Stellungnahme des PhV NRW zum Kernlehrplan Sport | 2026
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(PhV NRW)
zum Kernlehrplan Sport
für die gymnasiale Oberstufe an
Gymnasium und Gesamtschule
(Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG)
I. Allgemeine Hinweise zu allen Fächern
Diese allgemeinen Hinweise betreffen alle Fächer bzw. Fächergruppen. Wir stellen sie daher allen Stellungnahmen zu den einzelnen KLP-Entwürfen voran. Im Anschluss folgen unsere detaillierten, fachspezifischen Anmerkungen und Hinweise zu dem jeweiligen Fach. Insgesamt haben wir zu 21 der insgesamt 38 KLP-Entwürfe Stellungnahmen verfasst.
Dem MSB und den einzelnen Lehrplankommissionen sei ausdrücklich für die sehr sorgfältige und umfangreiche Arbeit gedankt!
Folgende wichtige Aspekte möchten wir allgemein anmerken:
- Wir begrüßen, dass alle notwendigen Dokumente (KLP, APO-GOSt, VVs sowie die Unterstützungsmaterialen) zeitgleich zur Verfügung gestellt wurden. So ist es möglich, in der Zusammenschau alle Dokumente auf Kohärenz hin zu prüfen, zumal die jeweiligen Regelungen in den KLP und in der APO-GOSt in Bezug auf die entscheidenden Neuerungen (gleichwertige komplexe Leistungsnachweise, Projektkurse, Präsentationsprüfung/Besondere Lernleistung im 5. Abiturfach) stark miteinander zusammenhängen.
- Wie bereits im Vorfeld angemerkt, wäre allerdings eine sukzessive Einführung der genannten Neuerungen mit einer entsprechenden Evaluation besser gewesen. Nun bleibt das Risiko bestehen, dass die Reform insgesamt das System Schule überfordert. Die vorgesehene umfassende Reform der Oberstufe ist komplex und in weiten Teilen zu kompliziert. Das geht auch aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die wir erhalten haben. Wir plädieren daher für eine Vereinfachung und Reduzierung, wo es möglich ist. Dazu machen wir konkrete Vorschläge.
- Da zu sieben Fächern bereits neue KLP vorlagen (BI, CH, PH von 2022; M, D, E, F von 2023), haben wir unsere Stellungnahme zu diesen Fächern kurzgefasst und verweisen nochmal auf unsere ursprünglichen Stellungnahmen im Rahmen der damaligen Verbändebeteiligung bzw. Kernlehrplanentwicklung (https://phv-nrw.de/aktuelles/stellungnahmen/). Die Änderungen in diesen Fächern beziehen sich nun hauptsächlich auf die Kapitel 3 und 4. Und auch hier sind diese Änderungen weitgehend allgemeine Vorgaben, die sich in allen KLP-Entwürfen wiederfinden.
- Eine Sonderstellung nimmt das Fach Englisch ein, da es dort auch in den Kapiteln 1 und 2 Änderungen gab und es wegweisend für alle Fremdsprachen ist.
- Wir bewerten es als sehr positiv, dass zeitgleich zu den Entwürfen viele Unterstützungsmaterialien bereitgestellt wurden. Es fehlen noch die Beispiele zu den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen sowie die Vorlagen für die schuleigenen Lehrpläne.
- Problemfeld gleichwertige komplexe Leistungsnachweise: Im Kapitel 3 der KLP-Entwürfe sind die fachspezifischen Angaben sehr unterschiedlich im Hinblick auf Umfang und Konkretisierung. Sie reichen von nur einer vorgegebenen Möglichkeit ohne Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz wie im Fach Mathematik (nur ein mündliches Format) bis hin zu mehreren mündlichen, praktischen und schriftlichen Formaten inkl. Gestaltungsspielraum für weitere Formate für die Fachkonferenz in zahlreichen anderen Fächern. Dies ist auch fachspezifisch nicht nachvollziehbar. Für eine genauere Beurteilung wären zudem Beispiele Die vorgegebene Anzahl der GKL (3 in der EF und in der Q1/2 einmal in allen schriftlichen Grundkursen) sollte reduziert werden (1xEF und 3xQ). Es müsste genauer durchdacht werden, welche Auswirkungen die Regelung in der EF im Bereich der Natur- und Gesellschaftswissenschaften hat, wo in der Regel nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird. Dort kann der GKL dann keine Klausur mehr ersetzen, weil mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden muss, und wäre dann zusätzlich. Der Aufwand bleibt insgesamt hoch wegen der gesonderten, teilweise zusätzlich zur Klausur zu findenden Themen und wegen der Organisation. Dort, wo in den KLP eine schriftliche Option (schriftliche Ausarbeitung) genannt wird, stellt sich die Frage, wie diese vor dem Hintergrund von KI zu bewerten ist, wenn keine Präsentation oder ein Fachgespräch folgen. Außerdem stellt sich die Frage, ob mit dem GKL auch die Anforderung CII in der Tabelle mit den obligatorischen Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung abgedeckt ist. Auch die Koordination und Organisation des GKL bleiben an vielen Stellen unklar. Kann er z.B. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden (inkl. Vertiefungsgespräch)? Könnte eine Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen auch als GKL angerechnet werden (das wäre eine große Erleichterung!) oder ist damit womöglich schon automatisch ein GKL erfüllt? Der GKL sollte auch in den Religionslehren in der EF ermöglicht werden, auch wenn sie keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind. Zum Fach Sport gibt es eine Regelung, die in etwa der bisherigen entspricht.
- Das Kapitel 3 zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung stellt inzwischen sehr hohe und komplexe Anforderungen an obligatorisch zu berücksichtigende Aspekte. Zu den bereits schon sehr hohen Ansprüchen an Diagnose, individueller Förderungen und Hinweisen zu Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler kommen nun die differenzierten Dimensionen und Ausprägungen der Leistungserbringung sowie der Bereich der KI. Das ist insgesamt nicht mehr praxistauglich und praktikabel. Hier sollte mehr Spielraum geschaffen werden durch fakultative Formulierungen anstelle von obligatorischen!
- Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in den KLP (EF verpflichtend) und in der APO-GOSt (EF fakultativ) widersprechen sich. Eine fakultative Regelung würde den Schulen mehr Spielraum ermöglichen. Zumindest müsste man die Verpflichtung für neu einsetzende Kurse in der EF streichen.
- Es wäre hilfreich, wenn der Hinweis in den KLP (Kapitel 4), dass sich die Präsentationsprüfung pro weiteren Prüfling um ca. 20 Minuten verlängert, in die APO-GOSt (§35, Absatz 4) übernommen würde. Dort findet sich lediglich die vage Umschreibung: „Bei Gruppenprüfungen wird die Dauer angemessen erhöht.“ Gruppenprüfungen im Abitur stellen zudem für alle Lehrkräfte ein Novum dar und es wird schwierig sein, die individuellen Prüfungsleistungen bei Gruppenprüfungen rechtssicher einzuschätzen. Dabei hilft das kriterielle Bewertungsraster nur bedingt.
- Die Passepartout-Aufgabe bleibt in ihrer Formulierung und inhaltlichen Ausrichtung unklar. Es stellt sich die Frage, worin genau die zusätzliche Leistung in Bezug auf die bereits erstellten und bewerteten Teilprodukte besteht. Hier gilt es insbesondere das auch im Entwurf der APO-GOSt erwähnte Doppelbewertungsverbot der KMK zu beachten. Eigentlich müsste ein neues Produkt für die Prüfung im 5. Fach auch schon deswegen erstellt werden, um Nachteile für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, die ansonsten von ihren ggf. bereits schlecht bewerteten Teilprodukten ausgehen müssten.
- Bei der Besonderen Lernleistung (BLL) stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Kompetenzen im Vergleich zu den GKL bzw. Präsentationsprüfungen (Projektkurs und 5. Fach) erworben bzw. geprüft werden. Man könnte erwägen, die BLL ggf. ganz zu streichen, um das System insgesamt zu vereinfachen.
- Wir begrüßen die Streichung der Aufzählung der Querschnittsaufgaben mit dem Hinweis auf das Schulgesetz und die Richtlinien (jeweils am Anfang der Kapitel 1).
II. Einleitung und Gesamtbewertung
Der Entwurf des neuen Kernlehrplans Sport für die gymnasiale Oberstufe verfolgt erkennbar das Ziel, den Sportunterricht weiterzuentwickeln und stärker an aktuelle gesellschaftliche, gesundheitliche und bewegungskulturelle Anforderungen anzubinden. Die stärkere Differenzierung von Bewegungsfeldern, die Öffnung für lebensweltlich relevante Inhalte sowie die präzisere Beschreibung leistungsbezogener Anforderungen sind grundsätzlich zu begrüßen und tragen zur Profilierung des Faches in der gymnasialen Oberstufe bei.
Zugleich zeigt die Analyse, dass die intendierte Weiterentwicklung an mehreren Stellen einer fachlichen Nachschärfung bedarf. Insbesondere dort, wo es um die Sicherung wissenschaftsorientierter Anforderungen, um Vergleichbarkeit sowie um die Kohärenz zwischen Unterricht, Leistungsbewertung und Abiturprüfung geht, bleibt der Entwurf teilweise zu offen. Der Lehrplan bewegt sich damit in einem Spannungsfeld zwischen inhaltlicher Öffnung und notwendiger fachlicher Steuerung.
III. Fachliches Profil und Kompetenzstruktur (Kapitel 1 und 2)
Der Entwurf betont den Beitrag des Faches Sport zur Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheitsbildung und gesellschaftlichen Teilhabe. Diese Zielsetzungen sind fachlich legitim und entsprechen der etablierten bildungspolitischen Rahmung des Sportunterrichts. Zugleich sollte jedoch klarer herausgestellt werden, dass der Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe nicht primär funktional, sondern fachlich-wissenschaftsorientiert begründet ist.
Die Kompetenzstruktur ist insgesamt nachvollziehbar angelegt. Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf die Anforderungen in der Qualifikationsphase differenzierter ausweist als bisher und den Leistungskurs deutlicher als Ort erhöhter Anforderungen positioniert. Damit wird grundsätzlich die besondere Funktion des Leistungskurses als Vorbereitung auf ein wissenschaftsorientiertes Studium gestärkt.
IV. Qualifikationsphase: Grundkurs und Leistungskurs
- Grundkurs
Im Grundkurs wird eine breite bewegungsfeldbezogene Ausbildung angestrebt, die sowohl leistungsbezogene als auch gesundheits- und bewegungskulturelle Aspekte berücksichtigt. Die Offenheit des Entwurfs ermöglicht vielfältige unterrichtliche Zugänge und trägt zur Anschlussfähigkeit an unterschiedliche schulische Voraussetzungen bei.
Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die fachliche Steuerungswirkung im Grundkurs zu stark von der konkreten Umsetzung vor Ort abhängt. Um Vergleichbarkeit zu sichern, wäre eine klarere fachliche Rahmung der erwarteten Leistungsniveaus wünschenswert. - Leistungskurs
Der Leistungskurs ist im Entwurf grundsätzlich als Ort vertiefter fachlicher Auseinandersetzung angelegt. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die Präzisierungen in den Kapiteln 2.6.1 und 2.6.2, die Anforderungen expliziter machen und damit Transparenz sowie Rechtssicherheit erhöhen. Die Erweiterung profilbildender Bewegungsfelder – etwa im Bereich Fitness und Gesundheit – stellt eine qualitative Weiterentwicklung dar, die zu begrüßen ist.Gleichwohl bleibt auch im Leistungskurs an einigen Stellen unklar, wie sich die erhöhte fachliche Anforderung systematisch vom Grundkurs abgrenzt. Eine stärkere Rückbindung an wissenschaftspropädeutische Arbeitsweisen und begriffliche Präzision würde das Profil des Leistungskurses weiter schärfen.
V. Leistungsbewertung (Kapitel 3)
Kapitel 3 kommt für die praktische Umsetzung des Lehrplans eine zentrale Bedeutung zu. Positiv ist festzuhalten, dass Leistungsbewertung als integraler Bestandteil des Lernprozesses verstanden wird und unterschiedliche Dimensionen sportlicher Leistung berücksichtigt.
Kritisch zu bewerten ist jedoch die Formulierung, wonach in jedem Schuljahr alle Dimensionen der Leistungserbringung in den benannten Ausprägungen Berücksichtigung finden sollen. Diese fächerübergreifend angelegte Tabelle ist als Orientierungsrahmen grundsätzlich nachvollziehbar. Im Fach Sport führt eine jährliche Vollabdeckungsanforderung jedoch zu einer Übersteuerung der Leistungsbewertung. Sportlicher Unterricht ist stark prozess- und praxisorientiert angelegt; nicht alle Dimensionen und Ausprägungen sind in jedem Schuljahr gleichermaßen sinnvoll oder fachlich angemessen realisierbar. Es erscheint daher erforderlich, die Dimensionen ausdrücklich als Orientierungsrahmen zu kennzeichnen und ihre angemessene Berücksichtigung über den Verlauf eines Kurses bzw. der Qualifikationsphase hinweg zu ermöglichen.
VI. Abiturprüfung (Kapitel 4)
Kapitel 4 bildet einen zentralen normativen Referenzrahmen des Lehrplans. Die Struktur der Abiturprüfung sowie die Anforderungen an Analyse, Bewertung und Darstellung sind klar ausgewiesen und sichern den gymnasialen Anspruch des Faches Sport.
Die übergreifenden Bewertungskriterien der Abiturprüfung sind – wie in allen Fächern – fachübergreifend einheitlich formuliert. Sie definieren verbindlich, was als qualitativ anspruchsvolle Leistung gilt, insbesondere im Hinblick auf Komplexität, sachliche Richtigkeit, Begründungsfähigkeit und fachsprachliche Präzision. Gerade aufgrund dieser normierenden Funktion ist es erforderlich, diese Kriterien konsequent als Referenzrahmen für die Kompetenzbeschreibungen und die Leistungsbewertung in den vorangegangenen Kapiteln wirksam werden zu lassen.
VII. Gesamtfazit
Aus Sicht des Philologenverbandes NRW besitzt der Entwurf des neuen Kernlehrplans Sport für die gymnasiale Oberstufe eine tragfähige Grundlage und enthält zahlreiche sinnvolle Weiterentwicklungen, insbesondere im Bereich der Profilbildung des Leistungskurses und der Präzisierung abiturrelevanter Anforderungen.
Gleichzeitig zeigt sich, dass der Entwurf an zentralen Stellen einer fachlichen Nachschärfung bedarf. Dies betrifft insbesondere die klare Profilierung des Leistungskurses, eine realistische und rechtssichere Ausgestaltung der Leistungsbewertung sowie die konsequente Rückbindung von Kompetenzbeschreibungen und Leistungsbewertung an die normativen Maßstäbe der Abiturprüfung.
Ziel sollte es sein, Offenheit und Vielfalt mit verbindlichen fachlichen Leitplanken zu verbinden und die Kohärenz zwischen Unterricht, Leistungsbewertung und Abiturprüfung zu stärken. Der PhV sieht hierin eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe seine wissenschaftsorientierte Ausrichtung wahrt und zugleich transparente, vergleichbare und abiturrelevante Leistungsanforderungen für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet
Düsseldorf, den 28. Januar 2026
gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende –