Stellungnahme des PhV NRW zum Kernlehrplan Philosophie | 2026
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)
zum Kernlehrplan Philosophie
für die gymnasiale Oberstufe an
Gymnasium und Gesamtschule
(Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG)
I. Allgemeine Hinweise zu allen Fächern
Diese allgemeinen Hinweise betreffen alle Fächer bzw. Fächergruppen. Wir stellen sie daher allen Stellungnahmen zu den einzelnen KLP-Entwürfen voran. Im Anschluss folgen unsere detaillierten, fachspezifischen Anmerkungen und Hinweise zu dem jeweiligen Fach. Insgesamt haben wir zu 21 der insgesamt 38 KLP-Entwürfe Stellungnahmen verfasst.
Dem MSB und den einzelnen Lehrplankommissionen sei ausdrücklich für die sehr sorgfältige und umfangreiche Arbeit gedankt!
Folgende wichtige Aspekte möchten wir allgemein anmerken:
- Wir begrüßen, dass alle notwendigen Dokumente (KLP, APO-GOSt, VVs sowie die Unterstützungsmaterialen) zeitgleich zur Verfügung gestellt wurden. So ist es möglich, in der Zusammenschau alle Dokumente auf Kohärenz hin zu prüfen, zumal die jeweiligen Regelungen in den KLP und in der APO-GOSt in Bezug auf die entscheidenden Neuerungen (gleichwertige komplexe Leistungsnachweise, Projektkurse, Präsentationsprüfung/Besondere Lernleistung im 5. Abiturfach) stark miteinander zusammenhängen.
- Wie bereits im Vorfeld angemerkt, wäre allerdings eine sukzessive Einführung der genannten Neuerungen mit einer entsprechenden Evaluation besser gewesen. Nun bleibt das Risiko bestehen, dass die Reform insgesamt das System Schule überfordert. Die vorgesehene umfassende Reform der Oberstufe ist komplex und in weiten Teilen zu kompliziert. Das geht auch aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die wir erhalten haben. Wir plädieren daher für eine Vereinfachung und Reduzierung, wo es möglich ist. Dazu machen wir konkrete Vorschläge.
- Da zu sieben Fächern bereits neue KLP vorlagen (BI, CH, PH von 2022; M, D, E, F von 2023), haben wir unsere Stellungnahme zu diesen Fächern kurzgefasst und verweisen nochmal auf unsere ursprünglichen Stellungnahmen im Rahmen der damaligen Verbändebeteiligung bzw. Kernlehrplanentwicklung (https://phv-nrw.de/aktuelles/stellungnahmen/). Die Änderungen in diesen Fächern beziehen sich nun hauptsächlich auf die Kapitel 3 und 4. Und auch hier sind diese Änderungen weitgehend allgemeine Vorgaben, die sich in allen KLP-Entwürfen wiederfinden.
- Eine Sonderstellung nimmt das Fach Englisch ein, da es dort auch in den Kapiteln 1 und 2 Änderungen gab und es wegweisend für alle Fremdsprachen ist.
- Wir bewerten es als sehr positiv, dass zeitgleich zu den Entwürfen viele Unterstützungsmaterialien bereitgestellt wurden. Es fehlen noch die Beispiele zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen sowie die Vorlagen für die schuleigenen Lehrpläne.
