Philologen: „Diskriminierung bekämpft man nicht, indem man Lehrkräfte verunsichert”
„DÜSSELDORF. Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen stößt auf wachsenden Widerstand. Nach einer Anhörung im Landtag warnt nun auch der Philologenverband NRW vor Folgen für den Schulalltag. Die vorgesehene Beweislastregelung könne Lehrkräfte unter Generalverdacht stellen und das Vertrauensverhältnis an Schulen beschädigen.
Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) der schwarz-grünen Landesregierung sorgt für weiteren Widerstand aus dem Bildungsbereich. Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen (PhV NRW) lehnt den Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form ab und warnt vor erheblichen Folgen für den Schulalltag. Die vorgesehene Beweislastregelung stelle Lehrkräfte unter Generalverdacht und gefährde die pädagogische Freiheit, erklärt der Verband.
„Diskriminierung bekämpft man nicht, indem man Lehrkräfte verunsichert, sondern indem man sie stärkt”, sagt die Landesvorsitzende des Philologenverbands, Sabine Mistler. Das Gesetz schaffe keinen besseren Schutz vor Diskriminierung an Schulen, sondern erzeuge vielmehr „ein Klima des Misstrauens gegenüber Lehrkräften“.
Im Zentrum der Kritik steht die im Gesetzentwurf vorgesehene Beweislastregelung. Danach sollen Betroffene zunächst Indizien vortragen müssen, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen. Anschließend liegt es an der betroffenen Behörde, den Vorwurf zu entkräften.
Für den Philologenverband birgt dies erhebliche Risiken. „Professionelles Handeln wird zum rechtlichen Risiko”, warnte Mistler bereits Anfang Mai in der Sachverständigenanhörung des Landtags. Einen Negativbeweis – also den Nachweis, nicht diskriminiert zu haben – könnten Betroffene in der Praxis kaum erbringen.
„All dies hätte verheerende Auswirkungen auf das grundlegende Vertrauensverhältnis zwischen allen an Schule Beteiligten“
Der Verband sieht dadurch zentrale Bereiche schulischer Arbeit berührt. Notengebung, pädagogische Entscheidungen oder die Auswahl von Unterrichtsmaterialien könnten künftig Gegenstand von Diskriminierungsbeschwerden werden. Als Beispiel nennt der Philologenverband die Behandlung provozierender literarischer Texte im Deutschunterricht. Lehrkräfte müssten befürchten, dass pädagogische Entscheidungen nicht mehr allein nach fachlichen Kriterien bewertet würden, sondern zugleich unter dem Gesichtspunkt möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen. „All dies hätte verheerende Auswirkungen auf das grundlegende Vertrauensverhältnis zwischen allen an Schule Beteiligten“, befürchtet Mistler.
Aus Sicht des Verbands besteht zudem kein zusätzlicher gesetzlicher Regelungsbedarf. Bereits heute seien Schulen an das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gebunden. Lehrkräfte erfüllten ihren Bildungsauftrag auf dieser Grundlage, zudem gelte für sie die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht. Das geplante Gesetz schaffe daher vor allem neue Zuständigkeiten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das LADG nehme, so Mistler, „der Bildung ihre Grundlage”.
Der Philologenverband fordert die Landesregierung deshalb auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen oder grundlegend zu überarbeiten.
Die Landesregierung verfolgt mit dem Vorhaben das Ziel, bestehende Schutzlücken im Umgang mit Diskriminierung durch staatliche Stellen zu schließen. Das Gesetz soll für Behörden und Einrichtungen des Landes gelten und damit auch Schulen erfassen. Betroffene könnten künftig unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen. Nordrhein-Westfalen wäre damit das erste Flächenbundesland mit einem eigenen Landesantidiskriminierungsgesetz.
Mit ihrer Kritik stehen die Philologen nicht allein. Auch die Gewerkschaft der Polizei lehnt das Vorhaben ab. Ihr Landesvorsitzender Patrick Schlüter bezeichnete das Gesetz gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ als „Misstrauensgesetz“. Beschäftigte sähen sich bereits heute mit Anzeigen konfrontiert, die als „Retourkutsche“ gedacht seien. „Mit dem LADG könnte es künftig einen weiteren Hebel für solche Revanchen geben“, sagte Schlüter. News4teachers
Der gesamte Beitrag ist am Montag, 8. Juni 2026, im Online-Portal News4Teachers erschienen.
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