Einsatz von ChatGPT in NRW: Verantwortung liegt bei Lehrkräften
„Vor wenigen Tagen hat das nordrhein-westfälische Schulministerium einen Handlungsleitfaden zum „Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen“ veröffentlicht. Die elf Seiten werden von einer zusammenfassenden Powerpoint-Präsentation begleitet. Zusätzlich bietet QUA-LiS, die landeseigene Qualitäts- und Unterstützungsagentur, einen kostenfreien Online-Kursus an, mit dessen Hilfe Lehrpersonen sich „intensiver mit textgenerierenden KI-Anwendungen auseinandersetzen“ können. Neben weiterführenden Informationen rund um ChatGPT & Co. finden Lehrkräfte und Seminarausbilder/-innen darin auch Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Fächer und Jahrgangsstufen. „Wir möchten Sie bitten, sich offen und konstruktiv mit den neuen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und das Thema aktiv in Ihren beruflichen Kontexten zu thematisieren“, heißt es in einer E-Mail, die das Ministerium am 23. Februar an die Schulen geschickt hat.
Aus Sicht des Philologenverbandes NRW (PhV NRW) lässt das Schulministerium für Schulen, Schulleitungen und vor allem Lehrerinnen und Lehrer bei dem Thema Künstliche Intelligenz –, das es in Rekordzeit an Schulen und in den Unterricht geschafft hat, wichtige Fragen offen. „Viele Lehrkräfte verwenden ChatGPT und ähnliche Software bereits, auf verbindlichere Regeln, was geht und was sie lieber lassen sollten, warten sie allerdings noch“, sagt Sabine Mistler, Vorsitzende des PhV NRW. „Uns ist durchaus bewusst, dass es sich um einen sehr dynamischen Prozess handelt, daher ist es verständlich, dass sich das Ministerium an einigen Stellen nicht festlegen kann. Dennoch fühlen sich viele Lehrkräfte derzeit unsicher.“
Grundsätzlich empfiehlt das Ministerium, dass Schülerinnen und Schüler das Programm im Unterricht nicht mit einem eigenen Account oder der eigenen E-Mail-Adresse nutzen sollen. Angesichts der „aktuellen Sach- und Rechtslage (gerade mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben)“ werde auch die Verwendung eigener Geräte für Schülerinnen und Schüler nicht empfohlen. Stattdessen erfolgt der allgemeine Hinweis, dass für die Einhaltung des schulischen Datenschutzes die Schulleitung verantwortlich sei. „Hier fehlt eine klare Aussage dazu, wie der Datenschutz unterrichtlich und rechtssicher umgesetzt werden kann“, kritisiert Mistler.
Größte Unsicherheit in der Handreichung ist die Verantwortungszuschreibung an die Lehrerinnen und Lehrer, die durch KI-generierte Texte vor neuen Herausforderungen bei der Leistungsmessung und Benotung stehen. Das heißt, sie müssen in der Praxis entscheiden, ob eine (schriftliche) Fach- und Hausarbeit eigenständig oder mithilfe von ChatGPT & Co. entstanden ist. Aus PhV-Sicht reicht es nicht aus, wie in der Handreichung formuliert, auf „das hohe Maß an professioneller Erfahrung“ zu verweisen, über die Lehrkräfte verfügten. Sie könnten beispielsweise in Unterrichtsgesprächen erkennen, ob eine Arbeit mit unzulässiger Hilfe entstanden sei. KI-generierte Texte lassen sich aber tatsächlich nicht ohne weiteres als solche erkennen, sie erschweren somit das Aufdecken eines möglichen Täuschungsversuchs.
Unklar ist bislang auch, wie der Zugang zu KI-Systemen für alle gewährleistet werden soll, wenn die Nutzung wie angekündigt nur noch gegen eine monatliche Gebühr möglich ist. Geklärt werden muss, welche Auswirkungen die Nutzung von ChatGPT auf neue, digitale Prüfungsformate und Formen der Zusammenarbeit haben wird. Ferner benötigen Lehrkräfte zeitnah hochwertige Fortbildungen zum Thema KI. „Wir fordern daher schnellstmöglich einen KI-Gipfel mit allen an Schule Beteiligten, um solche Fragen verbindlich klären zu können. Diesem muss ein regelmäßiger und verstetigter Austausch über neue Entwicklungen folgen – vor allem mit den Expertinnen und Experten aus der Schule, sprich Lehrkräften“, sagt PhV-Chefin Sabine Mistler.
Grundsätzlich begrüßt der Verband der Gymnasial- und Gesamtschullehrerinnen und -lehrer, dass der Umgang mit KI-Systemen nicht reflexhaft restriktiv gehandhabt werde. Aber: „Wir müssen auch künftig eigenständige Leistungen von Schülerinnen und Schülern bewerten können und müssen in dieser Frage ehrlich sein: Unter Umständen muss man die Verwendung von KI-Systemen in bestimmten Situationen untersagen oder einschränken.“
Die Pressemeldung des PhV wurde am Donnerstag, 9. März 2023, im Portal Bildungsklick.de und bei Guetsel.de veröffentlicht.