Erhöhung der Kind-Krank-Tage für Beamtinnen und Beamte für das Jahr 2026 geplant
Mit einem aktuellen Verordnungsentwurf des Innenministeriums sollen die zusätzlichen Kinderkranken- und -betreuungstage für das Jahr 2026, die der Bund
- für die gesetzlich versicherten Beschäftigten beschlossen hat,
- systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen übertragen werden.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026 für die Betreuung von erkrankten Kindern
bis zu 13 Arbeitstage pro Kind
und
maximal 30 Arbeitstage im Jahr
und
Alleinerziehende 26 Arbeitstage pro Kind
und
maximal 60 Arbeitstage im Jahr
Sonderurlaub erhalten sollen.
Die Verordnung soll mit Wirkung vom 1.1.26 in Kraft treten.
Wir werden unsere Mitglieder informieren, sobald der Entwurf verabschiedet worden ist.