Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesper­sonalvertretungsgesetzes und weiterer Gesetze

Kategorien: Aktuelles, StellungnahmeVeröffentlicht: 19.12.2022

STELLUNGNAHME

des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
(phv NRW)

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Landesper­sonalvertretungsgesetzes und weiterer Gesetze

Beteiligung im Rahmen des § 93 LBG NRW

Sehr geehrter Herr Staude,

vielen Dank für die Möglichkeit einer Stellungnahme zu den Präsenzsitzungen und dem Gesetzentwurf.

Der Philologenverband NRW begrüßt die Präsenzsitzungen als Regelfall. Zum Gesetzentwurf:

Aus unserer Sicht können digitale und hybride Formate nur anlassbezogene Notfall-Instrumente darstellen, etwa bei Unwetterlagen oder in Pandemie­ zeiten.

Der im Entwurf verwendete Begriff „Teilnahmeberechtigter” ist rechtlich nicht definiert. Aus unserer Sicht müsste eine nähere Definition aufgenom­ men werden.

Wir halten es für wesentlich, dass auch die Dienststelle auf Wunsch des Per­ sonalrats in Präsenz teilnimmt.

Zu den Ausführungen in der Begründung:

Die im LPVG vorgesehene gemeinsame Beratung ist wesentlich für die Ar­ beit des Gremiums; Erfahrungen in Pandemiezeiten haben gezeigt, dass die Qualität dieser Beratung durch digitale und hybride Formate massiv beein­ trächtigt wird.

Gründe wie flexible Arbeitszeitmodelle, Ortsungebundenheit, Vereinbar­ keitsfragen und Fahrtwege rechtfertigen aus Sicht des Philologenverbands NRW keine Qualitätseinbußen in der Personalratsarbeit.

Mit freundlichen Grüßen gez. Sabine Mistler
– Vorsitzende PhV NRW –