- Problemfeld gleichwertige komplexe Leistungsnachweise: Im Kapitel 3 der KLP-Entwürfe sind die fachspezifischen Angaben sehr unterschiedlich im Hinblick auf Umfang und Konkretisierung. Sie reichen von nur einer vorgegebenen Möglichkeit ohne Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz wie im Fach Mathematik (nur ein mündliches Format) bis hin zu mehreren mündlichen, praktischen und schriftlichen Formaten inkl. Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz in zahlreichen anderen Fächern. Dies ist auch fachspezifisch nicht nachvollziehbar. Für eine genauere Beurteilung wären zudem Beispiele Die vorgegebene Anzahl der GKL (3 in der EF und in der Q1/2 einmal in allen schriftlichen Grundkursen) sollte reduziert werden (1xEF und 3xQ). Es müsste genauer durchdacht werden, welche Auswirkungen die Regelung in der EF im Bereich der Natur- und Gesellschaftswissenschaften hat, wo in der Regel nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird. Dort kann der GKL dann keine Klausur mehr ersetzen, weil mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden muss, und wäre dann zusätzlich. Der Aufwand bleibt insgesamt hoch wegen der gesonderten, teilweise zusätzlich zur Klausur zu findenden Themen und wegen der Organisation. Dort, wo in den KLP eine schriftliche Option (schriftliche Ausarbeitung) genannt wird, stellt sich die Frage, wie diese vor dem Hintergrund von KI zu bewerten ist, wenn keine Präsentation oder ein Fachgespräch folgen. Außerdem stellt sich die Frage, ob mit dem GKL auch die Anforderung CII in der Tabelle mit den obligatorischen Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung abgedeckt ist. Auch die Koordination und Organisation des GKL bleiben an vielen Stellen unklar. Kann er z.B. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden (inkl. Vertiefungsgespräch)? Könnte eine Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen auch als GKL angerechnet werden (das wäre eine große Erleichterung!) oder ist damit womöglich schon automatisch ein GKL erfüllt? Der GKL sollte auch in den Religionslehren in der EF ermöglicht werden, auch wenn sie keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind. Zum Fach Sport gibt es eine Regelung, die in etwa der bisherigen entspricht.
- Das Kapitel 3 zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung stellt inzwischen sehr hohe und komplexe Anforderungen an obligatorisch zu berücksichtigende Aspekte. Zu den bereits schon sehr hohen Ansprüchen an Diagnose, individueller Förderungen und Hinweisen zu Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler kommen nun die differenzierten Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung sowie der Bereich der KI. Das ist insgesamt nicht mehr praxistauglich und praktikabel. Hier sollte mehr Spielraum geschaffen werden durch fakultative Formulierungen anstelle von obligatorischen!
- Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in den KLP (EF verpflichtend) und in der APO-GOSt (EF fakultativ) widersprechen sich. Eine fakultative Regelung würde den Schulen mehr Spielraum ermöglichen. Zumindest müsste man die Verpflichtung für neu einsetzende Kurse in der EF streichen.
- Es wäre hilfreich, wenn der Hinweis in den KLP (Kapitel 4), dass sich die Präsentationsprüfung pro weiteren Prüfling um ca. 20 Minuten verlängert, in die APO-GOSt (§35, Absatz 4) übernommen würde. Dort findet sich lediglich die vage Umschreibung: „Bei Gruppenprüfungen wird die Dauer angemessen erhöht.“ Gruppenprüfungen im Abitur stellen zudem für alle Lehrkräfte ein Novum dar und es wird schwierig sein, die individuellen Prüfungsleistungen bei Gruppenprüfungen rechtssicher einzuschätzen. Dabei hilft das kriterielle Bewertungsraster nur bedingt.
- Die Passepartout-Aufgabe bleibt in ihrer Formulierung und inhaltlichen Ausrichtung unklar. Es stellt sich die Frage, worin genau die zusätzliche Leistung in Bezug auf die bereits erstellten und bewerteten Teilprodukte besteht. Hier gilt es insbesondere das auch im Entwurf der APO-GOSt erwähnte Doppelbewertungsverbot der KMK zu beachten. Eigentlich müsste ein neues Produkt für die Prüfung im 5. Fach auch schon deswegen erstellt werden, um Nachteile für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, die ansonsten von ihren ggf. bereits schlecht bewerteten Teilprodukten ausgehen müssten.
- Bei der Besonderen Lernleistung (BLL) stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Kompetenzen im Vergleich zu den GKL bzw. Präsentationsprüfungen (Projektkurs und 5. Fach) erworben bzw. geprüft werden. Man könnte erwägen, die BLL ggf. ganz zu streichen, um das System insgesamt zu vereinfachen.
- Wir begrüßen die Streichung der Aufzählung der Querschnittsaufgaben mit dem Hinweis auf das Schulgesetz und die Richtlinien (jeweils am Anfang der Kapitel 1).
- Allgemeine Anmerkungen zum Lehrplanentwurf
Der Lehrplan für das Fach Philosophie (Sek II) ist, verglichen mit dem KLP von 2013, im Umfang deutlich reduziert. Eine Reduzierung der Kompetenzen und ein deutlich verringertes Maß an Konkretisierungen führen dazu. In weiten Teilen bleibt der neue KLP sehr wenig konkret, sowohl bezogen auf die zu behandelnden Inhalte wie auch auf die zu erreichenden Kompetenzen.
Wenngleich wir den Gestaltungsspielraum für die Fachkonferenzen begrüßen, kann eine große Unbestimmtheit zu der Gefahr führen, dass Schulbuchverlage durch Konzeptlösungen eine Steuerung des Unterrichts vornehmen. Vor diesem Hintergrund sind weitere Konkretisierungen wünschenswert. Dies gilt auch für größere Verbindlichkeit durch die konkrete Festlegung von Autoren/Positionen in den Abiturvorgaben.
Den Vorrang von Methodik vor Sachgegenstand lehnen wir ab.
Der Manteltext fokussiert im ersten Absatz sehr allgemein die Rolle des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes und macht erst im zweiten Teil Ausführungen zur speziellen Rolles des Faches Philosophie. Hier wäre ein Tausch angemessen, um zunächst die besondere Bedeutung des Faches hervorzuheben und daran anschließend auf Verbindungen zu den Gesellschaftswissenschaften hinzuweisen.
II. Konkrete Hinweise mit Änderungsvorschlägen:
Seite 7, Absatz 5: Im letzten Satz ist von übergreifenden Aufgaben die Rede. Hier ist unklar, was damit gemeint ist. Eine Konkretisierung ist notwendig.
Seite 7, Absatz 4: Der reflektierte Umgang mit KI-Systemen kann in jedem anderen Fach angebahnt werden. Hier ist auszuführen, was der spezifische Beitrag der Philosophie in diesem Kontext sein kann und muss, beispielsweise die Auswirkungen von KI auf das Menschenbild, die Auswirkungen auf die Frage nach der Freiheit des Menschen, auf die Frage nach Verantwortung im Bereich der Erfindung und Anwendung und auf die Frage der Grenzen der menschlichen Erkenntnisfähigkeit.
Seite 8, Absatz 2: Hier heißt es, der Philosophieunterricht trage „zu einem besseren Selbstverständnis als Mensch“ bei. Die Formulierung ist unverständlich und diffus. Geht es darum zu ergründen, was der Mensch ist und wie der Mensch das Menschsein definiert? Eine Reformulierung ist notwendig.
Seite 8, Absatz 3, Zeile 7: Hier wird das Wort „relevant“ gleich doppelt verwendet. Vorschlag: „philosophischen Positionen“ statt „philosophisch relevanten Positionen“.
Seite 9, Absatz 2: Konkretisierung, Ausführungen auf das Fach beziehen, s. o.
Seite 9, Absatz 3: Die Ausführungen zu den einzelnen Phasen der gymnasialen Oberstufe sind sehr knapp und rekurrieren allein auf Kompetenzen. Diese sind aber nie losgelöst von Inhalten zu erwerben. Eine Verbindung mit den Ausführungen zu Inhalten ist sinnvoll.
Seite 14, Inhaltsfeld „Zusammenleben in Staat und Gesellschaft“: Vor jeder Frage nach der Legitimation und der Ausgestaltung staatlicher Ordnung ist die Frage zu stellen, warum es überhaupt zum Zusammenschluss und zur Bildung von Strukturen kommt. Vorschlag: Ergänzung des ersten Satzes „Dieses Inhaltsfeld umfasst Fragen nach dem Warum und der Legitimation und Ausgestaltung …“.
Seite 14, Inhaltsfeld „Zusammenleben in Staat und Gesellschaft“: Im letzten Satz heißt es, dass „auch die Reflexion über demokratiegefährdende Entwicklungen in modernen Staaten“ im Zentrum stehe. Dieser Ausdruck taucht im KLP mehrfach auf, gleichwohl ist er doch allzu alarmistisch für einen KLP, der nicht auf den Schlagzeilen Tageszeitungen gründen sollte. Vorschlag: Im Zentrum stehen philosophische Grundlagen einer gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, die Thematik von Krieg und Frieden in einer globalisierten Welt sowie die Herausforderungen, mit denen demokratische Systeme in der Gegenwart konfrontiert sind.
