Stellungnahme des PhV NRW zum Kernlehrplan Musik | 2026
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)
zum Kernlehrplan Musik
für die gymnasiale Oberstufe an
Gymnasium und Gesamtschule
(Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG)
I. Allgemeine Hinweise zu allen Fächern
Diese allgemeinen Hinweise betreffen alle Fächer bzw. Fächergruppen. Wir stellen sie daher allen Stellungnahmen zu den einzelnen KLP-Entwürfen voran. Im Anschluss folgen unsere detaillierten, fachspezifischen Anmerkungen und Hinweise zu dem jeweiligen Fach. Insgesamt haben wir zu 21 der insgesamt 38 KLP-Entwürfe Stellungnahmen verfasst.
Dem MSB und den einzelnen Lehrplankommissionen sei ausdrücklich für die sehr sorgfältige und umfangreiche Arbeit gedankt!
Folgende wichtige Aspekte möchten wir allgemein anmerken:
- Wir begrüßen, dass alle notwendigen Dokumente (KLP, APO-GOSt, VVs sowie die Unterstützungsmaterialen) zeitgleich zur Verfügung gestellt wurden. So ist es möglich, in der Zusammenschau alle Dokumente auf Kohärenz hin zu prüfen, zumal die jeweiligen Regelungen in den KLP und in der APO-GOSt in Bezug auf die entscheidenden Neuerungen (gleichwertige komplexe Leistungsnachweise, Projektkurse, Präsentationsprüfung/Besondere Lernleistung im 5. Abiturfach) stark miteinander zusammenhängen.
- Wie bereits im Vorfeld angemerkt, wäre allerdings eine sukzessive Einführung der genannten Neuerungen mit einer entsprechenden Evaluation besser gewesen. Nun bleibt das Risiko bestehen, dass die Reform insgesamt das System Schule überfordert. Die vorgesehene umfassende Reform der Oberstufe ist komplex und in weiten Teilen zu kompliziert. Das geht auch aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die wir erhalten haben. Wir plädieren daher für eine Vereinfachung und Reduzierung, wo es möglich ist. Dazu machen wir konkrete Vorschläge.
- Da zu sieben Fächern bereits neue KLP vorlagen (BI, CH, PH von 2022; M, D, E, F von 2023), haben wir unsere Stellungnahme zu diesen Fächern kurzgefasst und verweisen nochmal auf unsere ursprünglichen Stellungnahmen im Rahmen der damaligen Verbändebeteiligung bzw. Kernlehrplanentwicklung (https://phv-nrw.de/aktuelles/stellungnahmen/). Die Änderungen in diesen Fächern beziehen sich nun hauptsächlich auf die Kapitel 3 und 4. Und auch hier sind diese Änderungen weitgehend allgemeine Vorgaben, die sich in allen KLP-Entwürfen wiederfinden.
- Eine Sonderstellung nimmt das Fach Englisch ein, da es dort auch in den Kapiteln 1 und 2 Änderungen gab und es wegweisend für alle Fremdsprachen ist.
- Wir bewerten es als sehr positiv, dass zeitgleich zu den Entwürfen viele Unterstützungsmaterialien bereitgestellt wurden. Es fehlen noch die Beispiele zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen sowie die Vorlagen für die schuleigenen Lehrpläne.
- Problemfeld gleichwertige komplexe Leistungsnachweise: Im Kapitel 3 der KLP-Entwürfe sind die fachspezifischen Angaben sehr unterschiedlich im Hinblick auf Umfang und Konkretisierung. Sie reichen von nur einer vorgegebenen Möglichkeit ohne Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz wie im Fach Mathematik (nur ein mündliches Format) bis hin zu mehreren mündlichen, praktischen und schriftlichen Formaten inkl. Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz in zahlreichen anderen Fächern. Dies ist auch fachspezifisch nicht nachvollziehbar. Für eine genauere Beurteilung wären zudem Beispiele Die vorgegebene Anzahl der GKL (3 in der EF und in der Q1/2 einmal in allen schriftlichen Grundkursen) sollte reduziert werden (1xEF und 3xQ). Es müsste genauer durchdacht werden, welche Auswirkungen die Regelung in der EF im Bereich der Natur- und Gesellschaftswissenschaften hat, wo in der Regel nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird. Dort kann der GKL dann keine Klausur mehr ersetzen, weil mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden muss, und wäre dann zusätzlich. Der Aufwand bleibt insgesamt hoch wegen der gesonderten, teilweise zusätzlich zur Klausur zu findenden Themen und wegen der Organisation. Dort, wo in den KLP eine schriftliche Option (schriftliche Ausarbeitung) genannt wird, stellt sich die Frage, wie diese vor dem Hintergrund von KI zu bewerten ist, wenn keine Präsentation oder ein Fachgespräch folgen. Außerdem stellt sich die Frage, ob mit dem GKL auch die Anforderung CII in der Tabelle mit den obligatorischen Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung abgedeckt ist. Auch die Koordination und Organisation des GKL bleiben an vielen Stellen unklar. Kann er z.B. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden (inkl. Vertiefungsgespräch)? Könnte eine Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen auch als GKL angerechnet werden (das wäre eine große Erleichterung!) oder ist damit womöglich schon automatisch ein GKL erfüllt? Der GKL sollte auch in den Religionslehren in der EF ermöglicht werden, auch wenn sie keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind. Zum Fach Sport gibt es eine Regelung, die in etwa der bisherigen entspricht.
- Das Kapitel 3 zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung stellt inzwischen sehr hohe und komplexe Anforderungen an obligatorisch zu berücksichtigende Aspekte. Zu den bereits schon sehr hohen Ansprüchen an Diagnose, individueller Förderungen und Hinweisen zu Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler kommen nun die differenzierten Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung sowie der Bereich der KI. Das ist insgesamt nicht mehr praxistauglich und praktikabel. Hier sollte mehr Spielraum geschaffen werden durch fakultative Formulierungen anstelle von obligatorischen!
- Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in den KLP (EF verpflichtend) und in der APO-GOSt (EF fakultativ) widersprechen sich. Eine fakultative Regelung würde den Schulen mehr Spielraum ermöglichen. Zumindest müsste man die Verpflichtung für neu einsetzende Kurse in der EF streichen.
- Es wäre hilfreich, wenn der Hinweis in den KLP (Kapitel 4), dass sich die Präsentationsprüfung pro weiteren Prüfling um ca. 20 Minuten verlängert, in die APO-GOSt (§35, Absatz 4) übernommen würde. Dort findet sich lediglich die vage Umschreibung: „Bei Gruppenprüfungen wird die Dauer angemessen erhöht.“ Gruppenprüfungen im Abitur stellen zudem für alle Lehrkräfte ein Novum dar und es wird schwierig sein, die individuellen Prüfungsleistungen bei Gruppenprüfungen rechtssicher einzuschätzen. Dabei hilft das kriterielle Bewertungsraster nur bedingt.
- Die Passepartout-Aufgabe bleibt in ihrer Formulierung und inhaltlichen Ausrichtung unklar. Es stellt sich die Frage, worin genau die zusätzliche Leistung in Bezug auf die bereits erstellten und bewerteten Teilprodukte besteht. Hier gilt es insbesondere das auch im Entwurf der APO-GOSt erwähnte Doppelbewertungsverbot der KMK zu beachten. Eigentlich müsste ein neues Produkt für die Prüfung im 5. Fach auch schon deswegen erstellt werden, um Nachteile für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, die ansonsten von ihren ggf. bereits schlecht bewerteten Teilprodukten ausgehen müssten.
- Bei der Besonderen Lernleistung (BLL) stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Kompetenzen im Vergleich zu den GKL bzw. Präsentationsprüfungen (Projektkurs und 5. Fach) erworben bzw. geprüft werden. Man könnte erwägen, die BLL ggf. ganz zu streichen, um das System insgesamt zu vereinfachen.
- Wir begrüßen die Streichung der Aufzählung der Querschnittsaufgaben mit dem Hinweis auf das Schulgesetz und die Richtlinien (jeweils am Anfang der Kapitel 1).
II. Einleitung und Gesamtbewertung
Der Entwurf des neuen Kernlehrplans Musik für die gymnasiale Oberstufe verfolgt erkennbar das Ziel, den Musikunterricht an veränderte kulturelle, mediale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Der Lehrplan öffnet den Gegenstandsbereich des Faches deutlich und greift mit dem erweiterten Musikbegriff aktuelle fachwissenschaftliche und fachdidaktische Diskurse auf. Diese Weiterentwicklungsabsicht ist grundsätzlich zu begrüßen und kann dazu beitragen, die Anschlussfähigkeit des Faches an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Zugleich zeigt die Analyse, dass die intendierte Öffnung des Lehrplans nicht durchgängig mit einer hinreichenden Präzisierung einhergeht. Insbesondere dort, wo der gymnasiale Anspruch des Faches – Studierfähigkeit, Wissenschaftsorientierung und Abiturrelevanz – abgesichert werden muss, bleibt der Entwurf an zentralen Stellen zu offen. Der Lehrplan steht damit in einem Spannungsfeld zwischen inhaltlicher Vielfalt und fachlicher Steuerungswirkung, das im weiteren Überarbeitungsprozess klarer ausbalanciert werden sollte.
III. Fachliches Profil und Kompetenzstruktur (Kapitel 1 und 2)
1. Bildungsanspruch des Faches Musik
Bereits in Kapitel 1 wird das Fach Musik mehrfach über seine Beiträge zur vertieften Allgemeinbildung, zur Persönlichkeitsentwicklung sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe legitimiert. Diese Argumentationslinie ist für sich genommen nachvollziehbar, erweckt insgesamt jedoch den Eindruck, dass das Fach seine Bedeutung besonders stark begründen muss. Im Vergleich zum bisherigen Kernlehrplan tritt der Selbstverständnischarakter des Faches Musik als elementarer Bestandteil kultureller Bildung in den Hintergrund.
Positiv hervorzuheben ist die deutliche Betonung individueller Förderung in der Einführungs- und Qualifikationsphase. Diese Akzentuierung entspricht aktuellen bildungspolitischen Zielsetzungen und stärkt die Rolle des Musikunterrichts als Entwicklungsraum für unterschiedliche Begabungen. Zugleich sollte klarer herausgestellt werden, dass individuelle Förderung im gymnasialen Kontext stets auf fachlich anspruchsvolle Ziele ausgerichtet bleibt.
2. Kompetenzstruktur und erweiterter Musikbegriff
Die Kompetenzbereiche Rezeption, Produktion und Reflexion werden im Entwurf konsequent integriert gedacht. Die Aufgabe der Reflexion als eigenständiger Kompetenzbereich zugunsten einer wechselseitigen Verschränkung ist fachlich nachvollziehbar. Gleichwohl besteht die Gefahr, dass reflexive Leistungen im Unterricht weniger sichtbar und weniger verbindlich eingefordert werden, da sie nicht mehr explizit ausgewiesen sind. Gerade im gymnasialen Kontext sollte Reflexion als zentrale fachliche Leistung deutlich erkennbar bleiben.
Der erweiterte Musikbegriff eröffnet vielfältige Zugänge zu Musik in unterschiedlichen medialen, kulturellen und sozialen Kontexten. Diese Öffnung stellt eine große Chance des Entwurfs dar, macht jedoch eine klare fachliche Rückbindung erforderlich. Ohne solche Leitplanken besteht das Risiko einer Entgrenzung, bei der musikfachliche Analyse zugunsten allgemeiner kultur- oder medienbezogener Betrachtungen an Gewicht verliert.
IV. Inhaltsfelder im Überblick (Kapitel 2)
1. Positivbeispiel: „Verwendungen von Musik“
Das Inhaltsfeld „Verwendungen von Musik“ ist sowohl im Grund- als auch im Leistungskurs klar umrissen und fachlich überzeugend ausgestaltet. Die Auseinandersetzung mit Wirkungen, Funktionen, Manipulations- und Vermarktungspotenzialen von Musik erfolgt auf einer fundierten analytischen Grundlage. Hier gelingt es exemplarisch, Lebensweltorientierung mit fachlicher Tiefenschärfe zu verbinden. Dieses Inhaltsfeld kann als Referenz für die Weiterentwicklung der übrigen Inhaltsfelder dienen.
2. Kritische Inhaltsfelder: „Bedeutungen von Musik“ und „Entwicklungen von Musik“
Demgegenüber bleiben die Inhaltsfelder „Bedeutungen von Musik“ und „Entwicklungen von Musik“ in ihrer fachlichen Kontur deutlich offener. Zentrale Begriffe wie ästhetische Raumkonzeptionen, Multimodalität, diachrone Perspektiven, intertextuelle Bezüge oder Zusammenhänge zwischen Identität und musikalischer Darstellung werden benannt, jedoch nicht hinreichend fachlich präzisiert.
Insbesondere im Leistungskurs ist diese Offenheit kritisch zu bewerten. Die Differenzierung zwischen Grund- und Leistungskurs erfolgt häufig graduell, nicht qualitativ. Wissenschaftspropädeutische Arbeitsweisen, fachsystematische Analyseverfahren und musiktheoretische Grundkategorien werden nicht explizit als verbindliche Grundlage ausgewiesen. Damit besteht die Gefahr, dass der Leistungskurs in 3zentralen Bereichen hinter seinem gymnasialen Anspruch zurückbleibt. Eine klarere fachliche Konturierung und höhere Verbindlichkeit des Lehrplans erscheint auch in dieser Hinsicht sinnvoll, da das Fach Musik bislang nur selten als Leistungskurs oder schriftliches Abiturfach gewählt wird; größere Transparenz und Planbarkeit könnten hier zur Stärkung des Faches in der gymnasialen Oberstufe beitragen.
V. Leistungsbewertung (Kapitel 3)
Kapitel 3 kommt für die praktische Umsetzung des Lehrplans eine Schlüsselrolle zu. Positiv ist hervorzuheben, dass Leistungsbewertung als integraler Bestandteil des Lernprozesses verstanden wird und unterschiedliche Kompetenzdimensionen grundsätzlich berücksichtigt.
Kritisch zu bewerten ist jedoch die in der Tabelle auf S. 30 formulierte Erwartung, wonach in jedem Schuljahr alle Dimensionen der Leistungserbringung in den benannten Ausprägungen Berücksichtigung finden sollen. Die Tabelle ist als lehrplanübergreifender Orientierungsrahmen grundsätzlich nachvollziehbar. Im Fach Musik führt eine solche jährliche Vollabdeckungsanforderung jedoch zu besonderen Umsetzungsproblemen. Musikunterricht in der gymnasialen Oberstufe ist in hohem Maße prozess-, produkt- und werkzeugorientiert angelegt; nicht alle Dimensionen und Ausprägungen sind daher jährlich in gleicher Weise sinnvoll oder fachlich angemessen realisierbar. Es erscheint erforderlich, die Dimensionen ausdrücklich als Orientierungsrahmen zu kennzeichnen und klarzustellen, dass ihre angemessene Berücksichtigung über den Verlauf eines Kurses bzw. der Qualifikationsphase hinweg erfolgt.
VI. Abiturprüfung (Kapitel 4)
Kapitel 4 stellt einen zentralen Referenzrahmen des Lehrplans dar. Die Abiturprüfung ist klar strukturiert, fachlich anspruchsvoll und transparent beschrieben. Die Anforderungen an Analyse, Reflexion, Urteilsbildung und fachliche Darstellung sind eindeutig ausgewiesen und sichern den gymnasialen Anspruch des Faches Musik im Abitur.
Die übergreifenden Bewertungskriterien der Abiturprüfung sind fachübergreifend einheitlich formuliert und finden sich in gleicher Weise auch in anderen Kernlehrplänen. Sie definieren verbindlich, welche Anforderungen an Komplexität, sachliche Richtigkeit, fachliche Durchdringung, Argumentationsfähigkeit, Selbstständigkeit sowie den sicheren Umgang mit Fachsprache und Methoden im Abitur zu erfüllen sind. Gerade aufgrund dieser normierenden Funktion sollten diese Kriterien konsequent als Referenzrahmen für die Kompetenzbeschreibungen und die Leistungsbewertung in den vorangegangenen Kapiteln wirksam werden, um eine kohärente Verbindung zwischen Unterricht, Leistungsbewertung und Abiturprüfung sicherzustellen.
VII. Gesamtfazit
Aus Sicht des Philologenverbandes NRW zeigt der Entwurf des neuen Kernlehrplans Musik für die gymnasiale Oberstufe insgesamt das Bemühen, den Musikunterricht zeitgemäß weiterzuentwickeln und an veränderte kulturelle, mediale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Der erweiterte Musikbegriff eröffnet vielfältige Zugänge zu musikalischen Phänomenen und ermöglicht eine hohe Lebensweltorientierung, was grundsätzlich zu begrüßen ist.
Gleichzeitig wird deutlich, dass die Offenheit des Entwurfs an zentralen Stellen einer fachlichen Nachschärfung bedarf. Insbesondere in den Inhaltsfeldern „Bedeutungen von Musik“ und „Entwicklungen von Musik“ sind zentrale Begriffe und Analysezugänge nicht hinreichend präzisiert. Dies betrifft den Grundkurs ebenso wie – in verschärfter Form – den Leistungskurs, dessen wissenschaftspropädeutisches Profil klarer konturiert werden sollte.
Auch in der Leistungsbewertung besteht Anpassungsbedarf. Die lehrplanübergreifend angelegten Dimensionen der Leistungserbringung sollten im Fach Musik ausdrücklich als Orientierungsrahmen verstanden und nicht als jährliche Vollständigkeitsanforderung interpretiert werden.
Kapitel 4 zur Abiturprüfung bildet demgegenüber einen klaren normativen Referenzrahmen. Die dort formulierten Anforderungen und Bewertungskriterien machen deutlich, was als qualitativ anspruchsvolle Leistung im Abitur gilt. Der Philologenverband NRW sieht es daher als notwendig an, diese Maßstäbe konsequent auf die Kompetenzbeschreibungen und die Leistungsbewertung in den vorangegangenen Kapiteln rückzubinden.
Ziel sollte es sein, Offenheit und Vielfalt mit verbindlichen fachsystematischen Leitplanken zu verbinden, den Leistungskurs eindeutig als Ort wissenschaftspropädeutischer Vertiefung zu profilieren und eine kohärente Verbindung von Kompetenzentwicklung, Leistungsbewertung und Abiturprüfung sicherzustellen.
Aus Sicht des Philologenverbandes NRW ist dies entscheidend dafür, dass der Musikunterricht in der gymnasialen Oberstufe als wissenschaftsorientiertes Abiturfach profiliert bleibt und Schülerinnen und Schüler systematisch zu analytischer Urteilsfähigkeit und Studierfähigkeit im Umgang mit musikalischen Fragestellungen geführt werden.
Düsseldorf, den 28.01.2026
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –