PhV-NRW – Bildungsperspektive

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 25.03.2026

Unsere Analyse Mit dem im Juli 2025 vom MSB NRW vorgestellten Schulkompass NRW 2030 wurde die schrittweise Einführung der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung bekannt gegeben. Diese hat das Erreichen der vier im Schulkompass genannten bildungspolitischen Schwerpunkte zum Ziel: Weniger Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards verfehlen; mehr Schülerinnen und Schüler, die die Optimalstandards erreichen; Stärkung der sozial emotionalen Entwicklung; mehr Schülerinnen und Schüler mit einem Abschluss. Diese bildungspolitischen Schwerpunkte unterstützen wir. Die erweiterte Fassung des Schulkompasses vom September 2025 enthält nun unter anderem einen Fahrplan bis 2030 für die einzelnen Maßnahmen (Vergleichsarbeiten bzw. Lernstandserhebungen, zentrales Schülerfeedback, Datenblatt/Datenportal und Zielvereinbarungen), die aus unserer Sicht so nicht zielführend sind.

Das MSB startet mit dem Schulkompass in Reaktion auf die anhaltend schlechten Ergebnisse bei den Schulleistungsstudien PISA und IQB-Bildungstrend eines der größten Reformprojekte im Bereich Schulentwicklung der letzten Jahrzehnte, das auch eine Reform der Lehrkräftefortbildung sowie eine neue Rolle der Schulleitungen beinhaltet. Diese Reform wird zusätzlich zu der gleichzeitig stattfindenden Reform der Oberstufe die Schulen erheblich belasten. Selbst wenn es gelingen würde, die Lernstandserhebungen weitgehend digital durchzuführen und zusammen mit weiteren Daten auf einem Datenblatt (später in einem digitalen Datenportal) zur Verfügung zu stellen, bliebe trotzdem ein nicht absehbarer Aufwand bei der Durchführung der Erhebungen, bei der Auswertung der Ergebnisse und schulischen Interpretation der Daten verbunden mit zusätzlichen Fördermaßnahmen.

Der PhV NRW wirft mit dieser „Bildungsperspektive“ einen erweiterten Blick auf die im „Schulkompass NRW 2030“ beschriebenen Herausforderungen im Schulsystem Nordrhein-Westfalens, der eine gesamtgesellschaftliche und multiperspektivische Vorgehensweise beinhaltet.

Die Voraussetzung für erfolgreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist eine multiperspektivische Ursachenforschung für den Negativtrend der letzten Jahre. Der „Schulkompass NRW 2030“ konzentriert sich lediglich auf zwei Aspekte, die durchaus wichtig sind, aber allein zu kurz greifen: In den Fokus genommen werden die Qualität des Unterrichts der jeweiligen Lehrkraft (bezogen sowohl auf die fachlichen sowie auf die sozial-emotionalen Kompetenzen der Lernenden) und die Zufriedenheit mit dem Unterricht bzw. das Wohlbefinden der Lernenden.

Grundlage dafür sollen einerseits die Ausweitung der Lernstandserhebungen (zusätzlich zu VERA 3 und 8 Lernstandserhebungen in der 2., 5. und 7. Klasse) und andererseits die Einführung eines systematischen Schülerfeedbacks sein. Zielvereinbarungen zwischen Schulaufsicht und Schulleitungen verpflichten dann die Lehrkräfte nochmal das zu tun, wozu sie ohnehin ihren Beruf ausüben und per Schulgesetz schon gehalten sind, nämlich die Schülerinnen und Schüler bestmöglich individuell zu fördern, wozu ihnen allerdings die Ressourcen fehlen.

Dieses Konzept lässt derzeit noch viele Fragen offen. Und es wurde bereits von vielen Seiten darauf hingewiesen, dass allein die Diagnose von Minderleistungen nicht ausreicht, sondern entsprechende Fördermaßnahmen folgen müssen. Diese sind nicht kostenneutral möglich, sondern erfordern zusätzliche Ressourcen.

Wichtig ist zudem der Blick auf die veränderte Schülerschaft: Wir haben einen stark angestiegenen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte (d.h. sie sind nicht in Deutschland geboren oder eines der Elternteile nicht oder in der Familie ist Deutsch nicht Verkehrssprache), die teilweise einen völlig anderen Bildungshintergrund und unterschiedliche kulturelle Prägungen aus dem Elternhaus mitbringen. Nicht nur bei diesen Schülerinnen und Schülern sind außerdem große Defizite bei den Deutschkenntnisse feststellbar. Das kulturelle Kapital nimmt auch bei Schülerinnen und Schülern ohne Zuwanderungshintergrund weiter ab. Es bestehen somit weiterhin gravierende zuwanderungsbezogene und soziale Disparitäten. Allerdings ist der deutliche Kompetenzrückgang im jüngsten IQB-Bildungstrend in Mathematik und den Naturwissenschaften unter allen Schülerinnen und Schülern zu verzeichnen.

Hinzu kommt als weiterer bedeutender Faktor der Umgang der Kinder und Jugendlichen mit digitalen Medien. Die insbesondere von Eltern, aber auch von Lehrkräften, Wissenschaftlern und Politikern angeregte Diskussion über die Smartphone-Nutzung zeigt, dass sich mittlerweile ein größeres Bewusstsein für die Problematik entwickelt, dass Kinder und Jugendliche zu früh mit Social-Media in Kontakt kommen, ungeschützt auf jugendgefährdende Inhalte im Netz stoßen und viel Zeit mit Computerspielen vergeuden. Medienkompetenz stößt an Grenzen, wo eine Selbstregulation der Minderjährigen noch nicht vorausgesetzt werden kann. Demokratiebildung stößt an Grenzen, wo Desinformation und Verschwörungserzählungen massiv auf die Jugendlichen einprasseln. Es leiden die direkte Kommunikation der Schülerinnen und Schüler untereinander, die Beziehungsfähigkeit, die psychische Gesundheit sowie Konzentrationsfähigkeit, Lernmotivation und Leistungsbereitschaft in der Schule.

Genau hier muss eine neue Bildungs- und Erziehungspartnerschaft aller an Schule Beteiligten, insbesondere zwischen Schule und Eltern, ansetzen. Wir brauchen nicht nur klare Regeln z.B. für die Nutzung digitaler Medien im Privaten und in der Schule, sondern auch einen gesellschaftlichen Konsens über die gemeinsame Verantwortung für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler.

Unser Fokus

Bildung und Erziehung

  • Ein Bildungsbegriff, der nicht verengt wird auf die Leistungsmessung von Kompetenzen in wenigen Kernfächern, sondern ganzheitlich am Menschen orientiert ist: Der einer datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung zugrunde liegende Bildungsbegriff führt weg von einem humanistischen Bildungsverständnis. Bildung ist mehr als ein mathematisch messbarer Prozess.
  • Erziehung und Werteorientierung als gemeinsame Aufgabe von Gesellschaft, Elternhaus und Schule

Schülerinnen und Schüler

  • Aus den bereits geplanten Sprachsceenings sollte bei festgestellten Defiziten ein verpflichtendes Vorschuljahr mit einer entsprechenden Sprachförderung folgen. ABC-Klassen können ein erster Schritt in diese Richtung sein. Ob der vorgesehene Umfang ausreichend zur Beseitigung der Sprachdefizite ist, muss evaluiert werden.
  • Verbindlichere Grundschulempfehlungen können helfen, die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreiche Schullaufbahn an der weiterführenden Schule festzustellen. Das neue Konzept zum Aufnahmeverfahren in Baden-Württemberg könnte hierzu Impulse geben (NAVi 4 BW).
  • Verbesserung der Förderstrukturen, Ausweitung von Fördermaßnahmen und Bereitstellung von Förderkonzepten sowie digitalen Fördertools (adaptive Lernsysteme, KI-Chatbots) für leistungsschwache sowie leistungsstarke Schülerinnen und Schüler
  • Evaluation des Konzeptes der „internationalen Klassen“ (DAZ-Gruppen) und ggf. eine Korrektur auch im Hinblick auf eine vorgeschaltete Zuordnung des Bildungsganges
  • Unterstützung durch multiprofessionelle Teams, Schulpsychologie und Schulsozialarbeit
  • Frühzeitige Beratung der Eltern vor dem Wechsel zur weiterführenden Schule über die Fortsetzung der Schullaufbahn, auch unter Berücksichtigung besonderer Förderbedarfe

Lehrkräfte

  • Unterstützung der Lehrkräfte bei der individuellen Förderung durch zusätzliche Ressourcen und kleinere Lerngruppen
  • Stärkung der Eigenverantwortung der Lehrkräfte (statt mehr Kontrolle), des Gesundheitsschutzes im Sinne der Verhältnisprävention sowie der beruflichen Zufriedenheit der Lehrkräfte
  • Eine am individuellen Bedarf ausgerichtete und qualitativ hochwertige, auch fachspezifische Lehrkräftefortbildung
  • Stärkere Orientierung der zweiphasigen Lehrkräfteausbildung an fachwissenschaftlichen Standards sowie an gymnasialen Standards im didaktisch-methodischen Bereich

Unterricht

  • Eine zeitgemäße Lern- und Prüfungskultur, welche bewährte, insbesondere schriftliche Formate erhält und bei der Pilotierung, Einführung und Evaluation neuer Formate (z.B. selbstreguliertes Lernen und Präsentationsprüfungen) auf die besonderen Bedarfe von leistungsschwachen Lernenden und von Schülern (Jungenförderung) achtet sowie die Lernmotivation fördert
  • Profilierung des Leistungsgedankens, der Leistungsbereitschaft und der Leistungsanforderungen an den Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe durch anspruchsvolle Aufgaben, kognitiv aktivierenden Unterricht und die Beibehaltung von Ziffernnoten
  • Bereitstellung von einfachen Tools für bedarfsorientiertes Schülerfeedback als Baustein der Unterrichtsentwicklung innerhalb der Lerngruppe ohne zentrale Speicherung und Kontrolle.
  • Stärkung der Beziehungsarbeit zwischen Lernenden untereinander sowie zwischen Lernenden und Lehrenden.
  • Wir sehen die Bedeutung der Zufriedenheit und des Wohlbefindens der Lernenden und Lehrenden für gelingenden Unterricht. Wohlbefinden darf allerdings nicht zur Begründung von Absenkungen der fachlichen Leistungsanforderungen werden.

Schulleitungen

  • Eine echte Stärkung der Schulleitungen in einer Rolle, die nicht schwerpunktmäßig auf Kontrolle und Steuerung ausgerichtet ist, sondern auf Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte (vgl. ADO § 21)
  • Entlastung und Unterstützung von Schulleitungen und A-15 Koordinationen z.B. durch Schulverwaltungsassistenzen, Entbürokratisierung sowie multiprofessionelle Teams
  • Professionalisierung von Schulleitungen auch im Bereich Führung und Management durch verpflichtende Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote

Eltern/Erziehungsberechtigte

  • Schülerinnen und Schüler werden entscheidend im Elternhaus geprägt. Sie sind auf die Unterstützung durch das Elternhaus angewiesen vor allem bei der Förderung der deutschen Sprache, der Leistungsbereitschaft, bei der Einhaltung klarer Regeln und Pflichten sowie bei der Schaffung kultureller und sozialer Grundlagen.
  • Schule hat eine kompensatorische Funktion dort, wo diese Unterstützung nur unzureichend vorhanden ist, kann allerdings nur in begrenztem Maße die Nachteile ausgleichen. Eine gegenseitige Zuweisung von Verantwortlichkeiten führt nicht zum Ziel, sondern nur eine verbesserte Kooperation und gemeinsame Verantwortung für den Lernerfolg der Kinder und Jugendlichen. (vgl. SchulG §2 Abs. 3: „Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.“)

Administration: MSB und Schulaufsicht

  • Stärkung der Schulaufsicht in einer Rolle, die nicht schwerpunktmäßig auf Kontrolle und Steuerung ausgerichtet ist, sondern auf Beratung und Unterstützung der Schulen. Personen der Schulaufsicht müssen daher langjährige Leitungserfahrungen haben. Neue Aufgaben im Rahmen der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung erfordern erheblich mehr Ressourcen für die Schulaufsicht.
  • Differenzierter Umgang mit nationalen und internationalen Schulleistungsstudien, bundesweiten Vergleichsarbeiten (VERA), landesweiten Lernstandserhebungen sowie zentralen Klausuren und Prüfungen: Sie liefern wichtige Hinweise darauf, wo wir stehen und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht (vgl. besonders die Situation in Mathematik und Deutsch). Wichtig ist eine multiperspektivische Ursachenforschung für den Negativtrend der letzten Jahre, die durch das MSB bisher nicht erfolgt ist.
  • Keine Überforderung des Systems Schule durch Transformations- und Disruptionsprozesse, durch mehr Bürokratie (wie Zielvereinbarungen) oder zusätzliche Aufgaben
  • Landesweite Vorgaben und Konzepte für die Nutzung von digitalen Endgeräten im Unterricht (insbesondere zur Vermeidung von Ablenkung sowie unkontrollierter Nutzung) nebst Bereitstellung einer einheitlichen, finanziell gesicherten digitalen Infrastruktur sowie des entsprechenden IT-Supports
  • Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen für ein Mindestalter für Social-Media und landesweit verbindliche Vorgaben für eine weitgehend Smartphone-freie Schule sowie eine Stärkung des Jugendschutzes
  • Eine vertrauensvolle, frühzeitige und prozessbegleitende Kommunikation des MSB über anstehende schul- und bildungspolitische Reformvorhaben und Projekte
  • Eine wissenschaftlich begleitete Evaluation der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung

PhV NRW – Bildungsperspektive 21.02.26

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