Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und weiterer Gesetze
STELLUNGNAHME
des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(phv NRW)
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Landespersonalvertretungsgesetzes und weiterer Gesetze
Beteiligung im Rahmen des § 93 LBG NRW
Sehr geehrter Herr Staude,
vielen Dank für die Möglichkeit einer Stellungnahme zu den Präsenzsitzungen und dem Gesetzentwurf.
Der Philologenverband NRW begrüßt die Präsenzsitzungen als Regelfall. Zum Gesetzentwurf:
Aus unserer Sicht können digitale und hybride Formate nur anlassbezogene Notfall-Instrumente darstellen, etwa bei Unwetterlagen oder in Pandemie zeiten.
Der im Entwurf verwendete Begriff „Teilnahmeberechtigter” ist rechtlich nicht definiert. Aus unserer Sicht müsste eine nähere Definition aufgenom men werden.
Wir halten es für wesentlich, dass auch die Dienststelle auf Wunsch des Per sonalrats in Präsenz teilnimmt.
Zu den Ausführungen in der Begründung:
Die im LPVG vorgesehene gemeinsame Beratung ist wesentlich für die Ar beit des Gremiums; Erfahrungen in Pandemiezeiten haben gezeigt, dass die Qualität dieser Beratung durch digitale und hybride Formate massiv beein trächtigt wird.
Gründe wie flexible Arbeitszeitmodelle, Ortsungebundenheit, Vereinbar keitsfragen und Fahrtwege rechtfertigen aus Sicht des Philologenverbands NRW keine Qualitätseinbußen in der Personalratsarbeit.
Mit freundlichen Grüßen gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende PhV NRW –