Tarifabschluss TV-L 2026: Minimalziel erreicht – Grundsatzprobleme bleiben
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Nacht zum 14. Februar 2026 ist es in der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam nach zähen und langwierigen Verhandlungen zum Abschluss eines Tarifvertrages zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften (dbb und verdi) gekommen. Die Entgelte erhöhen sich wie folgt:
- ab dem 1. April 2026 um 2,8%, mindestens jedoch 100 Euro
- ab dem 1. März 2027 um weitere 2%
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1%
Damit wurde ein ähnlicher Abschluss wie beim TVöD für die Beschäftigten von Bund und Kommunen im Jahr 2025 erreicht, der mit insgesamt 5,8% über eine vergleichbare Laufzeit abgeschlossen worden war. Der Rückstand des TV-L zum TVöD wurde in dieser Tarifrunde somit nicht größer – ein Ergebnis, das angesichts der Ausgangslage als Minimalziel einzuordnen ist.
Die ursprünglichen Forderungen von dbb und verdi – ein Einkommenszuwachs von 7%, mindestens jedoch 300 € bei einer Laufzeit von lediglich 12 Monaten – waren nicht durchsetzbar. Gleichwohl ist das Erreichen eines Gesamtvolumens, das dem TVöD-Abschluss 2025 entspricht, als Erfolg der Verhandlungen anzuerkennen, da die Arbeitgeberseite – die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) – zunächst ein Ergebnis sehr deutlich unterhalb dieses Niveaus angestrebt hatte.
Die aus Sicht der Lehrerverbände wichtigen Themenkomplexe stufengleiche Höhergruppierung, Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte und Einführung der Paralleltabelle konnten in den Verhandlungen nicht weiter verfolgt werden, da die Arbeitgeberseite nicht bereit war, vorbehaltlos über diese Punkte zu diskutieren. Vielmehr verlangte sie, diese Themen mit dem sog. Arbeitsvorgang zu verknüpfen, was aber für viele Beschäftigte die Möglichkeit zur Herabgruppierung eröffnet hätte. Daher war diese Forderung für uns nicht akzeptabel.
Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger
Im nächsten Schritt muss nun in Verhandlungen vor Ort in den einzelnen Bundesländern die Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger erreicht werden. Dies ist kein Automatismus, sondern setzt gesetzgeberisches Handeln im Landtag voraus. Der dbb fordert eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung. Eine verzögerte Übertragung, wie sie bereits in Bayern vom dortigen Ministerpräsidenten Markus Söder angekündigt wurde, ist nicht akzeptabel, da dadurch die ohnehin bestehenden Probleme der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten amtsangemessenen Alimentation weiter verschärft würden.
Matthias Overbeck
Tarifreferent PhV NRW und Mitglied der dbb-Verhandlungskommission
Vorläufige Entgelttabellen:
- gesamtes Entgelt-Plus in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder 2025 bis 2028
- vorläufige Entgelttabelle TV-L | Anlage B: Allgemeiner Teil bis März 2026
- vorläufige Entgelttabelle TV-L | Anlage B: Allgemeiner Teil April 2026 bis Februar 2027
- vorläufige Entgelttabelle TV-L | Anlage B: Allgemeiner Teil März 2027 bis Dezember 2027