Seite 15, Methodenkompetenz, erster Nagelpunkt: „beschreiben unvoreingenommen Phänomene…“ ist eine Tautologie. Vorschlag: „beschreiben Phänomene“.
Seite 16, Handlungskompetenz, Nagelpunkte zwei und drei: in beiden Nagelpunkten ist von „philosophisch dimensionierten .“ die Rede. Das Wort „dimensioniert“ kann jeweils gestrichen werden, da es keinen inhaltlichen Mehrwert bietet.
Seite 16, Darlegung des Inhaltsfelds für die Einführungsphase: Hier bleibt unklar, warum alle Themen des Halbjahres zwanghaft unter ein Inhaltsfeld gepresst werden sollen. Sinnvoll ist es hingegen, wie im alten KLP mindestens zwei Inhaltsfelder anzugeben.
Seite 17, Sachkompetenz, dritter Nagelpunkt: Das Wort Identität ist durch Klammern als Plural gesetzt. Eine Person mit mehreren Identitäten weist eine psychische Störung auf, um die es hier nicht gehen kann. Insofern ist eine Änderung unabdingbar. Vorschlag:
- „erläutern Merkmale des Menschen als eines Wesens, das eine sich im Verlauf des Lebens u. U. verändernde Identität ausbildet“
Weiterhin ist der Inhalt der Klammer zu ändern. Das Wort Kultur hat an dieser Stelle eine Berechtigung, ergänzt werden könnte es durch Stichworte wie Ethik, Familie. Zu streichen ist das Wort Geschlecht. Dieses unterliegt nicht der willentlichen Ausbildung des Menschen, sondern ist ein biologisches Merkmal.
Seite 17, Urteilskompetenz, siebter Nagelpunkt: Hier bleibt unklar, was mit „philosophischen Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit“ gemeint sein soll. Eine Klärung durch die Autoren ist notwendig.
Seite 18, Methodenkompetenz, erster Nagelpunkt: „beschreiben unvoreingenommen Phänomene…“ ist eine Tautologie. Vorschlag: „beschreiben Phänomene“.
Seite 18, Methodenkompetenz, zweiter Nagelpunkt: Die Wortwahl suggeriert, dass philosophische Fragen bewusst in der Lebenswelt angelegt seien. Das ist sachlich nicht haltbar. Vorschlag:
- stellen sich in Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien zeigende allgemeine philosophische Fragen dar.
Seite 18, Methodenkompetenz, dritter Nagelpunkt: Hier ist unklar, ob sich der Nagelpunkt drei auf den Nagelpunkt zwei bezieht und Schülerinnen und Schüler folglich eigene Texte verfassen sollen, in denen die zugrunde liegende Problemstellung sowie die zentrale These (in diesem Kontext schwierig!) der zuvor in der Alltagswelt entdeckten philosophischen Fragestellung dargestellt werden sollen (dann müsste der Konnex zum Nagelpunkt zwei deutlicher werden) oder ob es darum geht, die zentrale These und die zugrunde liegende Problemstellung eines Textes zu erarbeiten (Reformulierungsvorschlag für diesen Fall: „stellen die philosophischen Texten jeweils zugrunde liegende Problemstellung und deren zentrale These dar“).
Seite 19, Inhaltsfelder: Während man in der Einführungsphase alle Themen künstlich in das anthropologische Themenfeld gepresst hat, fehlt es nun in der Qualifikationsphase völlig. Dies führt abermals zu sehr eigentümlichen Zuordnungen von inhaltlichen Schwerpunkten. Zudem sind drei Inhaltsfelder für eine vier Halbjahre umfassende Qualifikationsphase rein formal nicht passend. Vorschlag: Wiederaufnahme des anthropologischen Inhaltsfeldes in die Qualifikationsphase. Dies sollte auch vor dem Hintergrund der enormen Alltagsrelevanz des anthropologischen Inhaltsfeld geschehen.
Seite 20, Sachkompetenz, vierter Nagelpunkt: Die Nennung von Gefühlen als moralischem Prinzip ist unangemessen und stellt eine Beleidigung des Menschen als rationalem Wesen dar. Gefühle verhindern Diskurse, entheben mit ihnen begründete Entscheidungen der Kritisierbarkeit und führen dadurch in die Barbarei. Sie können eo ipso nicht Gegenstand philosophischer Überlegungen sein. Vorschlag: emotivistische Konzeptionen werden durch eine tugendethische Konzeption, beispielsweise jene von Philippa Foot, oder eine Gegenüberstellung von liberalem Individualismus und Kommunitarismus ersetzt.
Seite 20, Urteilskompetenz, zweiter Nagelpunkt: Die Bewertung emotivistischer Prinzipien sollte ersetzt werden durch die Bewertung einer tugendethischen Konzeption oder von liberalem Individualismus und Kommunitarismus, Begründung s. o.
Seite 21, Inhaltsfeld: Zusammenleben in Staat und Gesellschaft, Inhaltliche Schwerpunkte, zweiter Spiegelstrich: Bereits oben wurde darauf hingewiesen, dass die Formulierung alarmistisch und allzu zeitbedingt ist. Vorschlag: Demokratie/Demokratische Systeme und ihre Herausforderungen im 21. Jahrhundert.
Seite 21, Sachkompetenz, dritter Nagelpunkt: Kritik s. o., die ausdrückliche Nennung des Antisemitismus entspricht dem 10-Punkte-Plan der Landesregierung und schafft eine Kongruenz zu den KLP kR und eR was vor dem Hintergrund der regelmäßigen Alternativwahl von Pl anstatt einer Religionslehre sachangemessen ist. Vorschlag: „legen den argumentativen Aufbau einer philosophischen Position zur Bestimmung von Demokratie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Herausforderungen an diese dar (u. a. verschiedene Formen von Antisemitismus).
Seite 21, Urteilskompetenz, Nagelpunkt 2: Kritik s. o., die ausdrückliche Nennung des Antisemitismus entspricht dem 10-Punkte-Plan der Landesregierung und schafft eine Kongruenz zu den KLP kR und eR was vor dem Hintergrund der regelmäßigen Alternativwahl von Pl anstatt einer Religionslehre sachangemessen ist. Vorschlag: beurteilen eine philosophische Position zur Bestimmung von Demokratie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Herausforderungen an diese (u. a. verschiedene Formen von Antisemitismus).
Seite 21, Urteilskompetenz: Es sollte eine größere Abwechslung bei den Operatoren erreicht werden. Vorschlag: Nagelpunkt 4: nehmen Stellung zu einer philosophischen Position zur Thematik von Krieg und Frieden.
Seite 23, Methodenkompetenz, zweiter Nagelpunkt: Die Wortwahl suggeriert, dass philosophische Fragen bewusst in der Lebenswelt angelegt seien. Das ist sachlich nicht haltbar. Vorschlag:
- stellen sich in Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien zeigende abstrakte philosophische Fragen dar,
Seite 23, Methodenkompetenz, dritter Nagelpunkt: Hier ist unklar, ob sich der Nagelpunkt drei auf den Nagelpunkt zwei bezieht und Schülerinnen und Schüler folglich eigene Texte verfassen sollen, in denen die zugrunde liegende Problemstellung sowie die zentrale These (in diesem Kontext schwierig!) der zuvor in der Alltagswelt entdeckten philosophischen Fragestellung dargestellt werden sollen (dann müsste der Konnex zum Nagelpunkt zwei deutlicher werden) oder ob es darum geht, die zentrale These und die zugrunde liegende Problemstellung eines Textes zu erarbeiten. (Reformulierungsvorschlag für diesen Fall: „stellen die philosophischen Texten jeweils zugrunde liegende Problemstellung und deren zentrale These dar“.)
Seite 23, Methodenkompetenz, achter Nagelpunkt: Unklar ist, was getan werden soll. Soll ein Urteil über die mit KI erzielten Ergebnisse gefällt werden? Ein Vorschlag für eine Reformulierung kann hier nicht gemacht werden, da die Aussageabsicht des Nagelpunkts nicht zu ermitteln ist.
Seite 24, Methodenkompetenz, Seitenanfang: Nagelpunkt ohne Text
Seite 25, Sachkompetenz, vierter Nagelpunkt: Die Nennung von Gefühlen als moralischem Prinzip ist unangemessen und stellt eine Beleidigung des Menschen als rationalem Wesen dar. Gefühle verhindern Diskurse, entheben mit ihnen begründete Entscheidungen der Kritisierbarkeit und führen dadurch in die Barbarei. Sie können eo ipso nicht Gegenstand philosophischer Überlegungen sein. Vorschlag: emotivistische Konzeptionen werden durch eine tugendethische Konzeption, beispielsweise jene von Philippa Foot, oder eine Gegenüberstellung von liberalem Individualismus und Kommunitarismus ersetzt.
Seite 25, Urteilskompetenz, zweiter Nagelpunkt: Die Bewertung emotivistischer Prinzipien sollte ersetzt werden durch die Bewertung einer tugendethischen Konzeption oder von liberalem Individualismus und Kommunitarismus, Begründung s. o.
Seite 26 Inhaltsfeld: Zusammenleben in Staat und Gesellschaft, Inhaltliche Schwerpunkte, zweiter Spiegelstrich: Bereits oben wurde darauf hingewiesen, dass die Formulierung alarmistisch und allzu zeitbedingt ist. Vorschlag: Demokratie/Demokratische Systeme und ihre Herausforderungen im 21. Jahrhundert.
Seite 26, Sachkompetenz, dritter Nagelpunkt: Kritik s. o., die ausdrückliche Nennung des Antisemitismus entspricht dem 10-Punkte-Plan der Landesregierung und schafft eine Kongruenz zu den KLP kR und eR was vor dem Hintergrund der regelmäßigen Alternativwahl von Pl anstatt einer Religionslehre sachangemessen ist, Vorschlag: „stellen die Rekonstruktion der Argumentationsstruktur unterschiedlicher philosophischer Positionen zur Bestimmung von Demokratie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Herausforderungen an diese dar (u. a. verschiedene Formen von Antisemitismus).
Seite 26, Urteilskompetenz, Nagelpunkt 2: Kritik s. o., die ausdrückliche Nennung des Antisemitismus entspricht dem 10-Punkte-Plan der Landesregierung und schafft eine Kongruenz zu den KLP kR und eR was vor dem Hintergrund der regelmäßigen Alternativwahl von Pl anstatt einer Religionslehre sachangemessen ist, Vorschlag: beurteilen unterschiedliche philosophische Positionen zur Bestimmung von Demokratie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Herausforderungen an diese (u. a. verschiedene Formen von Antisemitismus).
Seite 28, Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung, letzter Absatz: Die Anforderung, alle Dimensionen der Leistungserbringung in den genannten Ausprägungen in jedem Schuljahr zu berücksichtigen, überfordert die Schülerinnen und Schüler. Hier ist die Formulierung deutlich abzuschwächen, da der Unterricht ansonsten nur noch auf Prüfungsformate vorbereitet und sein das dem Philosophieunterricht eigene Gepräge verliert.
Seite 38, Präsentationsprüfung: Die Vorgaben sind deutlich zu allgemein und widersprechen dem Charakter des Abiturs als einer zentralen und über die Einzelschule hinaus vergleichbaren Abschlussprüfung.
Allgemein ist anzumerken, dass aus der Vielzahl der veröffentlichten Operatoren nur ein Bruchteil im KLP zur Anwendung kommt. Im Sinne der Differenzierung und Einübung im Blick auf das Abitur ist eine Verwendung (nahezu) aller Operatoren im KLP angezeigt.
Im Abgleich der Anforderungen von GK und LK fällt auf, dass in quantitativer Hinsicht mehr Fachlichkeit erwartet wird. Dies erscheint angemessen und findet auch in einer höheren Anzahl von Kompetenzformulierungen seinen Ausdruck. Im Blick auf die fachliche Tiefe ist die Beobachtung weit weniger eindeutig.
Düsseldorf, den 28. Januar 2026
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –