Stellungnahme des PhV NRW zum Kernlehrplan Französisch | 2026
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)
zum Kernlehrplan Französisch
für die gymnasiale Oberstufe an
Gymnasium und Gesamtschule
(Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG)
I. Allgemeine Hinweise zu allen Fächern
Diese allgemeinen Hinweise betreffen alle Fächer bzw. Fächergruppen. Wir stellen sie daher allen Stellungnahmen zu den einzelnen KLP-Entwürfen voran. Im Anschluss folgen unsere detaillierten, fachspezifischen Anmerkungen und Hinweise zu dem jeweiligen Fach. Insgesamt haben wir zu 21 der insgesamt 38 KLP-Entwürfe Stellungnahmen verfasst.
Dem MSB und den einzelnen Lehrplankommissionen sei ausdrücklich für die sehr sorgfältige und umfangreiche Arbeit gedankt!
Folgende wichtige Aspekte möchten wir allgemein anmerken:
- Wir begrüßen, dass alle notwendigen Dokumente (KLP, APO-GOSt, VVs sowie die Unterstützungsmaterialen) zeitgleich zur Verfügung gestellt wurden. So ist es möglich, in der Zusammenschau alle Dokumente auf Kohärenz hin zu prüfen, zumal die jeweiligen Regelungen in den KLP und in der APO-GOSt in Bezug auf die entscheidenden Neuerungen (gleichwertige komplexe Leistungsnachweise, Projektkurse, Präsentationsprüfung/Besondere Lernleistung im 5. Abiturfach) stark miteinander zusammenhängen.
- Wie bereits im Vorfeld angemerkt, wäre allerdings eine sukzessive Einführung der genannten Neuerungen mit einer entsprechenden Evaluation besser gewesen. Nun bleibt das Risiko bestehen, dass die Reform insgesamt das System Schule überfordert. Die vorgesehene umfassende Reform der Oberstufe ist komplex und in weiten Teilen zu kompliziert. Das geht auch aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die wir erhalten haben. Wir plädieren daher für eine Vereinfachung und Reduzierung, wo es möglich ist. Dazu machen wir konkrete Vorschläge.
- Da zu sieben Fächern bereits neue KLP vorlagen (BI, CH, PH von 2022; M, D, E, F von 2023), haben wir unsere Stellungnahme zu diesen Fächern kurzgefasst und verweisen nochmal auf unsere ursprünglichen Stellungnahmen im Rahmen der damaligen Verbändebeteiligung bzw. Kernlehrplanentwicklung (https://phv-nrw.de/aktuelles/stellungnahmen/). Die Änderungen in diesen Fächern beziehen sich nun hauptsächlich auf die Kapitel 3 und 4. Und auch hier sind diese Änderungen weitgehend allgemeine Vorgaben, die sich in allen KLP-Entwürfen wiederfinden.
- Eine Sonderstellung nimmt das Fach Englisch ein, da es dort auch in den Kapiteln 1 und 2 Änderungen gab und es wegweisend für alle Fremdsprachen ist.
- Wir bewerten es als sehr positiv, dass zeitgleich zu den Entwürfen viele Unterstützungsmaterialien bereitgestellt wurden. Es fehlen noch die Beispiele zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen sowie die Vorlagen für die schuleigenen Lehrpläne.
- Problemfeld gleichwertige komplexe Leistungsnachweise: Im Kapitel 3 der KLP-Entwürfe sind die fachspezifischen Angaben sehr unterschiedlich im Hinblick auf Umfang und Konkretisierung. Sie reichen von nur einer vorgegebenen Möglichkeit ohne Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz wie im Fach Mathematik (nur ein mündliches Format) bis hin zu mehreren mündlichen, praktischen und schriftlichen Formaten inkl. Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz in zahlreichen anderen Fächern. Dies ist auch fachspezifisch nicht nachvollziehbar. Für eine genauere Beurteilung wären zudem Beispiele Die vorgegebene Anzahl der GKL (3 in der EF und in der Q1/2 einmal in allen schriftlichen Grundkursen) sollte reduziert werden (1xEF und 3xQ). Es müsste genauer durchdacht werden, welche Auswirkungen die Regelung in der EF im Bereich der Natur- und Gesellschaftswissenschaften hat, wo in der Regel nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird. Dort kann der GKL dann keine Klausur mehr ersetzen, weil mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden muss, und wäre dann zusätzlich. Der Aufwand bleibt insgesamt hoch wegen der gesonderten, teilweise zusätzlich zur Klausur zu findenden Themen und wegen der Organisation. Dort, wo in den KLP eine schriftliche Option (schriftliche Ausarbeitung) genannt wird, stellt sich die Frage, wie diese vor dem Hintergrund von KI zu bewerten ist, wenn keine Präsentation oder ein Fachgespräch folgen. Außerdem stellt sich die Frage, ob mit dem GKL auch die Anforderung CII in der Tabelle mit den obligatorischen Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung abgedeckt ist. Auch die Koordination und Organisation des GKL bleiben an vielen Stellen unklar. Kann er z.B. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden (inkl. Vertiefungsgespräch)? Könnte eine Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen auch als GKL angerechnet werden (das wäre eine große Erleichterung!) oder ist damit womöglich schon automatisch ein GKL erfüllt? Der GKL sollte auch in den Religionslehren in der EF ermöglicht werden, auch wenn sie keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind. Zum Fach Sport gibt es eine Regelung, die in etwa der bisherigen entspricht.
- Das Kapitel 3 zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung stellt inzwischen sehr hohe und komplexe Anforderungen an obligatorisch zu berücksichtigende Aspekte. Zu den bereits schon sehr hohen Ansprüchen an Diagnose, individueller Förderungen und Hinweisen zu Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler kommen nun die differenzierten Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung sowie der Bereich der KI. Das ist insgesamt nicht mehr praxistauglich und praktikabel. Hier sollte mehr Spielraum geschaffen werden durch fakultative Formulierungen anstelle von obligatorischen!
- Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in den KLP (EF verpflichtend) und in der APO-GOSt (EF fakultativ) widersprechen sich. Eine fakultative Regelung würde den Schulen mehr Spielraum ermöglichen. Zumindest müsste man die Verpflichtung für neu einsetzende Kurse in der EF streichen.
- Es wäre hilfreich, wenn der Hinweis in den KLP (Kapitel 4), dass sich die Präsentationsprüfung pro weiteren Prüfling um ca. 20 Minuten verlängert, in die APO-GOSt (§35, Absatz 4) übernommen würde. Dort findet sich lediglich die vage Umschreibung: „Bei Gruppenprüfungen wird die Dauer angemessen erhöht.“ Gruppenprüfungen im Abitur stellen zudem für alle Lehrkräfte ein Novum dar und es wird schwierig sein, die individuellen Prüfungsleistungen bei Gruppenprüfungen rechtssicher einzuschätzen. Dabei hilft das kriterielle Bewertungsraster nur bedingt.
- Die Passepartout-Aufgabe bleibt in ihrer Formulierung und inhaltlichen Ausrichtung unklar. Es stellt sich die Frage, worin genau die zusätzliche Leistung in Bezug auf die bereits erstellten und bewerteten Teilprodukte besteht. Hier gilt es insbesondere das auch im Entwurf der APO-GOSt erwähnte Doppelbewertungsverbot der KMK zu beachten. Eigentlich müsste ein neues Produkt für die Prüfung im 5. Fach auch schon deswegen erstellt werden, um Nachteile für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, die ansonsten von ihren ggf. bereits schlecht bewerteten Teilprodukten ausgehen müssten.
- Bei der Besonderen Lernleistung (BLL) stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Kompetenzen im Vergleich zu den GKL bzw. Präsentationsprüfungen (Projektkurs und 5. Fach) erworben bzw. geprüft werden. Man könnte erwägen, die BLL ggf. ganz zu streichen, um das System insgesamt zu vereinfachen.
- Wir begrüßen die Streichung der Aufzählung der Querschnittsaufgaben mit dem Hinweis auf das Schulgesetz und die Richtlinien (jeweils am Anfang der Kapitel 1).
II. Allgemeine fachspezifische Anmerkungen zum KLP-Entwurf Französisch
Der Kernlehrplanentwurf Französisch für die gymnasiale Oberstufe orientiert sich maßgeblich an den Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife, die sich auf die international anerkannten Kategorien und Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarats beziehen.
III. Konkrete Hinweise zum KLP-Entwurf Französisch
Im Entwurf des Kernlehrplans Französisch sind mehrere Punkte ausdrücklich zu begrüßen, da sie zentrale bildungspolitische und fachliche Positionen des PhV widerspiegeln:
Kapitel 1 (Aufgaben und Ziele des Faches):
- Die interkulturelle Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler wird mehrfach klar als Leitziel des Faches hervorgehoben (vgl. u.a. S. 7). Auf diese Weise werden Sprachkompetenz, kulturelles Wissen, Reflexionsfähigkeit und Persönlichkeitsbildung sinnvoll miteinander verbunden und eine reine „Anwendungsorientierung“ vermieden.
- Die gymnasiale Oberstufe wird explizit als Ort vertiefter Allgemeinbildung, Studierfähigkeit und wissenschaftspropädeutischen Arbeitens hervorgehoben, da sie zum wissenschafts- und berufspropädeutischen sowie persönlichkeitsbildenden Profil der Schülerinnen und Schüler beitrage (vgl. S. 8).
- Die klare Differenzierung zwischen GK und LK sowie zwischen fortgeführter und neu einsetzender Fremdsprache wird konsequent verfolgt und ist durchweg positiv zu beurteilen (vgl. S. 9f.), da sie unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Leistungsniveaus und Bildungswegen gerecht wird.
- Die Unterstützung der Entwicklung eines individuellen Mehrsprachigkeitsprofils sowie der Akzent auf Sprachbewusstheit entsprechen gymnasialen Zielen und sind zu begrüßen.
Kapitel 2 (Kompetenzbereiche, Kompetenzerwartungen und fachliche Konkretisierungen):
- Der Entwurf orientiert sich explizit an den Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife (2012) sowie am GER, wodurch die Vergleichbarkeit zwischen Fächern und Bundesländern gestärkt wird (vgl. S. 13).
- Besonders positiv ist der Hinweis, dass funktionale kommunikative Kompetenzen auch ohne Anwendung von KI-Hilfsmitteln beherrscht werden müssen (vgl. S. 13).
- Positiv ist die deutliche Betonung, dass Kompetenzen nicht einzeln und isoliert erworben werden, sondern in wechselnden und miteinander verknüpften komplexen Kontexten (vgl. S. 15).
- Die klare Verankerung von Sprachlernkompetenz, Sprachbewusstheit und Mehrsprachigkeit unterstützt ein reflektiertes, akademisch ausgerichtetes Sprachverständnis und hebt den Französischunterricht über bloße Anwendungsorientierung hinaus (vgl. S. 14f.).
Kapitel 3 (Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung):
- Begrüßenswert ist der klare Hinweis auf die Fachlichkeit als Grundlage der Leistungsbewertung (vgl. S. 62).
- Positiv ist auch die klare Ausrichtung der Leistungsbewertung auf eine Diagnose und Evaluation des Lernprozesses, sodass Rückmeldungen nicht nur bewerten, sondern auch gezielt zur Weiterentwicklung von Kompetenzen beitragen (vgl. S. 62).
- Besonders positiv ist die Feststellung, dass Klausuren, gleichwertige komplexe Leistungsnachweise und die Sonstige Mitarbeit konsequent auf die Abiturformate und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten hin ausgerichtet sind. Dies stärkt die Vergleichbarkeit und die Studierfähigkeit.
- Dass der Darstellungsleistung insbesondere im Schriftlichen ein höheres Gewicht zukommt als der reinen Inhaltswiedergabe (vgl. S. 64), ist ausdrücklich zu begrüßen.
- Ebenfalls zu begrüßen sind die verbindlichen und größtenteils klaren Vorgaben zur Berücksichtigung der einzelnen (Teil-)Kompetenzbereiche in den Klausuren (vgl. S. 64).
- Die explizite Nennung wissenschaftspropädeutischer Anforderungen bei gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen wird begrüßt, da sie gymnasialtypische Arbeitsweisen absichert (vgl. S. 66).
Kapitel 4 (Abiturprüfung):
- Dadurch, dass alle Teile der Abiturprüfung sich klar und verbindlich an den Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans orientieren, wird das Abitur eindeutig als Kompetenznachweis verstanden (vgl. S. 68).
- Die klare Gewichtung der sprachlichen Darstellungsleistung sowie der Sicherheit im Umgang mit der Zielsprache in allen Prüfungsformaten – einschließlich der besonderen Lernleistung ist zu begrüßen.
Kritisch sehen wir die folgenden Punkte im Entwurf des KLP Französisch:
Kapitel 3 (Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung):
- Die verschiedenen Dimensionen der Leistungsbewertung (vgl. S. 62) stellen ebendiese zwar auf ein breites Fundament, doch bedeuten sie für die Lehrkräfte einen sehr hohen zeitlichen und organisatorischen Aufwand.
- Die verpflichtende Berücksichtigung der KI-Nutzung bei der Leistungsbewertung (vgl. S. 63) stößt nicht nur bei der technischen Ausstattung vieler Schulen, sondern auch bei den Fortbildungsangeboten an ihre Grenzen. Zudem scheint eine adäquate Bewertung der Bedienung von KI sowohl aufgrund fehlender Kriterien als auch aufgrund fehlender rechtlicher Vorgaben äußerst kritisch.
- Eine Ausschärfung des erweiterten Textbegriffs (vgl. S. 63) erscheint mit Blick auf die Klausuren sinnvoll, um die Authentizität der Textgrundlagen zu wahren und ggf. KI generierte Texte auszuschließen.
- Die verpflichtende Überprüfung von Hör- bzw. vor allem von Hörsehverstehen (vgl. S. 65) muss die ungleichen technischen Ausstattungen der Schulen gerade bei letztgenannter Teilkompetenz berücksichtigen.
- Sprechen als Teil einer Klausur (vgl. S. 66) bedeutet für die Lehrkräfte und Schulen einen kaum zu leistenden organisatorischen Mehraufwand. Hier wäre ein Hinweis darauf, ob eine mündliche Kommunikationsprüfung Sprechen als Teilkompetenz einer schriftlichen Klausur zu ersetzen vermag, wünschenswert.
- Auch wenn verpflichtende mündliche Kommunikationsprüfungen allgemein sehr zu begrüßen sind, erscheint eine Ausdehnung der Obligatorik zuvor lediglich der Qualifikationsphase nun auf die Einführungs- und Qualifikationsphase bedenklich, da hieraus für die Schulen ein erheblicher organisatorischer Mehraufwand resultiert.
Kapitel 4 (Abiturprüfung):
- Analog zu den Vorgaben für die Klausuren auch in den Schriftlichen Abiturprüfungen zwei Teilkompetenzbereiche zu überprüfen, ist folgerichtig und sinnvoll; doch müssen bei der Überprüfung des Hörverstehens bzw. vor allem des Hörsehverstehens die ungleichen technischen Ausstattungen der Schulen berücksichtigt und eine Vergleichbarkeit gewährleistet sein.
- Die gestiegene Anzahl prüfungsrelevanter Kompetenzen steht im Widerspruch zu den real verfügbaren Unterrichtsstunden (insbesondere im Grundkurs) und führt seitens der Lehrkräfte zu einem hohen Erwartungsdruck.
- Trotz Betonung der Eigenständigkeit ist nicht klar, wie KI-Nutzung mit Blick auf die Präsentationsprüfungen und auf besondere Lernleistungen valide überprüfbar sein kann und/oder bewertet werden soll; eng verbunden hiermit ist das Fehlen klarer Regelungen zum Umgang mit digitalen Hilfsmitteln allgemein.
- Allgemein wird durch die Präsentationsprüfungen ein deutlicher Fokus auf die Überprüfung vorbereiteter Leistungen gelegt, was auf Kosten des für die Fremdsprache sehr wichtigen Teilkompetenzbereichs „Sprechen: An Gesprächen teilnehmen“ zu gehen scheint und spontane Kommunikation sowie Interaktion in den Hintergrund rücken lässt.
- Gerade mit Blick auf die Präsentationsprüfungen bzw. auf die noch unklaren Anforderungen an die Produkte der Schülerinnen und Schüler (Welche fachlichen Mindeststandards müssen erfüllt sein?) besteht weiterer Klärungsbedarf, um eine weitgehende, landeseinheitliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Düsseldorf, den 28. Januar 2026
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –