen. Zumindest müsste man die Verpflichtung für neu einsetzende Kurse in der EF streichen.
- Es wäre hilfreich, wenn der Hinweis in den KLP (Kapitel 4), dass sich die Präsentationsprüfung pro weiteren Prüfling um ca. 20 Minuten verlängert, in die APO-GOSt (§35, Absatz 4) übernommen würde. Dort findet sich lediglich die vage Umschreibung: „Bei Gruppenprüfungen wird die Dauer angemessen erhöht.“ Gruppenprüfungen im Abitur stellen zudem für alle Lehrkräfte ein Novum dar und es wird schwierig sein, die individuellen Prüfungsleistungen bei Gruppenprüfungen rechtssicher einzuschätzen. Dabei hilft das kriterielle Bewertungsraster nur bedingt.
- Die Passepartout-Aufgabe bleibt in ihrer Formulierung und inhaltlichen Ausrichtung unklar. Es stellt sich die Frage, worin genau die zusätzliche Leistung in Bezug auf die bereits erstellten und bewerteten Teilprodukte besteht. Hier gilt es insbesondere das auch im Entwurf der APO-GOSt erwähnte Doppelbewertungsverbot der KMK zu beachten. Eigentlich müsste ein neues Produkt für die Prüfung im 5. Fach auch schon deswegen erstellt werden, um Nachteile für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, die ansonsten von ihren ggf. bereits schlecht bewerteten Teilprodukten ausgehen müssten.
- Bei der Besonderen Lernleistung (BLL) stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Kompetenzen im Vergleich zu den GKL bzw. Präsentationsprüfungen (Projektkurs und 5. Fach) erworben bzw. geprüft werden. Man könnte erwägen, die BLL ggf. ganz zu streichen, um das System insgesamt zu vereinfachen.
- Wir begrüßen die Streichung der Aufzählung der Querschnittsaufgaben mit dem Hinweis auf das Schulgesetz und die Richtlinien (jeweils am Anfang der Kapitel 1).
Der KLP-Entwurf entspricht in großen Teilen dem aktuell gültigen KLP von 2023. Neuerungen betreffen v.a. die Integration von KI und die Präsentationsprüfung im Abitur.
Die Integration von KI im Fach Deutsch ist zunächst nachvollziehbar und logisch angesichts der zentralen Aufgabe des Fachs, „eine vertiefte rezeptive und pro- duktive Text- und Gesprächskompetenz“ anzubahnen. Allerdings birgt diese stark betonte Integration auch Gefahren, die im bisherigen KLP schon deutlich hervorgetreten sind (vgl. https://phv-nrw.de/2023/03/17/stellungnahme-zum-kernlehrplan-deutsch/).
Unsere Kritik zum aktuell gültigen KLP bleibt deshalb auch bei dem Neuentwurf bestehen. Zu betonen sind hierbei folgende Punkte:
- die weiterhin enorme Vernachlässigung längerer epischer Texte im Kernlehrplan, indem man weiterhin in der EF auf eine obligatorische Auseinandersetzung mit dem Roman verzichtet und in den weiteren Jahrgangsstufen wie bisher nur „strukturell unterschiedliche Erzähltexte aus unterschiedlichen historischen Kontexten“ eingefordert werden. M.a.W. man kann in NRW die Oberstufe ohne die Rezeption eines Romans oder einer Novelle durchlaufen! Literarischer Bildung und ästhetischer Erziehung drohen ihre Marginalisierung.
- die Schwerpunktverlagerung des Deutschunterrichts: fort von einer literarisch-ästhetisch orientierten Auseinandersetzung mit Texten hin zu einer pragmatisch ausgerichteten Hilfestellung zur Lebens- und Berufsbewältigung mit phasenweisem Textbezug. Beispielhaft ist hierfür die Überbetonung von Sachtexten („pragmatische Texte“) und der noch größere Umfang des Inhaltsfeldes „Medien“, nun noch erweitert um KI. Die Frage, welche Inhalte dem ausgeweiteten Feld „Medien“ weichen sollen, bleibt weiterhin unklar.
Unsere zentrale Kritik am neuen KLP bezieht sich aber auf die Hinweise zur Präsentationsprüfung im Abitur. Die schon länger monierten Probleme dieses Formats treten nun im KLP deutlich hervor:
- Der Prüfungsaufwand der einzelnen Prüfungen ist enorm. Der Fachprüfungsausschuss soll die Präsentationen vorab sichten und darauf aufbauend dialogische Prüfungsformate entwickeln. Wenn dies für jeden Prüfling gilt, vervielfacht sich der Arbeitsaufwand des Prüfungsausschusses im Vergleich zum vierten Abiturfach, ohne dass Ausgleichsstunden gewährt werden. Unklar bleiben vor allem der Umfang und das eingeforderte Niveau der schriftlichen Präsentationsdokumente und der ganz konkrete Vorbereitungszeitraum des Ausschusses.
- Der zweite Prüfungsteil wird nur vage und unkonkret umschrieben und scheint bloß im Themenbereich der Präsentation zu bleiben, er soll inhaltlich und methodisch nur vertiefende Fragen stellen. Damit verharrt der Prüfungsteil nur beim Thema der Präsentation und droht redundant zu werden. Sollen hier etwa keine fachlich vernetzenden Fragen gestellt werden dürfen? Was heißt methodisch reflektieren im konkreten Fall, wenn es nicht eine bloße Deskription des Vorgehens werden soll?
- Die Präsentation soll über einen viel zu langen Zeitraum (Qualifikationsphase) erstellt werden. Ein knapper konkreter Zeitraum und klare Vorgaben zu Themenfindung und Umfang sollten hier vorgegeben werden. Zudem stellen sich folgende Fragen: Die Präsentation soll in der Qualifikationsphase erstellt werden – ist die Präsentation dann schon einmal in Teilen gehalten worden und wird nun bloß wiederholt? Wird die Erstellung der Präsentation wie bei einer Facharbeit von einer Lehrkraft begleitet? Wie kann dann die Eigenleistung noch erkennbar werden?
- Kooperative Präsentationen sind in der Realität nicht im Hinblick auf Vergleichbarkeit und Objektivität bewertbar. Bei kooperativen Präsentationen wird nur lapidar darauf verwiesen, dass die individuelle Prüfungsleistung erkennbar und bewertbar sein muss. Konkrete Kriterien zur Umsetzung fehlen aber bisher: wie sollen Präsentationsleistungen transparent und vergleichbar erstellt werden, so dass die Leistung individuell im Hinblick auf die drei AFBs bewertbar ist? Wie soll ein Prüfungsgespräch so angelegt sein, dass nicht bloße Quantität, sondern Qualität beurteilbar werden, ohne dass die Vergleichbarkeit der Leitung Schaden nimmt?
Düsseldorf, den 28. Januar 2026
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –