Stellungnahme des PhV NRW zum Kernlehrplan Physik | 2026
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)
zum Kernlehrplan Physik
für die gymnasiale Oberstufe an
Gymnasium und Gesamtschule
(Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG)
I. Allgemeine Hinweise zu allen Fächern
Diese allgemeinen Hinweise betreffen alle Fächer bzw. Fächergruppen. Wir stellen sie daher allen Stellungnahmen zu den einzelnen KLP-Entwürfen voran. Im Anschluss folgen unsere detaillierten, fachspezifischen Anmerkungen und Hinweise zu dem jeweiligen Fach. Insgesamt haben wir zu 21 der insgesamt 38 KLP-Entwürfe Stellungnahmen verfasst.
Dem MSB und den einzelnen Lehrplankommissionen sei ausdrücklich für die sehr sorgfältige und umfangreiche Arbeit gedankt!
Folgende wichtige Aspekte möchten wir allgemein anmerken:
- Wir begrüßen, dass alle notwendigen Dokumente (KLP, APO-GOSt, VVs sowie die Unterstützungsmaterialen) zeitgleich zur Verfügung gestellt wurden. So ist es möglich, in der Zusammenschau alle Dokumente auf Kohärenz hin zu prüfen, zumal die jeweiligen Regelungen in den KLP und in der APO-GOSt in Bezug auf die entscheidenden Neuerungen (gleichwertige komplexe Leistungsnachweise, Projektkurse, Präsentationsprüfung/Besondere Lernleistung im 5. Abiturfach) stark miteinander zusammenhängen.
- Wie bereits im Vorfeld angemerkt, wäre allerdings eine sukzessive Einführung der genannten Neuerungen mit einer entsprechenden Evaluation besser gewesen. Nun bleibt das Risiko bestehen, dass die Reform insgesamt das System Schule überfordert. Die vorgesehene umfassende Reform der Oberstufe ist komplex und in weiten Teilen zu kompliziert. Das geht auch aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die wir erhalten haben. Wir plädieren daher für eine Vereinfachung und Reduzierung, wo es möglich ist. Dazu machen wir konkrete Vorschläge.
- Da zu sieben Fächern bereits neue KLP vorlagen (BI, CH, PH von 2022; M, D, E, F von 2023), haben wir unsere Stellungnahme zu diesen Fächern kurzgefasst und verweisen nochmal auf unsere ursprünglichen Stellungnahmen im Rahmen der damaligen Verbändebeteiligung bzw. Kernlehrplanentwicklung (https://phv-nrw.de/aktuelles/stellungnahmen/). Die Änderungen in diesen Fächern beziehen sich nun hauptsächlich auf die Kapitel 3 und 4. Und auch hier sind diese Änderungen weitgehend allgemeine Vorgaben, die sich in allen KLP-Entwürfen wiederfinden.
- Eine Sonderstellung nimmt das Fach Englisch ein, da es dort auch in den Kapiteln 1 und 2 Änderungen gab und es wegweisend für alle Fremdsprachen ist.
- Wir bewerten es als sehr positiv, dass zeitgleich zu den Entwürfen viele Unterstützungsmaterialien bereitgestellt wurden. Es fehlen noch die Beispiele zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen sowie die Vorlagen für die schuleigenen Lehrpläne.
- Problemfeld gleichwertige komplexe Leistungsnachweise: Im Kapitel 3 der KLP-Entwürfe sind die fachspezifischen Angaben sehr unterschiedlich im Hinblick auf Umfang und Konkretisierung. Sie reichen von nur einer vorgegebenen Möglichkeit ohne Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz wie im Fach Mathematik (nur ein mündliches Format) bis hin zu mehreren mündlichen, praktischen und schriftlichen Formaten inkl. Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz in zahlreichen anderen Fächern. Dies ist auch fachspezifisch nicht nachvollziehbar. Für eine genauere Beurteilung wären zudem Beispiele Die vorgegebene Anzahl der GKL (3 in der EF und in der Q1/2 einmal in allen schriftlichen Grundkursen) sollte reduziert werden (1xEF und 3xQ). Es müsste genauer durchdacht werden, welche Auswirkungen die Regelung in der EF im Bereich der Natur- und Gesellschaftswissenschaften hat, wo in der Regel nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird. Dort kann der GKL dann keine Klausur mehr ersetzen, weil mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden muss, und wäre dann zusätzlich. Der Aufwand bleibt insgesamt hoch wegen der gesonderten, teilweise zusätzlich zur Klausur zu findenden Themen und wegen der Organisation. Dort, wo in den KLP eine schriftliche Option (schriftliche Ausarbeitung) genannt wird, stellt sich die Frage, wie diese vor dem Hintergrund von KI zu bewerten ist, wenn keine Präsentation oder ein Fachgespräch folgen. Außerdem stellt sich die Frage, ob mit dem GKL auch die Anforderung CII in der Tabelle mit den obligatorischen Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung abgedeckt ist. Auch die Koordination und Organisation des GKL bleiben an vielen Stellen unklar. Kann er z.B. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden (inkl. Vertiefungsgespräch)? Könnte eine Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen auch als GKL angerechnet werden (das wäre eine große Erleichterung!) oder ist damit womöglich schon automatisch ein GKL erfüllt? Der GKL sollte auch in den Religionslehren in der EF ermöglicht werden, auch wenn sie keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind. Zum Fach Sport gibt es eine Regelung, die in etwa der bisherigen entspricht.
- Das Kapitel 3 zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung stellt inzwischen sehr hohe und komplexe Anforderungen an obligatorisch zu berücksichtigende Aspekte. Zu den bereits schon sehr hohen Ansprüchen an Diagnose, individueller Förderungen und Hinweisen zu Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler kommen nun die differenzierten Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung sowie der Bereich der KI. Das ist insgesamt nicht mehr praxistauglich und praktikabel. Hier sollte mehr Spielraum geschaffen werden durch fakultative Formulierungen anstelle von obligatorischen!
- Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in den KLP (EF verpflichtend) und in der APO-GOSt (EF fakultativ) widersprechen sich. Eine fakultative Regelung würde den Schulen mehr Spielraum ermöglichen. Zumindest müsste man die Verpflichtung für neu einsetzende Kurse in der EF streichen.
- Es wäre hilfreich, wenn der Hinweis in den KLP (Kapitel 4), dass sich die Präsentationsprüfung pro weiteren Prüfling um ca. 20 Minuten verlängert, in die APO-GOSt (§35, Absatz 4) übernommen würde. Dort findet sich lediglich die vage Umschreibung: „Bei Gruppenprüfungen wird die Dauer angemessen erhöht.“ Gruppenprüfungen im Abitur stellen zudem für alle Lehrkräfte ein Novum dar und es wird schwierig sein, die individuellen Prüfungsleistungen bei Gruppenprüfungen rechtssicher einzuschätzen. Dabei hilft das kriterielle Bewertungsraster nur bedingt.
- Die Passepartout-Aufgabe bleibt in ihrer Formulierung und inhaltlichen Ausrichtung unklar. Es stellt sich die Frage, worin genau die zusätzliche Leistung in Bezug auf die bereits erstellten und bewerteten Teilprodukte besteht. Hier gilt es insbesondere das auch im Entwurf der APO-GOSt erwähnte Doppelbewertungsverbot der KMK zu beachten. Eigentlich müsste ein neues Produkt für die Prüfung im 5. Fach auch schon deswegen erstellt werden, um Nachteile für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, die ansonsten von ihren ggf. bereits schlecht bewerteten Teilprodukten ausgehen müssten.
- Bei der Besonderen Lernleistung (BLL) stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Kompetenzen im Vergleich zu den GKL bzw. Präsentationsprüfungen (Projektkurs und 5. Fach) erworben bzw. geprüft werden. Man könnte erwägen, die BLL ggf. ganz zu streichen, um das System insgesamt zu vereinfachen.
- Wir begrüßen die Streichung der Aufzählung der Querschnittsaufgaben mit dem Hinweis auf das Schulgesetz und die Richtlinien (jeweils am Anfang der Kapitel 1).
II. Allgemeine fachspezifische Anmerkungen zum KLP-Entwurf Physik
Insgesamt ist der KLP-Entwurf für das Fach Physik gut gelungen. Anmerkungen des PhW gibt es nur zu den Kapiteln 3 und 4, da nur diese wesentlichen Neuerungen enthalten. Die wichtigsten positiven und negativen Anmerkungen, sowie relevante Vorschläge des PhV NRW werden farblich erkennbar hervorgehoben.
III. Konkrete Hinweise zum KLP-Entwurf Physik
Im Vergleich zum aktuell vorhandenen KLP aus dem Jahr 2022 haben sich die Inhalte in den Kapiteln 1 & 2 nicht geändert. Daher wird im Folgenden nur auf die Kapitel 3 & 4 eingegangen.
1. Kapitel 3 – Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
Im Kapitel Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung wird mit der Einführung der Dimension einer Leistungsbewertung und deren Ausprägung eine neue, durchaus gelungene Darstellungsform gewählt. Zudem sind auch die Ausführungen auf den Seiten 57 – 59 in weiten Teilen sehr konkret, fachlich fundiert und praxisnah formuliert. Der PhV möchte dennoch folgende kurze Anmerkungen anbringen:
- Fachlicher Anspruch (S. 54): „Grundlage jeder Leistungserbringung in sämtlichen Dimensionen und Ausprägungen ist die Fachlichkeit.“
- Gymnasialer Anspruch (S. 55): „Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.“
- Vermittlungsform (Praktisch) (S. 56+57): à Die Ausführung zu der Praktischen Vermittlungsform als „Fachpraktische Arbeit“ ist viel zu oberflächlich. Hier muss eine präzisere Formulierung die Anforderungen zumindest allgemeingültig beschreiben. Bei der Vermittlungsform „mündlich“ ist dies ja gelungen.
- Das ist der Kern eines schülerzentrierten, anspruchsvollen Unterrichts, der auf das Studium vorbereitet (S. 58): „Experimentelles Arbeiten umfasst die qualitative und/oder quantitative Untersuchung von Zusammenhängen, aber auch den Umgang mit umfangreichen Daten aus Messreihen sowie die Arbeit mit bzw. an Modellen.“
2. Kapitel 4 – Abiturprüfung
Das Kapitel zur Abiturprüfung weist die neue Prüfungsform „Präsentationsprüfung“ auf, zu der der PhV folgende Anmerkung machen möchte.
- Erwartungen an eine Präsentationsprüfung (S. 64): „Die Erwartungen an diesen Vortrag sind im zentral vorgegebenen Bewertungsraster festgelegt.“ à Dieses zentrale Bewertungsraster wurde von PhV gesichtet. Der zweite Prüfungsteil (Fachgespräch) ist praxistauglich, für den ersten Prüfungsteil (Präsentation) sind aus unserer Sicht noch mehr bzw. deutlichere Anforderungen bzgl. der Fachlichkeit zu benennen (nur 2f „Fachsprache“ – wird explizit genannt). Vorschlag: Anforderungen wie fachliche Tiefe, fachlich korrekte (mathematische) Darstellung, u.ä. sollte noch in die Tabelle aufgenommen werden. Ggf. sollte solch ein Bewertungsraster auch explizit für das Fach Physik ausgearbeitet werden.
3. Hinweise zur zeitlichen Umsetzbarkeit
Abschließend möchte der PhV NW noch einmal aus der Unterrichtspraxis den Hinweis weitergeben, dass der KLP-Entwurf Physik insgesamt einen anspruchsvollen, am Experiment orientierten und auf das Studium vorbereitenden Unterricht ermöglicht. Dennoch ist eine vollständige und fachlich hinreichend tiefe Behandlung der im KLP genannten Inhaltsfelder und Kompetenzen zeitlich nicht mehr möglich. Selbst Fachkolleginnen und Fachkollegen ohne Krankheitsausfall und sonstigen Fehltagen gelingt es nicht, die geforderten Inhalte im vorgegebenen Zeitrahmen vollständig, angemessen zu behandeln.
Gründe hierfür sind insb.:
- Die zunehmenden Fehltage von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Berufsorientierung. Für die Q1 sind nun noch verpflichtende Praxistage zur Studien- und Berufsorientierung hinzugekommen.
- Zudem werden in vielen Fächern Exkursionen und Ausflüge gefordert, an denen die Schülerinnen und Schüler in großer Zahl in den anderen Fächern nicht anwesend sind. Dazu kommen Sportfeste, Schulfeste, Kursfahrten, Berufsmessen, Pädagogische Tage, usw.
- Durch die langen Klausurzeiten wird wochenlang der Unterricht in den nachfolgenden Fächern beeinflusst. Zum Teil sind die Kurse in den Klausurwochen regelmäßig nur mit ca. 50% der Schülerinnen und Schüler besetzt. Insofern ist die Verkürzung der Klausurzeiten auf 90 Minuten ein ganz wichtiger und richtiger Schritt.
- Die auf Seite 54 aufgeführten Leistungserbringungen (zzgl. dem Umgang mit KI) sollen durch die Lehrkräfte in allen Dimensionen und den genannten Ausprägungen in jedem Schuljahr berücksichtigt werden (vgl. S.55). Dies ist zwar nachvollziehbar, erfordert aber auch wieder zusätzliche Zeit, die nicht ausreichend verfügbar ist.Beispiel:Um die Leistungserbringung E-II allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, müssen bei einem Grundkurs Physik (oft ca. 22- 26 SuS) ca. 10 – 15 Präsentationen/Vorträge gezeigt werden – und das in jedem Schuljahr. In einer 45 Min. Stunde sind mehr als 2 Präsentationen/Vorträge, inkl. einer kurzen Diskussion und Reflexion nicht möglich. Somit werden mind. 2 Wochen Unterricht dafür benötigt, und zwar in der Q1 und der Q2. Das ist zeitlich nicht umsetzbar.
Düsseldorf, den 28. Januar 2026
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –